Grünbuch eröffnet Konsultation zum öffentlichen Vergabewesen

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum öffentlichen Auftragswesen gestartet. Bis zum 18. April 2011 können Interessierte Stellungnahmen zum eigens dafür vorgelegten Grünbuch einreichen. Parallel dazu plant sie eine Evaluierung von Wirksamkeit und Kosteneffizienz der derzeitigen europäischen Vergabevorschriften. Konzessionen bleiben hier ausgeklammert. Ergebnisse von Konsultation und Evaluierung sollen ab Mitte 2011 in neue Legislativvorschläge einfließen, um die Komplexität bestehender Regelungen zu verringern.

Etwa 17 Prozent des BIPs der EU werden für öffentliche Aufträge ausgegeben. Das System soll daher möglichst effizient, flexibel und benutzerfreundlich sein und in Europa eine transparente und wettbewerblich organisierte Auftragsvergabe ermöglichen. Veränderte wirtschaftliche und politische Bedingungen machten laut Kommission eine Überprüfung der EU-Regelungen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1971 bis 2004 (v. a. Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG) notwendig. Hauptziele sind: Ein effizienter Einsatz von öffentlichen Mittel, die Ausschöpfung des Potenzials grenzüberschreitender Vergaben sowie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange. Den Übergang zu einer ressourcenschonenden und emissionsarmen Wirtschaft fordert bereits die Strategie Europa 2020.

VÖWG und VKÖ nehmen über den CEEP an der Konsultation teil: Ihrer Ansicht nach sind a) insbesondere die Definition der Beschaffungstätigkeit bzw. die Frage geeigneter Schwellenwerte strittig. Als Interessensvertretung zahlreicher kleiner Einrichtungen (Kommunen und ihre Unternehmen) weisen die Verbände darauf hin, dass Ausschreibungsverfahren in der Praxis teuer und kompliziert und vor allem für kleine Unternehmen ein Hindernis darstellen. Solch aufwendige Vergabeverfahren erschweren so nötige Investitionen in die Realwirtschaft in zeitlicher, administrativer wie wirtschaftlicher Hinsicht. Speziell österreichische KMUs füllen ihre Auftragsbücher mit Aufträgen lokaler Behörden. Überdies müssen b) soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gesondert forciert werden, um der Daseinsvorsorge im Sinne von Art 106 (2) AEUV gerecht zu werden. Das Grünbuch hingegen schlägt eine Aufhebung der Unterscheidung von A- und B- Dienstleistungen bzw. die Anwendung der Standardregel auf alle Dienstleistungsaufträge vor.

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