VKÖ / VÖWG Infosheet: COVID 19-Maßnahmen und Nachrichten aus der öffentlichen Wirtschaft Nr.21

Der VÖWG und der VKÖ berichten regelmäßig über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf öffentliche Unternehmen und die von ihnen gesetzten Maßnahmen, über die Erfahrungen aus europäischen Partnerverbänden sowie nationale und europäische Nachrichten.

Dadurch wollen wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, diese Krise gemeinsam zu bewältigen.

In dieser Ausgabe finden Sie:

Berichte aus der öffentlichen Wirtschaft in Österreich

  • 10-Millionen-Euro-Paket für Corona-Unterstützung für AK-Mitglieder
  • Aufwärtstrend bei Verkehrszahlen auf Autobahnen und Schnellstraßen
  • Maßnahmen der Wienerlinien

News aus der Europäischen Union

  • EU stellt weitere humanitäre Hilfe in Höhe von 50 Mio. EUR bereit
  • Europaparlament unterstützt lokale Behörden im Kampf gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
  • Lufthansa-Rettung abgesegnet

News aus Österreich

  • Gemeindefinanzen - Corona-Hilfspaket vorgestellt
  • 300 Millionen zusätzlich für öffentlichen Verkehr
  • COVID-19- Lockerungsverordnung - Öffnung von Schwimmbädern

News von Partnerverbänden

  • Corona verändert Bezahlverhalten
  • Schwimmbäder werden durch Bürgersinn gerettet
  • Haltewunsch per Handy

 

Berichte aus der öffentlichen Wirtschaft in Österreich:

10-Millionen-Euro-Paket für Corona-Unterstützung für AK-Mitglieder:
Die Corona-Krise trifft viele ArbeitnehmerInnen hart. Besonders schwer haben es diejenigen, deren Gehälter oder Löhne nicht ausbezahlt werden. Sie haben weiter ihre laufenden Kosten, bekommen aber bisher keine Unterstützung, weil sie nicht arbeitslos sind. Genau diesen Mitgliedern wird die AK Wien nun mit einem 10-Millionen-Paket helfen. Mitglieder der AK Wien werden rasch Überbrückungskredite in Höhe der ausstehenden Entgelte erhalten. Bislang mussten die Betroffenen bis zum Urteil monatelang, in manchen Fällen jahrelang auf ihr Geld warten, wenn Arbeitgeber Löhne und Gehälter nicht bezahlt haben. Der Einkommensverlust muss in diesen Fällen durch Ersparnisse falls vorhanden, oder Kredite ausgeglichen werden. Die Arbeiterkammer schätzt, dass in einem Jahr bis zu 10 Millionen Euro an die Mitglieder fließen werden.


Aufwärtstrend bei Verkehrszahlen auf Autobahnen und Schnellstraßen:
Sowohl beim Schwerverkehr als auch beim Pkw-Verkehr zeigt sich bundesweit ein Aufwärtstrend. Nach starken Einbrüchen der Fahrleistung während der Shutdown-Phase verzeichnet die ASFINAG im Vergleich zum Vor-Krisen-Niveau derzeit beim bemauteten Schwerverkehr (über 3,5 Tonnen) ein Minus von 17 Prozent, beim Individualverkehr (Pkw) ein Minus von 23 Prozent. Eine zu letzt durchgeführte Analyse belegt, dass sich das Hochfahren des Landes auch im Wirtschaftsindikator Fahrleistung widerspiegelt. So wurde sowohl beim Pkw- als auch beim Lkw-Verkehr die Talsohle gegen Ende März und Anfang April erreicht. Das größte Minus in der Fahrleistung beim Schwerverkehr betrug in der Osterwoche knapp 30 Prozent (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2019). Seitdem zeigt die Kurve wieder nach oben: In einer Gesamtbetrachtung des hochrangigen Netzes erreichte der Lkw-Verkehr in der laufenden Woche ein Fahrleistungsniveau von minus 17 Prozent im Vergleich zu 2019. Beim Pkw-Verkehr gingen die Zahlen in den größten österreichischen Ballungsräumen am negativen Höhepunkt im Schnitt um 70 Prozent zurück (im Vergleich zum Zeitraum unmittelbar vor dem Shutdown). Am Brenner verzeichnete die ASFINAG beim Personenverkehr sogar Einbrüche von mehr als 80 Prozent. Derzeit beträgt das Minus beim Pkw gemäß den Zählstellen in den Ballungsräumen im Schnitt 23 Prozent. Die größte Annäherung an das Vor-Krisen-Niveau stellt die ASFINAG aktuell im Großraum Wien mit einem Delta von 21 Prozent fest.


