VÖWG Umwelt Spezial, No. 05 - 2019  
 

 

Ich freue mich, das aktuelle Umwelt Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG)  zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten aus den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit.

Gemeinsam mit meinem Team, wünsche ich viel  Spaß bei der Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff 
 

 

Nur 40 Prozent der Fließgewässer befinden sich in gutem ökologischen Zustand: Aus dem vor kurzem veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes „Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode“ geht hervor, dass fast alle österreichischen Fließgewässer zumindest einen  guten chemischen Zustand erreichen. Im Gegensatz dazu, erreichen derzeit nur 40% der Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand, bzw. zeigen ein gutes ökologisches Potenzial. Der Rechnungshof Österreich prüfte von September bis November 2017 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Ökologisierung der Fließgewässer in der zweiten Sanierungsperiode von 2016 bis 2021. Dabei stellt der Rechnungshof Österreich die zeitgerechte Umsetzung der in der zweiten Sanierungsperiode vorgesehenen Maßnahmen in Frage, da der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 um 19 Monate zu spät vom zuständigen Ministerium publiziert wurde. Weiter wurden bisher auch nur 11% der geschätzten benötigten Investitionen zur Ökologisierung der Fließgewässer investiert, jedoch war bereits die Hälfte der Zeit zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027, im Zuge der ersten Sanierungsperiode verstrichen. Um die Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtline erfüllen zu können, empfahl der Rechnungshof Österreich dem nunmehrigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus mit dem Bundesministerium für Finanzen das Einvernehmen über den Mittelbedarf und dessen Bedeckung herzustellen.

 

 

Klimawandel als Top-Thema bei EU-Wahlen: Laut einer Mitte April veröffentlichten Meinungsumfrage sehen bis zu 77% der potenziellen WählerInnen die globale Erwärmung als ein wichtiges Kriterium für die Stimmabgabe bei den kommenden EU-Wahlen im Mai. Dies lässt sich auch auf die zahlreichen jungen ErstwählerInnen zurückführen. Diese wurden durch die zahlreichen „Fridays for Future“-Demonstrationen der vergangenen Monate für die Thematik des Klimawandels sensibilisiert, glaubt Wendel Trio, Direktor der Umweltorganisation Climate Action Network Europe.

 

 

Bürokratieabbau im Abfallrecht: Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat 2018 eine Arbeitsgruppe von ExpertInnen eingesetzt, die konkrete Vorschläge zur Rechtsbereinigung des Abfallwirtschaftsgesetzes ausgearbeitet hat, welche als Novelle des Abfallwirtschaftsgesetz nun zur Begutachtung vorgelegt wurden. Darin enthalten sind zum Beispiel die Einschränkungen der „Erlaubnispflicht“. Der Verzicht auf diese zusätzliche Berufsberechtigung soll den Aufwand bei KMU und Behörden sparen sowie das Recycling in der Praxis durch zusätzliche Rückgabemöglichkeiten für LetztverbraucherInnen, bei denen die Abfälle anfallen, stärken. Ebenso wurde auch die Entflechtung von Abfallrecht und anderen Gesetzen bei den Anlagengenehmigungen zur Begutachtung vorgelegt. Normale Gewerbebetriebe sollen künftig mit einer Anlagengenehmigung, jener nach der Gewerbeordnung, auskommen. Innerhalb der gleichen Abfallart sollen Sammler und Behandler ihre Berechtigungen künftig leichter auf weitere Abfälle ausdehnen können, ohne bei der Behörde neue Bescheide beantragen zu müssen. Weiter sollen innovative Verfahren, die in der Entwicklung stehen, künftig nicht durch Bewilligungspflichten erschwert werden, die nur für serienreife Technologien als sinnvoll erachtet werden. Ebenso soll in Zukunft kein stellvertretender Abfallbeauftragter mehr nötig sein.

