VÖWG Verkehr Spezial, No. 08 - 2018

Ich freue mich, das aktuelle Verkehr Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Verkehrssektor.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff

Veröffentlichung und Inkrafttreten der Clean Vehicles Directive

Die Richtlinie (EU) 2019/1161, bekannt als  „Clean Vehicles Directive“, wurde am 12. Juli 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist 20 Tage später, am 2. August 2019, in Kraft getreten. Nun haben die Mitgliedstaaten genau 24 Monate Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen.
Zweck der Richtlinie  ist  die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge. Das soll durch die Vorgabe verpflichtender Quoten für die öffentliche Auftragsvergabe von sauberen Fahrzeugen erreicht werden.

Änderungen in Führerscheingesetz und Straßenverkehrsgesetz sollen Verkehrssicherheit erhöhen

Bei der Plenarsitzung des Nationalrats vom 3. Juli 2019 wurde über mehrere Maßnahmen im Verkehrsbereich entschieden:

  • Eine  Novelle des Führerscheingesetzes wurde einstimmig beschlossen, um härter gegen das  "Schummeln" mit technischen Hilfsmitteln bei Fahrprüfungen vorzugehen.  Für KandidatInnen, die versuchen sich durch die theoretische Führerscheinprüfung zu tricksen, soll es künftig eine bis zu neunmonatige Sperrfrist für einen Folgeantritt geben.
  • Der Nationalrat hat mehrheitlich dafür gestimmt, Rahmenbedingungen für ein sozial gerechtes und kostengünstiges Ticketsystem bis Ende Oktober 2019 zu erarbeiten, um ein „österreichweites Öffi-Ticket“ zu schaffen.  Die Diskussion zum Österreich-Ticket wurde im Zuge der Debatte über die Umsetzung der EU-Richtlinie des 4. Eisenbahnpakets initiert.
  • Weiters wurde die Umsetzung eines Staatsvertras, nämlich des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), genehmigt.

Zwölf neue Unterführungen statt Übergängen für Bahnen der GKB

Die Eisenbahnkreuzungen der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) in Graz sollen sicherer werden. Anstatt Schranken- oder Lichtzeichenanlagen sollen die zwölf Übergänge durch Unterführungen entschärft werden, wobei der Bau der Unterführungen in der Wetzelsdorferstraße, der Peter-Rosegger- und der Kärntner Straße im Grazer Stadtgebiet aufgrund des dortigen erhöhten Sicherheitsrisikos besonders dringlich ist.
Auslöser der Sicherheitsdebatte und der in weiterer Folge getätigten Investitionen für den Umbau, war ein tödlicher Unfall im September des Vorjahres. Damals ist ein Bus der Graz Linien in der Grottenhofstraße gegen einen GKB-Zug geprallt. Dabei wurde die Busfahrerin getötet und zahlreiche Fahrgäste wurden schwer verletzt.

Nähere Informationen dazu finden Sie in einer Aussendung des ORF-Steiermark

EuGH-Urteil: ÖBB darf Westbahn Bahnsteignutzung nicht gesondert verrechnen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in seinem Urteil vom 10. Juli 2019 klar, dass die Bahnsteignutzung für Bahnunternehmen von Personenbahnsteigen unter der Kategorie "Mindestzugangspaket" falle und daher nicht als Serviceeinrichtung gesondert verrechnet werden dürfe. Das Urteil erging auf Anregung der Schienen-Control Kommission. Diese legte dem EuGH die Frage vor, ob die ÖBB-Infrastruktur AG von der Westbahn zusätzlich Entgelt für den Halt und die Bahnsteignutzung von Personenbahnen verlangen dürfe. Die Schienen-Control wird nun klären müssen, in welcher Höhe Leistungen ungerechtfertigt verrechnet wurden und ab welchem Zeitpunkt die ÖBB-Infrastruktur AG das überhöhte Entgelt rückwirkend zurückzahlen muss.

