VÖWG - Cyber Spezial, 03/2017 |
Ich darf mich bei den Mitgliedern über die zahlreichen Rückmeldungen auf die letzte Aussendung von „Cyber Spezial“ bedanken und werte dies als Bestätigung, dass wir einen Informationsbedarf unserer Mitglieder erkannt und adressiert haben. Basierend auf diesem Umstand wird der Verband im ersten Quartal 2018 eine Vortragsreihe mit diesem Themenschwerpunkt veranstalten. Wir befinden uns zur Zeit noch in Planung und werden Sie in einer der nächsten Aussendungen von „Cyber Spezial“ dahingehend noch genauer informieren. Ich freue mich, den dritten "Cyber Spezial"- Newsletter des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Bereich Digitale Zukunft und Cyber Sicherheit. Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre! Heidrun Maier-de Kruijff
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Einen Überblick über sämtliche Veranstaltungen der ENISA findet man hier. |
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Das NIS-G wird für folgende Sektoren die Betreiber wesentlicher Dienste (wD) bestimmen und mittels Bescheid informieren: Energie, Verkehr (inklusive Nahverkehr), Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, Digitale Infrastrukturen und Lebensmittelversorgung sowie die Anbieter digitaler Dienste und verfassungsmäßige Einrichtungen des Bundes (Ministerien, Parlamente, Höchstgerichte, ...). Als Kriterien für die Einstufung als Betreiber eines wesentlichen Dienstes kommen die Anzahl der Nutzer, die Abhängigkeit anderer genannter Sektoren, der Marktanteil des Betreibers, die geographische Ausbreitung, die Auswirkung von Sicherheitsvorfällen und die Bedeutung des Betreibers für die Aufrechterhaltung des Dienstes, unter Berücksichtigung alternativer Mittel zur Anwendung. Die Betreiber werden durch das NIS-G verpflichtet, geeignete organisatorische und technische Vorkehrung zur Vermeidung von Störungen umzusetzen, um die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen wesentlichen Dienste sicherzustellen. Sektorenverbände dürfen sektorspezifische Sicherheitsvorkehrungen vorschlagen, das Bundeskanzleramt kann (in Abstimmung mit dem BMI und den BMLVS) Sicherheitsstandards vorschreiben. Die Betreiber wesentlicher Dienste müssen mindestens alle zwei Jahre die Einhaltung der Anforderungen nachweisen. Die Betreiber müssen einen Sicherheitsvorfall unverzüglich an das für sie zuständige Computer-Notfallteam melden. Betreiber, die nicht als Betreiber eines wesentlichen Dienstes bewertet wurden, dürfen ebenfalls eine Störung oder einen Sicherheitsvorfall an ein Computer-Notfallteam melden. Sowohl das öffentliche Begutachtungsverfahren als auch die Veröffentlichung zusätzlicher Durchführungsrechtsakte sind für den Herbst 2017 geplant. |
IMPRESSUM: Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) Stadiongasse 6-8, A-1010 Wien |