Deutschland regelt erneuerbare Energien neu

Der deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2014 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) mit einer Zustimmung von knapp 80 Prozent beschlossen. Am 11. Juli behandelte der Bundesrat den Gesetzesentwurf. Die Bundesvertretung der Länder Deutschlands begrüßte die Reform ebenfalls. Doch auch die Europäische Kommission musste der Überarbeitung auf mitgliedstaatlicher Ebene noch zustimmen. Sie hatte das deutsche Fördersystem inklusive der Industrierabatte seit längerem im Visier, setzte zahlreiche Änderungen durch und droht zuletzt noch damit, die Reform insgesamt zu stoppen. Schließlich stimmte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia einigen Kompromissen zu. Die neuen Regelungen sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 gewährleisten. Die jüngste Novelle war seit Langem Gegenstand heftiger Debatten. Deutschland gilt unter ExpertInnen als entscheidend für den Erfolg der Energiewende in ganz Europa.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz war seit seinem Inkrafttreten im April 2000 ein Motor für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Es folgte auf das Stromeinspeisegesetz, das ab 1991 erstmals die systematische Förderung von regenerativ erzeugtem Strom festlegte. Mit der Novelle wird ein grundlegender Systemwechsel bei der Förderung von erneuerbaren Energien eingeleitet. Betreiber von EEG-Anlagen werden sich künftig selbstständig um den Verkauf der erzeugten Strommengen kümmern. Zudem wird spätestens 2017 das System der festen Einspeisevergütungen durch ein Modell ersetzt, in dem die Förderung für EEG-Anlagen wettbewerblich im Rahmen von Auktionen ermittelt wird. Weitere grundlegende Änderungen gibt es auch bei der Förderung von Bioenergie, beim Eigenstromprivileg und der umstrittenen Ausnahme stromintensiver Unternehmen von der sogenannten EEG-Umlage. In der EU ist die Richtlinie 2009/28/EG als rechtliche Grundlage für Reformen in diesem Bereich anzusehen. Weitere Infos lesen Sie hier.

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