Medienfilter - Aktuelle Meldungen aus europäischer Politik und Gesetzgebung, Ausgabe 01.07.2020

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Nachfolgend der wöchentliche Medienfilter des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) mit aktuellen Nachrichten aus europäischer Politik und Gesetzgebung. In dieser Ausgabe werden folgende Themenbereiche behandelt:

    • Wirtschaft, Finanzen und Binnenmarkt
    • Soziales, Bildung und Beschäftigung
    • Gesundheit
    • Medien und Kommunikation
    • Energie
    • Umwelt und Verkehr

Die Schlagzeilen der Woche:

Deutschland übernimmt die EU-Ratspräsidenschafft: Der deutsche Außenminister Heiko Maas empfing am 01.07.2020 den kroatischen Außenminister Gordan Grlić Radman. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 hatte Koratien, das neueste Mitglied der Europäischen Union, erstmals die EU-Ratspräsidentschaft inne. Das Krisenmanagment stand in dieser Zeit im Mittelpunkt. Die Covid-19-Pandemie erschütterte die gesamte Union und zudem kam es in Kroatien zu einem schweren Erdbeben, dass das Land vor weitere Herausforderungen stellte. Nun übergab Minister Grlić Radman bei einem Treffen in Berlin offiziell die Aufgaben an seinen deutschen Amtskollegen. Die symbolische Übergabe fand am   Brandenburger Tor statt.  Deutschland und Kroatien hatten sich schon in den letzten Monaten eng abgestimmt und auch jetzt soll eine reibungslose Übergabe bei den vielen drängenden europäischen Fragen sichergestellt werden.  In einer Pressekonferenz informierten die beiden Außenminister über ihr Gespräch.

 

Konferenz über die Zukunft Europas: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter legte am 24. Juni den Standpunkt des Rates zur Konferenz über die Zukunft Europas fest. Die Mitgliedstaaten möchten, dass die Konferenz über die Zukunft Europas die Bürger in eine weitreichende Debatte über die Zukunft Europas im kommenden Jahrzehnt und darüber hinaus einbezieht, auch im Lichte der COVID-19-Pandemie. Die Vorschläge des Rates über die Organisation sehen vor, dass  Diskussionen so gestaltet werden sollen, um allen Teilnehmer*innen genügend Raum für Beiträge zu lassen. Die Konferenz sollte eingeleitet werden, sobald  die epidemiologischen Bedingungen dies  zulassen. Der Rat betont ferner, dass ein breites Spektrum von Interessenträgern in den Prozess einbezogen werden muss.

    

 Wirtschaft, Finanzen und Binnenmarkt

 

Befristeter Rahmen: Die EU-Kommission verabschiedete eine weitere Änderung des im März 2020 erlassenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen. Während die erste Änderung im April 2020 unter anderem neue Möglichkeiten für die Erforschung und Herstellung von Produkten zur COVID-19-Bekämpfung schaffte wurde der Anwendungsbereich mit der zweiten Änderung auf die Gewährung von Rekapitalisierungen und nachrangigem Fremdkapital ausgeweitet. Mit der aktuell dritten Änderung wird der Befristete Rahmen noch weiter ausgeweitet. Ursprünglich hatte dieser den Zweck eigentlich tragfähige Unternehmen, die durch den COVID-19-Ausbruch in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, gezielt zu unterstützen. Alle Unternehmen, die sich vor dem 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden waren davon nicht umfasst. Mit der Änderung können die Mitgliedsstaaten nun allen kleinen und Kleinstunternehmen staatliche Unterstützung anbieten, auch wenn diese sich schon vor 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befanden.

Kollektiver Rechtschutz: Diese Woche billigte der Rat der EU eine vorläufige Vereinbarung über EU-weite Regelungen zum Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen. Dies ist ein positiver und wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für den kollektiven Rechtsschutz in der EU. Die kollektiven Rechtsbehelfe sollen in der gesamten EU verfügbar sein und ein breites Spektrum von Bereichen abdecken. Diese reichen von Finanzdienstleistungen über Passagierrechte und Telekommunikation bis hin zur Energie. Ziel sind effiziente grenzüberschreitende kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Die Klagen können nur von qualifizierten Einrichtungen, wie beispielsweise die von den EU-Mitgliedstaaten benannten Verbraucherorganisationen eingereicht werden. Derzeit verfügen nicht alle Mitgliedstaaten über ein kollektives Rechtsschutzverfahren und die Verfahren sind oft langwierig und kostspielig.

 

Soziales, Bildung und Beschäftigung

 

Mitteilung-"Neue Verbraucheragenda": Am 23.06.2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen ersten Vorschlag der Roadmap für eine geplante „Neue Verbraucher- Agenda", die im 4.Quartal 2020 starten soll. Die derzeitige Verbraucheragenda, die aus dem Jahr 2012 stammt, läuft 2020 aus. Diese Mitteilung zielt darauf ab, eine Vision der neuen EU-Verbraucherpolitik zu artikulieren und einen gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen zu schaffen. Die geplante neue Verbraucheragenda soll einen strategischen Rahmen der EU für die Verbraucherpolitik in den folgenden Bereichen bilden:

  • Stärkung der Verbraucher im grünen und digitalen Wandel
  • Schutz schutzbedürftiger Verbraucher
  • Durchsetzung der Verbraucherrechte und internationale Zusammenarbeit

Geplant ist auch eine Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie und eine Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Feedback ist bis 11. August möglich.

