VÖWG Umwelt Spezial, No. 06 - 2020 
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Sehr geehrte Frau Mag.a Dr.in Martina Ableidinger , liebe Martina!

Ich freue mich, das aktuelle Umwelt Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG)  zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten aus den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich viel  Spaß bei der Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff 
 


Statusbericht zur Abfallwirtschaft in Österreich: Ende April wurde der Statusbericht 2020 zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan veröffentlicht, der  vom Umweltbundesamt erstellt wird. Der jährliche Statusbericht gibt Aufschluss über Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Österreich. Das gesamte Abfallaufkommen Österreichs lag im Jahr 2018 bei rd. 66,47 Mio. Tonnen, wobei die größten Anteile davon Aushubmaterialien und Abfälle aus dem Bauwesen darstellen. Der Anteil der  Siedlungsabfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen betrug rd. 4,41 Mio. Tonnen. Das entspricht einem pro Kopf Aufkommen von ca. 499 kg. Die anfallenden Abfälle werden in Österreich in über 3.100 Anlagen behandelt. Mit dem aktuellen Statusbericht wurden erstmals Detailerhebungen zum Aufkommen und zur Behandlung von Altkunststoffen in die Darstellungen aufgenommen. Kenntnisse zur Verwertung der Altkunststoffe aber auch anderer Wertstoffe (z.B. Altglas, Altpapier, Alttextilien, Altmetalle, Altholz), die teils auch neuen Quotenanforderungen durch das Kreislaufwirtschaftspaket unterliegen, kommen künftig bei der jährlichen Statuserhebung besondere Bedeutung zu.


EuGH zum Wolf im Dorf - Schutzstatus bleibt Schutzstatus:
Der in der Habitatrichtlinie vorgesehene strenge Schutz bestimmter geschützter Tierarten erstreckt sich auch auf Exemplare, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen. Daher können der Fang und der Transport eines in einem Dorf angetroffenen Wolfs nur gerechtfertigt sein, wenn sie unter eine von der zuständigen nationalen Behörde gewährte Ausnahme fallen.  Auslöser für diese Thematik, war ein Wolf, welcher im Jahr 2016 von Mitarbeitern einer Tierschutzvereinigung in einem rumänischen Dorf zwischen zwei großen unter die Habitatrichtlinie fallenden Schutzgebieten, ohne vorherige Genehmigung gefangen und abtransportiert wurde. Es wurde Strafanzeige erstattet wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Fang und dem Transport eines Wolfs unter unangemessenen Bedingungen. Im Rahmen dieses Strafverfahrens fragt sich das vorlegende Gericht, ob die Schutzbestimmungen der Habitatrichtlinie für den Fang von wildlebenden Wölfen am Rand einer Ortschaft oder im Territorium einer Gebietskörperschaft gelten. Die Mitgliedstaaten haben nach der Habitatrichtlinie die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem für die geschützten Tierarten „in deren natürlichen Verbreitungsgebieten“ einzuführen, das alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von „aus der Natur entnommenen“ Exemplaren dieser Arten verbietet. Daraus folgt, dass der gewährte Schutz keine Abgrenzungen oder Grenzen kennt, so dass ein wildlebendes Exemplar einer geschützten Tierart, das sich in der Nähe oder innerhalb von menschlichen Siedlungsgebieten befindet, das solche Gebiete durchquert oder sich von Ressourcen ernährt, die der Mensch erzeugt, nicht als ein Tier angesehen werden kann, das sein „natürliches Verbreitungsgebiet“ verlassen hat.


EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutiert Vorhaben im Kontext des Europäischen Grünen Deals: Der EU-Unterausschuss des Nationalrats beriet sich heute mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler über den Grünen Deal der Europäischen Union und geplante EU-Maßnahmen, die diesen mit Leben erfüllen sollen. Auf dem Programm des Ausschusses stand daher neben dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für ein Europäisches Klimagesetz auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zur Debatte. Die Abgeordneten wurden zudem über den aktuellen Entwurf des Europäischen Rats zur Änderung der Wegekostenrichtlinie der EU informiert. Laut Bundesministerin Gewessler bestehen gute Chancen auf eine baldige Einigung über die Richtlinie während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.


Bestnoten für Österreichs Badegewässer:
 Der neue Badegewässerbericht der Europäischen Umweltagentur bestätigt die ausgezeichnete Badegewässerqualität in Österreich. So sind von den insgesamt 261 untersuchten heimischen Badestellen 99,6 % (260 Stellen) als „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Alle heimischen Badestellen halten die strengen EU-Vorgaben ein. Damit hat sich Österreich im Vergleich zum Vorjahr vom dritten auf den zweiten Platz verbessert. Wenn man die Ergebnisse rein auf Binnengewässer umlegt, liegt Österreich sogar auf Platz 1. Die beste Wasserqualität bescheinigt die Europäische Umweltagentur Zypern, wo 99,1 % der Badegewässer mit "exzellenter" Qualität punkten, gefolgt von Österreich (98,5 %) Malta (97,7 %), und Griechenland (95,7 %). Zu den Top Ten in Sachen Wasserqualität zählen außerdem Kroatien (95,6 %), Deutschland (92,5 %), Portugal (91,5 %), Spanien, Italien und Dänemark (jeweils 88,4). Am unteren Ende der Skala, bei den EU-Mitgliedsstaaten mit den meisten “mangelhaften” Badegewässern, finden sich Slowakei (62,5 %), Albanien (58,8 %) und Polen (21,6 %). Analysiert wurden mehr als 22.000 Badegewässer in der EU, der Schweiz und in Albanien.