Maßnahmen der Wienerlinien:
(Stand: 19.05.2020) Auch in diesen sehr herausfordernden Zeiten mit einem insgesamt sehr eingeschränkten Alltag, sind viele Menschen weiterhin auf die Öffis angewiesen. Im Zuge des Schrittweisen wieder Hochfahrens fahren auch die Wiener Linien ihren Betrieb wieder hoch. Dabei steht natürlich weiterhin der Schutz der MitarbeiterInnen und KundInnen an erster Stelle. In den Wochen des „Lockdown“ verzeichneten die Wiener Linien einen markanten Fahrgastrückgang um rund 80 Prozent. Das Angebot lag insgesamt immer rund 50 Prozent über dem, was tatsächlich nachgefragt wurde, um auch ausreichend Abstand zu bieten.
Folgende Maßnahmen wurden getroffen:

  • Seit 11.05.2020 ist die U-Bahn wieder in den dichtesten Intervallen unterwegs.
  • Seit 18.05.2020 sind auch Busse und Straßenbahn wieder im Wochentagstakt unterwegs.
  • Am Wochenende sind bis auf Weiteres wie gewöhnlich Nachtbusse unterwegs, allerdings verkehren diese auch unter der Woche im Stunden-Takt. Ab 30. Mai sind die Nachtbusse dann im üblichen 30-Minuten-Intervall unterwegs. Die Nacht U-Bahn an den Wochenenden bleibt derzeit eingestellt.
  • Seit 01.05. 2020 besteht auf Grund einer Verordnung der Bundesregierung nicht nur beim Betreten des Kundenbereichs in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht Mund und Nase zu bedecken, sondern auch in den Stationen. Ausgenommen davon sind nur Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können.
  • Auch der Mindestabstand von einem Meter ist grundsätzlich einzuhalten. Ist dies auf Grund des Fahrgastaufkommens nicht möglich, kann davon abgewichen werden, wenn ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen, sind vom Mindestabstands-Gebot ausgenommen.

Folgende Auswirkungen hat die Pandemie auf die Wiener Linien:

  • Auf Grund der Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung kam es zu einem Rückgang der Fahrgastzahlen um ca. 80 Prozent.
  • Auch die finanziellen Einbußen der Wiener Linien werden beträchtlich sein, da es derzeit keinen Verkaufen von Zeitkarten gibt, da es hier derzeit keine Nachfrage gibt (keine Touristen, etc.). Zusätzlich gibt es  immer wieder Anfragen von JahreskartenkundInnen, die auf Grund der aktuellen Situation ihre Jahreskarte kündigen wollen. Durch eine einmalige Kulanzlösung der Wiener Linien wird das aktuelle Semesterticket für Studierende aufgrund der Corona Krise bis 30. September 2020 verlängert. Weiters haben zahlreiche MieterInnen der Wiener Linien um Mietzinsreduktion, -freistellung oder -stundung ersucht. Bei diesen MieterInnen handelt es sich großteils um Bäckereien oder Lebensmittelversorger in U-Bahnstationen, die wegen des Fahrgastrückgangs von 80% ebenfalls Umsatzeinbußen in gleicher Höhe hatten.
  • Je mehr Fahrgäste wieder die Öffis nützen, desto schwieriger wird es den 1 Meter Sicherheitsabstand in den Fahrzeugen und Stationen aufrecht zu erhalten. Wichtig wird sein, dass die Last in der Früh besser verteilt werden kann. Die Öffnung der Schulen erfolgt bereits schichtweise. Essentiell ist aber auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten bzw. des Angebots von Home-Office durch die AG.