 

 

VwGH entschärft Steuer-Risiko für Abfalllager: Durch die Klarstellung des VwGH, dass von den Zollbehörden für Abfallzwischenlager keine aufwändigen umweltrechtlichen Prüfungen anzustellen sind, wurden Behörden und Betriebe entlastet, da dies Sache der Umweltbehörden ist. Diese verfügen auch über die benötigten Ressourcen zur Prüfung. Durch diese Entscheidung soll Bürokratie abgebaut werden. Für die befristete Lagerung von Abfällen ist von nun an kein Altlastenbeitrag mehr abzuführen unabhängig von der Frage der behördlichen Genehmigung dieses Lagers. Das Höchstgericht ändert damit die bisherige Judikatur, wonach nur für „zulässige“ Lagerungen Beitragsfreiheit gewährt wurde. Eine Vielzahl von Abgabenverfahren und Prüfungen durch die zuständigen Zollbehörden war die Folge. Nur fristwidrige Lagerungen also solche, die länger als drei Jahre für Zwecke der Verwertung oder länger als ein Jahr für Zwecke der Beseitigung andauern sind beitragspflichtig. Nur die Einhaltung der Frist ist also zu prüfen, nicht aber Fragen der Genehmigung des Abfalllagers oder der Einhaltung von Auflagen.

 

 

Europa ist größter Importeur und Konsument globaler pflanzlicher Rohstoffe: Laut einer aktuellen Studie des WU-Wissenschaftlers Martin Bruckner und internationalen KollegInnen bezieht Europa heute rund 65% der pflanzlichen Rohstoffe für Produkte, die nicht der Ernährung dienen, aus dem Ausland. Pflanzenöle – zum Beispiel Palmöl – sind dabei besonders gefragt: 6,3 Millionen Hektar (ca. 75% der Fläche Österreichs) werden hauptsächlich in Asien rein für den europäischen Bedarf bewirtschaftet. Die hohe Nachfrage nach Palmöl macht vor allem tropische Regionen zu den stärksten Lieferanten. Und der Bedarf steigt weiter. Die vollständige Studie steht frei zur Verfügung.

 

 

OECD-Richtliniendokument von Umweltbundesamt und Universität Wien entwickelt: Zur korrekten Risikobewertung von Chemikalien in ihrer Nanoform werden neue Testmethoden sowie neue Richtlinien benötigt. Die geänderte Informationsanforderungen für Nanoformen eines Stoffes wurden mittlerweile im Rahmen der Europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH beschlossen, um langfristig den Schutz von Gesundheit und Umwelt gewährleisten zu können. Auf OECD-Ebene entwickelt die Universität Wien unter organisatorischer Leitung des Umweltbundesamts ein neues Richtliniendokument. Dieses soll als Hilfestellung bei der Bewertung möglicher Transformationsprozesse von Nanomaterialien in der Umwelt dienen. Die Förderung dieser Aktivitäten ist Teil des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie. Ein finaler Entwurf soll bis Ende 2021 vorgelegt werden.

 

 

Transpolardrift geschwächt – Meereis schmilzt bereits kurz nach seiner Bildung: Der starke Eisrückgang in der Arktis beeinflusst das Meereis auf seiner Wanderung über den Arktischen Ozean. Wie in einer neuen Studie berichtet wird, erreichen heutzutage nur noch 20% des Meereises, welches in den flachen, russischen Randmeeren des Arktischen Ozeans entsteht, tatsächlich die zentrale Arktis und gelangen so in die sogenannte Transpolardrift. 80% des jungen Eis dagegen schmelzen, bevor es überhaupt seinen Entstehungsort verlassen hat. Vor dem Jahr 2000 waren es noch 50% des gebildeten Eis, welches bis zu Transpolardrift gelangt ist. Dadurch wird nicht nur ein eisfreier Sommer in der Arktis wahrscheinlicher, zusätzlich geht dem Arktischen Ozean auch ein wichtiges Transportmittel für Nährstoffe, Algen und Sedimente verloren. Die neue Studie ist im Online-Fachmagazin Scientific Reports frei zugänglich.

 

 

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