CEEP erfasst Unionsrecht für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

CEEP – der Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft Europas (European Centre of Employers and Enterprises providing Public services) – steht vor der Finalisierung des Projekts Acquis+. Es erfasst und analysiert die rechtliche Verortung von Dienstleistungen allgemeinen Interesses (DAI) innerhalb des gesamten gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU (acquis communitaire). Der Verband stellt die Ergebnisse am 30. September 2013 Mitgliedern, Partnern und Vertretern der EU-Institutionen in Brüssel vor. Seit 2011 arbeitete eine Taskforce unter der Leitung von Rainer Plaßmann an einer Bewertung des geltenden Unionsrechts für DAI. Ein Manifest für Acquis+ listet inhaltliche Empfehlungen, die bei jeder Gesetzesinitiative auf EU-Ebene Beachtung finden sollten. Dazu informiert der kompakte Folder SGI for everyone ein breiteres Publikum.

Mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand ist das gesamte rechtliche Regelungsgefüge der EU gemeint. Zum „Acquis“ gehören u.a. alle Verträge, die geltenden Rechtsvorschriften und Gerichtshofurteile, alle Arten von EU-Entscheidungen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, im Bereich Justiz und Inneres sowie das „Soft Law“, also Mitteilungen und Empfehlungen. Es umfasst somit nicht nur das Gemeinschaftsrecht im engeren Sinne, sondern auch die darauf beruhenden Rechtsakte. Weitere Informationen lesen sie hier.

Bild: Thorben Wengert/pixelio.de