      

News aus der Europäischen Union

EU stellt weitere humanitäre Hilfe in Höhe von 50 Mio. EUR bereit:
Die Europäische Kommission hat weitere 50 Mio. EUR für humanitäre Hilfe angekündigt, damit dem dramatischen Anstieg des humanitären Bedarfs infolge der weltweiten Coronavirus-Pandemie besser begegnet werden kann. Sie gewährt diese neue Hilfe, nachdem Hilfsorganisationen zur Bereitstellung von mehr Mitteln aufgerufen haben, darunter auch die Vereinten Nationen im Rahmen ihres globalen Appells. Mit den neuen Hilfsgeldern werden bedürftige Menschen unterstützt, die von schweren humanitären Krisen betroffen sind, insbesondere in der Sahelzone und dem Tschadseebecken, der Zentralafrikanischen Republik, der afrikanischen Region der Großen Seen, Ostafrika, Syrien, Jemen, Palästina und Venezuela, sowie die Rohingya. Sie sollen Zugang zu Gesundheitsdiensten, zu Schutzausrüstungen und zur Wasser- und Sanitärversorgung erhalten. Die Hilfe wird über Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, Organisationen der Vereinten Nationen und die Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften abgewickelt.

Europaparlament unterstützt lokale Behörden im Kampf gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie:
EP-Präsident Sassoli hat den lokalen Behörden die Unterstützung des Parlaments angeboten, indem diesen Mahlzeiten, Unterkünfte und ein COVID-19-Testzentrum zur Verfügung gestellt wurden.  Zusätzlich zu den Kerntätigkeiten nahm das Europäische Parlament Kontakt zu den lokalen Behörden an allen drei Arbeitsorten auf, um diesen seine Unterstützung bei der Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Krise anzubieten. Im Ergebnis gibt es verschiedene Vereinbarungen, die jeweils auf spezifische Anforderungen und Bedürfnisse aufgrund der aktuellen Umstände eingehen. Durch die logistischen Möglichkeiten bietet das Europäische Parlament seit dem 14. April rund 7.000 Mahlzeiten pro Woche an, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Wohltätigkeitsverbänden verteilt werden. Das Parlament hat ebenfalls damit begonnen, Mahlzeiten für das medizinische Personal des Krankenhauses von Saint-Pierre zu verteilen. Darüber hinaus wurde 100 gefährdeten Frauen ein Schutzraum in den Räumlichkeiten des EP in Brüssel eingerichtet. Das Parlament stellt die dazugehörige Verpflegung an sieben Tagen in der Woche in der Cafeteria zur Verfügung, die so umgebaut wurde, dass alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Zudem hat das Europäische Parlament einen Teil seiner Pkw- und Lkw-Flotte für den Transport von Hilfsgütern und die Auslieferung von Mahlzeiten an das Krankenpflegepersonal und ÄrztInnen zur Verfügung gestellt.