Klimaschutzministerin Gewessler unterzeichnet Europäischen Plastik Pakt für Österreich: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler kündigte am 9. Juni an, den „European Plastics Pact“ (Europäischer Plastik Pakt) für Österreich zu unterzeichnen. Der Pakt hat die wesentlichen Ziele, Plastik in der Umwelt zu reduzieren und die Kreislauffähigkeit von Kunststoffen zu steigern. Der Europäische Plastik Pakt bringt Stakeholder aus der gesamten Kunststoff-Wertschöpfungskette zusammen – von Politik über Zivilgesellschaft bis zu den involvierten Einrichtungen und Betrieben. Es geht um Problemlösungen für den Einsatz von Plastik: vom Design der Produkte über die Vermeidung bzw. Reduktion fossiler Einsatzstoffe, die Steigerung der Sammel-, Sortier- und Recyclingkapazität bis zur Steigerung des Einsatzes recycelter Kunststoffe. Bisher haben bereits 17 (regionale und nationale) Regierungen den Pakt unterzeichnet, 72 Unternehmen, drei NGOs und 22 Organisationen. Die Rolle der Regierungen liegt auch in der Beseitigung von rechtlichen Hindernissen. Erst Anfang Juni hatte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gemeinsam mit Staatssekretär Magnus Brunner zu einem Runden Tisch über Kunststoffgetränkeverpackungen geladen. Mehr als 40 Teilnehmende – von Wirtschaft über Zivilgesellschaften bis hin zu Kreislaufwirtschaft-ExpertInnen – waren der Einladung gefolgt. Bis zum Herbst werden nun Möglichkeiten für ein Einwegpfandsystem für Österreich erarbeitet. Auch der Stakeholder-Dialog zu Plastik-Verpackungen wird wieder aufgenommen, um Kreislaufwirtschaft als Ganzes zu betrachten. Die EU-Richtlinie zu Single-Use-Plastic sieht vor, dass Getränkeflaschen aus Kunststoff (derzeit werden in Österreich rund 1,6 Milliarden jährlich in Verkehr gesetzt) bis zum Jahr 2029 zu zumindest 90 % getrennt gesammelt und recycelt werden müssen. Aktuell beträgt die Sammelquote in Österreich 70 %.


MEPs stellen über 1000 Änderungsanträge zu EU-Klimagesetz:
Die Europaabgeordneten des Umweltausschusses arbeiten an ihrer Position für das EU-Klimagesetz. Dabei sind noch viele Punkte strittig, vor allem beim neuen CO2-Reduktionsziel für 2030 scheiden sich die Geister.
Der Umweltausschuss des EU-Parlaments befasst sich derzeit mit dem Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Klimagesetz. Nach einer ersten Debatte am 28. Mai hatten die Abgeordneten bis vergangene Woche Zeit, ihre Änderungswünsche einzureichen. Auf 585 Seiten kamen dabei über 1000 Vorschläge zusammen. Der kritischste Punkt ist der Prozentsatz, um den die CO2-Emissionen bis 2030 reduziert werden sollen. Der Vorschlag der Kommission setzt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 fest, doch noch ist die Zielmarke für 2030 unklar. Noch bis September prüft die Kommission mögliche Szenarien für eine Anhebung von derzeit 40 auf 50 oder 55 Prozent. Das EU-Parlament fordert traditionell höhere Klimaziele als EU-Kommission und Rat, um in den Trilog-Verhandlungen einen akzeptablen Mittelweg zu finden. Die EVP widerspricht einer Erhöhung und man werde trotz interner Meinungsverschiedenheiten nicht für mehr als 50 Prozent stimmen. Dennoch zeichnet sich in den Änderungsvorschlägen eine mögliche Mehrheit für ein Ziel von 60 Prozent oder mehr ab. So fordern die S&D Fraktion sowie die Grünen weitgehend geschlossen eine CO2-Reduktion von 65 Prozent, auch einzelne Abgeordnete der EVP und von Renew sprechen sich dafür aus. Die Linken gehen sogar noch weiter und fordern ein 70-Prozent-Ziel. Dem stehen die rechten Fraktionen gegenüber. Die EKR fordert einen Kostenvergleich seitens der Kommission für eine Reduktion von maximal 55 Prozent, während die ID jegliche Anhörung ablehnt und argumentiert, dass die Finanzierung des Green Deals „völlig außer Kontrolle geraten würde“. Der jetzige Entwurf des Gesetzes wird im Juni und Juli in drei Sitzungen von den ENVI-BerichterstatterInnen verhandelt, am 10. September stimmt der Ausschuss darüber ab. Das Plenum wird in der ersten Versammlung im Oktober über seine Position votieren, daraufhin soll unter der deutschen Ratspräsidentschaft bis Ende des Jahres zwischen Rat und Parlament eine Einigung erzielt werden.

 

IMPRESSUM:

Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG)
Geschäftsführung: MMag. Heidrun Maier-de Kruijff

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