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VÖWG - Sozial Spezial, No. 06 - 2020 |
Ich freue mich, das aktuelle Sozial Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Bereich Soziales und Gesundheit. Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre! Heidrun Maier-de Kruijff |
Initiative zu EU-Mindestlöhnen: Zweite Phase der EU-Sozialpartnerkonsultation gestartet Am 3. Juni 2020 hat die EU-Kommission die zweite Konsultationsphase europäischer Gewerkschaften und ArbeitgeberInnenverbände zu der Frage eingeleitet, wie gerechte Mindestlöhne für alle Beschäftigten in der EU gewährleistet werden können. Basierend auf den Rückmeldungen aus der ersten Konsultationsphase erachtet die EU-Kommission weitere Maßnahmen auf EU-Ebene als erforderlich. Im Konsultationspapier werden verschiedene Optionen angesprochen, über die die Festsetzung von Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau sowie der Schutz von allen ArbeitnehmerInnen gewährleistet werden können. Eine europäische Initiative gegen die zunehmende Einkommensungleichheit und Erwerbstätigenarmut in der EU wurde bereits im Sommer 2019 in den politischen Leitlinien von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen als maßgeblicher Schwerpunkt dieser Legislaturperiode hervorgehoben. Die EU-Kommission betont, dass mit der Initiative kein einheitlicher europäischer Mindestlohn festgelegt oder eine Harmonisierung der Systeme zur Festlegung von Mindestlöhnen erfolgen soll. Die nationalen Zuständigkeiten sowie die Unterschiedlichkeit nationaler Systeme und Traditionen sollen geachtet werden. Jedes etwaige Instrument würde demnach gemäß den nationalen Gegebenheiten unterschiedlich angewandt bzw. umgesetzt werden. Die EU-Kommission erwägt derzeit sowohl verbindliche als auch nicht-verbindliche Instrumente (Richtlinien, Empfehlungen). Die EU-Sozialpartner haben bis 4. September die Möglichkeit, Rückmeldungen zu den Optionen sowie zur Frage, welches Instrument sie als geeignet betrachten, abzugeben. Der VÖWG wird in den kommenden Monaten näher zu den Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Initiative berichten. Bei Fragen, Anmerkungen oder Inputs können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
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Access City Award 2021: Bewerbungsfrist für Preis an barrierefreie Städte gestartet Wie die EU-Kommissarin für Gleichstellung Dalli nicht zuletzt im Zusammenhang mit der aktuellen Coronakrise betonte, hat "der Zugang zu öffentlichen Plätzen und Diensten für alle mehr denn je Priorität". Barrierefreiheit spielt dabei insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen eine zentrale Rolle. Der Access City Award der EU-Kommission zeichnet die Bereitschaft, die Fähigkeit und die Bemühungen von Städten mit über 50.000 EinwohnerInnen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit aus. Dahinter steht das Ziel, einen gleichberechtigten Zugang zu Grundrechten zu gewährleisten und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern (Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020). Maßnahmen zur Barrierefreiheit sollen dafür sorgen, dass alle Menschen - unabhängig von Alter, Mobilität oder Fähigkeit - den gleichen Zugang zu allen Ressourcen und Freizeitangeboten in Städten haben. Die Bewerbungsfrist für den 11. Access City Award läuft bis 9. September 2020. Die Gewinnerstädte werden im Dezember bekannt gegeben. Detailliertere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier.
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EPRS-Briefing: Beschäftigung und Behinderung in der EU Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) hat ein neues Briefing zu "Beschäftigung und Behinderung" in der Europäischen Union veröffentlicht, das die EU-Institutionen in ihrer Arbeit zu dieser Thematik unterstützen soll. Hier eine übersetzte Kurzzusammenfassung des Briefings, das in voller Länge auch zum Download bereit steht. Etwa jeder sechste Mensch über 15 Jahren in der Europäischen Union lebt mit irgendeiner Art von Behinderung. Auch wenn sich die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in der EU insgesamt verbessert hat (angesichts des Anstiegs der Beschäftigungsquoten), gehören sie nach wie vor zu den beschäftigungsmäßig am stärksten benachteiligten Gruppen. Dieses Phänomen beeinträchtigt die soziale Integrationsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum der EU erheblich. Neben und zur Unterstützung der Politik der Mitgliedstaaten hat die EU eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, Initiativen, Aktionen und Strategien zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen eingeführt. Im Jahr 2010 unterzeichnete die EU die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD), die ein rechtsverbindlicher internationaler Vertrag ist. Nach dem CRPD ist das Recht auf Arbeit und Beschäftigung ein Grundrecht (Artikel 27). Das Hauptinstrument zur Unterstützung der Umsetzung des CRPD in der EU ist die Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020. Ihr übergeordnetes Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, so dass sie ihre vollen Rechte genießen, an der Gesellschaft teilhaben und gleichen Zugang zur Beschäftigung wie andere haben können. Seit 2017 hat die Europäische Säule sozialer Rechte der aktiven sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen weiteren Auftrieb verliehen. Im Zusammenhang mit der Europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020, der europäischen Säule sozialer Rechte und dem Europäischen Semester unterstützt die EU eine Reihe von Initiativen, die behinderte Menschen bei der Beschäftigung unterstützen sollen. Dazu gehören: Nichtdiskriminierung, Arbeitsplatzanpassungen, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Zugänglichkeit, finanzielle Anreize und EU-Finanzierung. Das Briefing gibt einen Überblick zu den EU-Policies und Initiativen sowie Tätigkeiten und Möglichkeiten des Europäischen Parlaments.