Lufthansa-Rettung abgesegnet:
Die Lufthansa soll zur Rettung milliardenschwere Staatshilfen bekommen. Darauf verständigten sich die Bundesregierung sowie der Lufthansa-Vorstand, wie beide Seiten mitteilen. Allerdings muss die EU-Kommission noch zustimmen, ebenso der Aufsichtsrat der Lufthansa und die Hauptversammlung. Das Paket sieht verschiedene Hilfen und Eigenkapitalmaßnahmen in Höhe von neun Milliarden Euro vor. Lufthansa erhält über die Staatsbank einen Kredit für den Wiederaufbau in Höhe von 3 Milliarden Euro, an dem sich private Banken mit 600 Millionen Euro beteiligen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gibt eine stille Einlage über 4,7 Milliarden Euro. Sie läuft unbefristet und kann bilanztechnisch als Eigenkapital anerkannt werden. Lufthansa zahlt dafür zunächst in diesem und dem kommenden Jahr 4 Prozent Zinsen. Danach steigt die Verzinsung auf bis zu 9,5 Prozent. Komplex ist die Konstruktion der weiteren stillen Einlage über 1 Milliarde Euro, die im Fall eines Übernahmeversuches in einen Aktienanteil von 5 Prozent und einer Stimme gewandelt werden kann. Außerdem kann sie ab 2024 in Aktien gewandelt werden, wenn das Unternehmen die Zinsen nicht zahlt. Damit hätte der Staat einen Anteil von 25 Prozent plus einer Aktie und damit eine Sperrminorität, könnte also Entscheidungen blockieren. Für rund 300 Millionen Euro soll der Staatsfonds sofort einen Aktienanteil von 20 Prozent an dem Konzern erwerben. Der Bezugspreis soll 2,56 Euro betragen, den Nennwert der Aktie. Auf Hauptversammlungen soll der WSF sein Stimmrecht nicht ausüben außer im Fall einer drohenden Übernahme. Er verpflichtet sich laut der Börsenmitteilung zudem, das Aktienpaket spätestens bis zum 31.12.2023 wieder abzustoßen, falls die stillen Einlagen vollständig zurückgezahlt worden sind und der Einstandspreis plus einer jährlichen Verzinsung von 12 Prozent zu erzielen ist. Im 20-köpfigen Aufsichtsrat soll der Bund mit zwei Mandaten vertreten sein, die durch unabhängige Experten ausgeübt werden sollen. Bis zum Ende der Stabilisierung dürfen keine Dividenden ausgezahlt werden. Die fixen Vorstandsgehälter werden zunächst gekappt und später auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Boni sollen erst wieder fließen dürfen, wenn 75 Prozent der stillen Einlagen zurückgezahlt sind. Lufthansa muss Steuerzahlungen und tatsächliche Eigentumsverhältnisse aller Unternehmensteile Land für Land offen legen. Die Gesellschaft soll sich verpflichten, dass staatlich bereitgestellte Hilfen nicht in sogenannte Steueroasen abfließen.
Der maßgebliche deutsche Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) hatte zuvor dem Paket zur Rettung der Lufthansa zugestimmt. Die Bundesregierung hatte diesen milliardenschweren Fonds in der Krise eingerichtet, um sich im Notfall an großen und wichtigen Unternehmen beteiligen zu können. Brüssel muss noch zustimmen, allerdings bahnt sich ein Konflikt zwischen Bundesregierung und EU-Kommission an. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte im CDU-Präsidium einen "harten Kampf" an, weil Brüssel die milliardenschwere Rettung nur unter hohen Auflagen genehmigen wolle. Laut einem Bericht des "Handelsblatts" plant die EU-Kommission, der Lufthansa aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen wertvolle Start- und Landerechte an den Hauptstandorten Frankfurt und München zu nehmen. Teilnehmer der CDU-Schalte bestätigten Merkels entschlossenes Auftreten. Die Kanzlerin habe gesagt, sie wolle sich von der EU-Kommission nicht "zu sehr" hereinreden lassen. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission wollten sich zunächst nicht zu möglichen Auflagen äußern. "Kein Kommentar", sagte eine Sprecherin in Brüssel auf Anfrage.

 

News aus Österreich:

Gemeindefinanzen - Corona-Hilfspaket vorgestellt:
In der gestrigen Pressekonferenz des Bundeskanzlers, Vizekanzlers, Finanzministers, Gemeindebundes, Städtebundes und der LH-Konferenz wurde das Corona-Hilfspaket für Gemeinden vorgestellt. Ziel des Pakets ist es, die regionale Wirtschaft durch Förderungen anzukurbeln und so den essentiellen wirtschaftlichen Beitrag, der durch Städte und Gemeinden geleistet wird, zu unterstützen.
Das Paket beinhaltetet 1 Mrd. Euro bis zum 31.12.2021. Durch dieses Hilfspaket werden bestehende und zukünftige Projekte mit 50% gefördert. Zuschüsse sind für Neubauten, Sanierungen etc. in folgenden Bereichen möglich: Kindertageseinrichtungen und Schulen, Einrichtungen für die Betreuung von Senioren und behinderten Personen, Barrierefreiheit, Sportstätten und Freizeitanlagen, Ortskern-Attraktivierung, Öffentlicher Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen), Schaffung von öffentlichem Wohnraum und Gemeinschaftsbüros, Sanierung (z.B. thermisch) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde, Energieeinsparungen und Straßenbeleuchtung
Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dächern, Abfallentsorgungsanlagen und Abfallvermeidung, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen, Breitband-Ausbau, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.
Die Aufteilung auf die einzelne Gemeinde erfolgt nach einem Mischschlüssel aus Einwohnerzahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel. Mindestens 20% der Mittel sollen für ökologische Maßnahmen verwendet werden. Im Gegensatz zum letzten Kommunalinvestitionspaket werden statt 25% nun 50% gefördert und neben zukünftig geplanten Projekten dürfen auch bereits bestehende Projekte eingereicht werden. Als neue Projekte gelten Projekte aus dem Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Bei laufenden Projekten ist der der 1. Juni 2019 Stichtag. Eingereicht werden können Projekte vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021. Die Abrechnung findet bis spätestens 31. Jänner 2024 statt. Als Beispiel für die Dimensionen der Förderung wurden 200.000 Euro als Fördermaximum für eine 2.000-EinwohnerInnen-Gemeinde wie Silian, 4,5 Mio. Euro für eine 40.000-EinwohnerInnen-Stadt wie Steyr oder 238 Mio. Euro für Wien gebracht. Das Gesetzespaket soll noch diese Woche im Nationalrat eingebracht und vor dem Sommer beschlossen werden.
Die Abwicklung der Förderung findet über die Bundesbuchhaltungsagentur statt.


