Freihandel mit USA: EU-Kommission versucht mehr Transparenz

Die EU-Kommission hat kürzlich einige Positionspapiere zum geplanten Handelsabkommen TTIP mit den USA veröffentlicht. Die Unterlagen beschreiben die europäischen Positionen in den Bereichen Autos, Kosmetika, Chemikalien, Textilien und Pharmazeutika. Es handelt sich nicht um den Wortlaut, der in den Verhandlungen Gegenstand ist. Vielmehr baut das Dokument auf den ursprünglichen Positionen der Kommission vom Juli 2013 auf. Vor der fünften Verhandlungsrunde zum transatlantischen Freihandelsabkommen zielt Brüssel auf mehr Transparenz ab. Die Kommission war in die Kritik geraten, da ihr Mandat ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments vom Rat der EU verabschiedet wurde. In den nun aufgelegten Papieren geht es v. a. um die Vereinbarkeit der Regeln diesseits und jenseits des Atlantiks. Dabei bleibt die „Hüterin der EU-Verträge“ aber teilweise vage, indem sie bloße Optionen aufzeigt. Ihre Ansätze reichen vom behördlichen Informationsaustausch bis zur gegenseitigen Anerkennung von Standards.

Vom 19. bis 23. Mai 2014 sprechen die Verhandlungspartner in Arlington im US-Bundesstaat Virginia wieder über eine stärkere Öffnung ihrer Märkte. Ziel ist eine Annäherung bei Vorschriften, Regulierungen und Standards bei Dienstleistungen, Urheberrecht, Telekommunikation und Umwelt. Am 21. Mai 2014 haben auch Interessensvertretungen die Möglichkeit, Vorschläge zu unterbreiten. Dies ist mehr als angebracht, werfen doch die Verhandlungen aus Sicht der Erbringer öffentlicher Dienstleistungen in allgemeinem Interesse auch eine Reihe von Problematiken in Bezug auf die Sicherung der Daseinsvorsorge auf. Interessenträger, die die Verhandlungsführer aktiv informieren wollen, mussten sich bis 9. Mai 2014 anmelden. Ihre Präsentationen stehen der Presse offen, die daran anschließende Fragerunde jedoch nicht mehr.

Die Verhandlungen selbst begannen im Juli 2013. Für das Handelsabkommen gebe es laut BefürworterInnen gute Argumente: Die Kosten für Unternehmen würden gesenkt. Es könne Wachstum und Beschäftigung in einer Größenordnung von bis zu 120 Milliarden Euro an Mehreinnahmen für die EU-Wirtschaft geschaffen werden. KritikerInnen befürchten vor allen Dingen, dass dabei Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzstandards beider Seiten verloren gehen. Auch gerieten die – auch im TTIP vorgesehenen – Investitionsschutzabkommen in die Kritik, da sie es Unternehmen ermöglichen, souveräne Staaten vor Sonderschiedsinstanzen auf Entschädigungszahlungen für nicht realisierbare künftige Gewinne (infolge von regulativen Maßnahmen) zu verklagen.

Bild: Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de