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ILO-Monitor: Arbeitswelten in und nach der Coronakrise Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat Ende Mai erneut einen Bericht zur Situation in der Arbeitswelt im Zusammenhang mit der Coronakrise veröffentlicht. Laut diesem haben rund 17,1% der erwerbstätigen jungen Menschen weltweit seit Beginn der Pandemie aufgehört, zu arbeiten. Bei jenen, die erwerbstätig sind, hat sich die Arbeitszeit um 23% reduziert. Eine Kernaussage des ILO-Monitors ist, dass die COVID-19-Krise junge Menschen schneller und härter trifft. Nach Branchen betrachtet, sind vor allem der Groß- und Einzelhandel, die Fertigung, Geschäfts- und Verwaltungstätigkeiten sowie Hotellerie und Gastronomie besonders stark in Mitleidenschaft gezogen. Vor allem junge Frauen sind stark von dem Rückgang der Erwerbstätigkeit betroffen, da sie zwar weltweit nur 39% der Jugendbeschäftigung ausmachen, allerdings 51 bzw. 44% der Beschäftigten in den Bereichen der Hotellerie und Gastronomie bzw. Geschäfts- und Verwaltungstätigkeiten. Der Ausschluss vieler junger Menschen vom Arbeitsmarkt ist laut dem ILO-Monitor aufgrund der langfristigen (Folge)Wirkungen der Pandemie eine der größten Gefahren für die Gesellschaften. Besonders hervorgehoben werden als langfristige Herausforderungen die Unterbrechung der allgemeinen und beruflichen Bildung und das Aufkommen größerer Hindernisse bei der Arbeitssuche, die durch die derzeit erhöhte Zahl von Arbeitsplatzverlusten und wirtschaftlichen/existentiellen Schwierigkeiten vieler Unternehmen verstärkt werden. Um diese Gefahr einer "Lockdown-Generation", die maßgeblich und vor allem langfristig von den Auswirkungen der Coronakrise geprägt ist, zu verhindern, müssen Regierungen und Institutionen nun umfangreiche Maßnahmen ergreifen, so wird in einer Reihe von Grundsatzempfehlungen der ILO betont. Den gesamten Bericht können Sie hier nachlesen.
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Studie: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Bereich sozialer Dienste Eine neue Studie von Eurofound (Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) beschäftigt sich mit den Auswirkungen und Möglichkeiten von digitalen Technologien im Bereich sozialer Dienste. Sie zeigt u.a. auf, dass die Nutzung von Robotern in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen oder Telepräsenz die Ansteckungsgefahr deutlich reduzieren kann. Die Studie soll dazu beitragen, die bestehende Forschungs- bzw. Wissenslücke von Möglichkeiten digitaler Technologien im Bereich sozialer Dienste zu schließen, die bisher im Vergleich zum Gesundheitswesen in der Europäischen Union weniger umfangreich untersucht worden sind. Aus den Erkenntnissen lässt sich etwa hervorheben, dass digitale Technologien derzeit in den sozialen Diensten hauptsächlich eingesetzt werden, um ältere Menschen zu beobachten oder sie bei kognitiven Aufgaben zu unterstützen. Roboter können PflegerInnen aber auch bei körperlichen Tätigkeiten unterstützen, etwa beim Heben von PatientInnen. Aufgrund der hohen Kosten von Robotern, Sicherheitsbedenken und Widerständen sowohl von Seiten der Pflegenden als auch der Öffentlichkeit ist der Einsatz von Robotern in der Pflege allerdings eingeschränkt. Des Weiteren wurde KI bei der Planung und Ressourcenzuweisung sowie bei der Bearbeitung von Anträgen auf Geld- oder Sachleistungen eingesetzt. Die KI kann auch den Bedarf auf der individuellen Ebene von DienstleistungsbezieherInnen vorhersagen und öffentliche Arbeitsverwaltungen dabei unterstützen, Stellen und BewerberInnen effizienter aufeinander abzustimmen. Aus Sicht der NutzerInnen haben digitale Technologien zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl und zur Fähigkeit älterer Menschen beigetragen, länger im eigenen Zuhause zu leben. Dies wiederum bedeutet, dass ältere Menschen weniger auf die Hilfe von Betreuungspersonen angewiesen sind. Als richtungsweisende Elemente für die Politik hebt die Studie u.a. hervor, dass die Fragmentierung der sozialen Dienste und das Fehlen einer spezifischen Institution, die für den digitalen Transformationsprozess verantwortlich ist, die Digitalisierung der sozialen Dienste behindert haben. Auch die Fragmentierung von Informationen (z.B. mehrere Datenbanken von DienstleistungsnutzerInnen) hat negative Auswirkungen. In diesem Sinn könnten EU-Maßnahmen zu einem intensiveren bzw. weitreichenderen Austausch und gegenseitigem Lernen zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Frage, wie die digitale Umgestaltung der Dienste erreicht werden kann, beitragen. Die Studie ist in vollem Umfang hier einzusehen.
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IMPRESSUM: Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) Stadiongasse 6-8, A-1010 Wien
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