300 Millionen zusätzlich für öffentlichen Verkehr:
Im Zuge der Cornoa-Krise kommt ein zusätzliches Investitionsprogramm   für den öffentlichen Verkehr in Höhe von 300 Millionen Euro bis 2023. Dieses soll das Angebot im Nahverkehr verbessern und modernisieren sowie die Wirtschaft ankurbeln und einen Impuls in der regionalen Wertschöpfung schaffen. Damit werden in den kommenden Jahren Investitionen in die Schieneninfrastruktur gefördert, Lärmschutzmaßnahmen errichtet und Stadt- und Regionalbahnen modernisiert. Zusätzliche werden weitere 250 Mio. Euro für den Ausbau und die Modernisierung von Bahnhöfen aus dem Budget der kommenden Jahre vorgezogen. Die Hälfte der 300 Mio. für den öffentlichen Verkehr soll in den Ausbau der Infrastruktur fließen, im Besonderen den Neubau und die Modernisierung der Regionalbahnstrecken. Die anderen 150 Mio. Euro sollen genutzt werden, um das Angebot zu verstärken. Ziel sei es, in Österreich Zugsverbindungen „öfter und länger“ zur Verfügung zu haben. Auch der Urlaub solle in Zukunft verstärkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden.


COVID-19- Lockerungsverordnung - Öffnung von Schwimmbädern:
In dem Auszug aus der erst zu erlassenen Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Bezug auf Schulungen, Aus- und Fortbildung, Beherbergungsbetriebe sowie Einrichtung nach dem Bäderhygienegesetz findet sich folgender Artikel zur Wiedereröffnung von Schwimmbäder:

Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz
§ 9a. Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 Bäderhygienegesetz dürfen nur betreten werden, wenn der Betreiber im Hinblick auf die besonderen Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 seine Verpflichtungen gemäß § 13 Bäderhygienegesetz evaluiert und seine Maßnahmen und die Badeordnung entsprechend dem Stand der Wissenschaft adaptiert. § 2 Abs. 1 Z 1 und 3 gelten, § 2 Abs. 1 Z 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung nicht in Feuchträumen (z.B. Duschen, Schwimmhalle) und im Freien gilt.

Hier finden Sie die erst zu erlassenen Änderungen.

Der VÖWG informiert Sie, wenn die Verordnung erlassen wurde.

 

News von Partnerverbänden

Corona verändert Bezahlverhalten:
Wenig überraschend: Seit der Epidemie holen Kunden an der Kasse häufiger Karte oder Smartphone und seltener Bargeld aus der Tasche, ergibt eine Umfrage von Bitkom. Bemerkenswert: Selbst die älteren Jahrgänge bezahlen inzwischen lieber kontaktfrei. 


Schwimmbäder werden durch Bürgersinn gerettet:
Die finanzielle Lage öffentlicher Schwimmbäder ist von jeher schlecht. Die Corona-Krise verschlimmert die Situation weiter. Die DLRG fordert ein großes öffentliches Bauprogramm. In der Not nehmen vielerorts Bürger die Sache selbst in die Hand. 


Haltewunsch per Handy:
Hygiene in Corona-Zeiten: Mit der Ruhrbahn-App „Zäpp“ geht es ohne den Halteknopf.  


 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Herzlichst,

Ihr VKÖ & VÖWG-Team!


 

IMPRESSUM:

   Verband kommunaler Unternehmen Österreichs

Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
 
Geschäftsführung: MMag. Heidrun Maier-de Kruijff

Stadiongasse 6-8, A-1010 Wien
Telefon: 0043-1-4082204
E-Mail: sekretariat@vkoe.at
Web: www.vkoe.at und www.voewg.at
Rückfragehinweis: Florian.Matzka@voewg.at