Nähere Informationen dazu: Artikel der Tageszeitung der Standard

Europäische Richtlinie (EU) 2019/882 ("Accessibility Act") in Kraft getreten

Am 27. Juni ist die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch European Accessability Act (EAA) genannt, in Kraft getreten.

Vom persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst sind:

  • Hersteller bestimmter Produkte (beispielweise Fahrkartenautomaten), die fortan ausschließlich barrierefreie Produkte herstellen müssen
  • Dienstleistungserbringer
  • sowie Personenverkehrsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr

Zweck der Richtlinie ist es, Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu harmonisieren, um dadurch den Europäischen Binnenmarkt zu stärken. Unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten würden bedingte Hindernisse für den freien Verkehr bestimmter barrierefreier Produkte und Dienstleistungen darstellen.

Ryanair muss 8,5 Millionen an Beihilfen zurückzahlen

Wie eine Presseaussendung der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, muss die Fluggesellschaft Ryanair 8,5 Millionen Euro an Beihilfen zurückzahlen. Diese erhielt sie im Rahmen von abgeschlossenen Marketingverträgen mit der APFTE, einer in Montpellier ansässigen Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung. Ryanair sollte gegen Entgelt Montepellier und die Umgebung als Fremdenverkehrsziel auf der eigenen Website bewerben. Nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften dürfen Regionalflughöfe und -behörden zwar grundsätzlich Beihilfen zur Förderung des Lokaltourismus an Fluggesellschaften gewähren. Die vorgenommenen Zahlung zugunsten von Ryanair, dienten jedoch nicht dem tatsächlichen Werbebedarf der APFTE, sondern sollten als Anreiz für Ryanair dienen, um seinen Betrieb am Flughafen Montepellier Aufrecht zu erhalten.

Die Europäische Kommission kam zu dem Ergebnis, dass besagte Marketingvereinbarungen Ryanair einen ungerechtfertigten und selektiven Wettbewerbsvorteil verschafften. Auf Grundlage dieser Feststellung, stellten die Zahlungen aus den Verträgen mit APFTE eine rechtswidrige Gewährung von Beihilfen im Sinne der EU-Beilhilfevorschriften dar. Aus den Marketingverträgen gewährte Zahlungen müssen daher rückerstattet werden.

EU-Koordination auf Gesamt-Route München-Verona gefordert

Wie eine Presseaussendung der Nachrichten Südtirol zu entnehmen ist, haben sich VertreterInnen der Infrstrukturministierien von Österreich, Deutschland und Italien sowie LändervertreterInnen der Länder Tirol und Südtirol über die Problematik des steigenden Transitverkehrs an der Brennerautobahn A22, bei einem Treffen in Brüssel, ausgetauscht. Dabei betonte Daniel Alfreider, der Mobilitätslandesrat Südtirols, dass die Brennerautobahn durch den Transitverkehr massiv überlastet sei. Demgegenüber betonten die VertreterInnen von Deutschland und Italien, dass die Brennerroute die zentrale Achse für den Warenverkehr zwischen Europas Süden und Norden sei und forderten, Österreich solle die restriktiven Maßnahmen lockern.

Einig war man sich beim Treffen, dass durch den Bau des Brennerbasistunnels ein bedeutender Schritt hin zu einer langfristigen Verkehrsveralgerung in Umsetzung sei.

Analysiert wurden bei den Gesprächen in Brüssel verschiedene Verbesserungsmöglihckeiten für den Langstreckentransport zwisachen Deutschland und Italien. Beispielhaft angeführt wurden:

  • Anreize für den Ankauf von besonders sauberen und leisen Lkw´s
  • ein stakres Invstitionsprogramm in die Verladetechnologie
  • eine Erhöhung der Gütervekehrsbeihilfen auf Bahnstrecken im Alpenraum
  • potentielle Umweltmaut

IMPRESSUM:

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