Europäische Sozialpartner formieren sich – Verhandlungen zur EU-Arbeitszeitrichtlinie rücken näher

Wie der VÖWG berichtete, haben sich die europäischen Sozialpartner CEEP, ETUC und BUSINESSEUROPE für gemeinsame Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ausgesprochen. Sie haben nun ihre jeweiligen Verhandlungsmandate von ihren intern zuständigen Gremien absegnen lassen. Ferner planen die europäischen Sozialpartner, gemäß Art. 154 f. AEUV ihre Verhandlungsbereitschaft in einem gemeinsamen Brief an die Europäische Kommission noch vor der Sommerpause zu signalisieren.

Ab offiziellem Verhandlungsbeginn beginnt eine neunmonatige Frist zu laufen (sofern die betroffenen Sozialpartner und die Kommission nicht gemeinsam eine Verlängerung beschließen). Innerhalb dieser müssen sich die Sozialpartner über Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie einigen. Im Falle einer Nichteinigung der Sozialpartner ist die Kommission wieder am Zug.

Die Arbeitszeitrichtlinie stellt die öffentliche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Im Zuge ihrer Überarbeitung wird die Regelung der Themenbereiche Bereitschaftsdienst (Art. 2), Durchrechnungszeitraum (Art. 16) und Ausgleichsruhezeiten (Art. 5, Art. 17) von immenser Bedeutung sein. Der VÖWG und seine Mitglieder werden sich daher aktiv in die Arbeit des CEEP-Verhandlungsteams einbringen und die Interessen der öffentlichen Wirtschaft Österreichs vertreten.

Bild: ec.europa.eu/social