EuGH: Am 25.06.2020 entschied der Europäische Gerichtshof im Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-762/18 QH / Varhoven folgende zentrale Punkte. Arbeitnehmer*innen haben für den Zeitraum zwischen einer rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme einer früheren Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf eine Vergütung als Ersatz für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub. Somit wurde festgestellt, dass der Zeitraum zwischen der rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme der Beschäftigung des Arbeitnehmers für die Zwecke der Feststellung der Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub einem tatsächlichen Arbeitszeitraum gleichzustellen ist.  Sind Arbeitnehmer*innen während dieses Zeitraums einer neuen Beschäftigung nachgegangen, können jene die Ansprüche, die dem Zeitraum entsprechen, in dem der Beschäftigung nachgegangen wurde, nur gegenüber der neuen Arbeitgeber*in geltend machen.

 

Gesundheit

 

Luftverschmutzung: Die Bewertung der ersten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten zur Begrenzung der Emissionen in die Luft hat ergeben, dass die Umsetzung der neuen europäischen Vorschriften für saubere Luft verbessert werden muss. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen in allen Sektoren verstärken, damit ihre Bürgerinnen und Bürger saubere Luft atmen können und durch das Einatmen von schlechter Luft verursachte Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle verhindert werden. Aus dem ersten Bericht ist zu entnehmen,  dass die meisten Mitgliedstaaten Gefahr laufen, ihre Emissionsreduktionsverpflichtungen für 2020 bzw. 2030 nicht zu erfüllen. Insbesondere in der Landwirtschaft sind Anstrengungen erforderlich, um die Ammoniakemissionen zu verringern.

 

 Umwelt und Verkehr

 

Green Deal: Diese Woche startete die Plattform für einen gerechten Übergang (JTP). Ihre Aufgabe ist es, Interessensträgerinnen und -träger in kohle- und CO2-intensiven Regionen technische Unterstützung und Beratung zu bieten. Durch sie sollen Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung der Pläne zu einem gerechten Übergang unterstützt werden. Außerdem soll der Zugang zu Finanzmitteln aus dem 150 Mrd. Euro schweren Mechanismus erleichtert werden. Die Vorstellung der Plattform stellt zudem den Auftakt etwaiger Online-Veranstaltungen dar. Sie alle dienen der Information über die jüngsten Entwicklungen der entsprechenden EU-Strategien und bieten die Chance zum Austausch über das Verfahren.

Nutzung von Klärschlamm in der Landwirtschaft: Am 16. Juni startete Europäische Kommission eine bis 25. August laufende Konsultation zum Fahrplan zur Bewertung der Nutzung von Klärschlamm in der Landwirtschaft. Die EU-Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft der Umwelt, den Tieren und dem Menschen nicht schadet. Die alte Richtlinie werde den aktuellen Bedürfnissen und Erwartungen nicht mehr gerecht,  in Bezug auf die ordnungsgemäße Regelung von in Schlamm enthaltenen Schadstoffen wie Arzneimittel und Mikroplastik besteht Verbesserungsbedarf. Im Rahmen dieser Initiative wird bewertet, wie wirksam die Richtlinie war und untersucht, welche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Klärschlammbewirtschaftung in der Landwirtschaft bestehen.

 

 Medien und Kommunikation

 

Digitaler Zugang zur Justiz: Diese Woche einigten sich EU-Parlament und Rat über den schnelleren, billigeren und benutzerfreundlicheren Zugang zum Recht für EU-Bürgerinnen und -Bürger. Ziel ist es, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit zwischen nationalen Gerichten durch die Digitalisierung in Zivil- und Handelssachen effizienter zu gestalten. Hauptelemente des Abkommens sind neben dem elektronischen Austausch von Dokumenten, dem dezentralisierten IT-System sowie den Datenschutzregeln eine größere Rechtssicherheit in Verbindung mit einfachen und digitalisierten Verfahren. Als nächstes müssen EU-Parlament und Rat die endgültige Fassung des Abkommens billigen, damit dieses in Kraft treten kann.

 

 Energie

 

EuGH: Am 25.06.2020 entschied der Europäische Gerichtshof, entsprechend dem Schlussantrag von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, dass ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer städtebaulichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen festlegen, ihrerseits zuvor einer Umweltprüfung unterzogen werden müssen.

Erneuerbare Energie: Am 30.06.2020 diskutierten die  Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner gemeinsam mit den  Vertreter*innen der Landesregierungen über den Weg zu einer klimafreundlichen Energiezukunft. Zu diesem Zweck wird das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) im Klimaschutzministerium erarbeitet. Es ist geplant, dass es noch im Laufe des Sommers in Begutachtung geht. Am Runden Tisch erklärte Ministerin Gewessler: "Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz können wir jährlich Investitionen von rund einer Milliarde Euro auslösen und schaffen dabei auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unseren Bundesländern, Regionen und Gemeinden". Bei diesem runden Tisch sind alle Energiereferentinnen und -referenten aus den Bundesländern zusammengekommen, um über die Energiewende in Österreich zu beraten.

 

 

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