VÖWG - Sozial Spezial, No. 10 - 2016                        Haben Sie Probleme mit der Darstellung dieser Nachricht?  Dann klicken Sie bitte hier!

 

Ich freue mich, das aktuelle Sozial Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Bereich Soziales und Gesundheit.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff

 

PatientInnensicherheit: Die Europäische Kommission (EK) möchte durch eine neue webbasierte EU-Kodierungsplattform nationale Behörden und angehörige Gesundheitseinrichtungen bei der genaueren Rückverfolgbarkeit von gespendeten Geweben und Zellen unterstützen. Mit der Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen sollen im Rahmen des Einheitlichen Europäischen Codes (SEC) höhere Qualitäts- und Sicherheitsstandards sichergestellt werden. Die dazugehörigen Bestimmungen gelten ab 29. April 2017, wobei eine Umsetzung in nationales Recht bis 29. Oktober 2016 zu erfolgen hatte.

 

 

Sozialfinanzierung in Spanien: Im Rahmen des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) erhielt Spanien eine Finanzierung in Höhe von neun Millionen Euro. Im Detail wurde ein Abkommen über eine soziale UnternehmerInnen-Garantie von dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Bank Colonya Caixa d'Estalvis de Pollenças unterzeichnet. Durch diese Vereinbarung soll die genannte Bank insgesamt 900 Millionen Euro für 150 soziale UnternehmerInnen bereitstellen. Das bedeutet, dass beispielsweise Stiftungen und Non-Profit- Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen Arbeitsmarktintegrationsmöglichkeiten anbieten, Kredite mit reduzierten Zinssätzen und Garantieanforderungen in Anspruch genommen werden können.

 

Bundesheer schult MigrationsexpertInnen: Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) übernahm Anfang Oktober 2016 in Ligist mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI), dem Land Steiermark, der Zentraleuropäischen Verteidigungskooperation und der Internationalen Organisation für Migration die Leitung eines internationalen Kurses zu Migrationsmanagement. Dabei wurden Rechtsaspekte im Flüchtlingswesen, Sicherheit, Koordination und die Organisation in Flüchtlingsunterkünften behandelt. Ziel war der Austausch zwischen staatlichen Organisationen, wie zum Beispiel dem Militär und zivilen HelferInnen. Daneben wurde an Lösungsansätzen für eine angemessene Bewältigung von Krisensituationen, wie etwa der Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen, gearbeitet.

 

 

Alkoholische Produktfälschungen: Die EK hat im Oktober 2016 eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht, um den derzeitigen EU-Rechtsrahmen für Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke zu verbessern. Dabei soll beispielsweise bei Ausnahmeregelungen für denaturierten Alkohol (Spiritus), mehr Klarheit geschaffen werden. Zudem plant die EK die Kosten für kleine Brauereien, WinzerInnen und andere kleine AlkoholproduzentInnen durch einen konsistenteren und reduzierten Verbrauchssteuersatz zu verringern. Zwar funktionieren die derzeitigen Regelungen  gut, jedoch sind diese über 20 Jahre alt und müssen im Rahmen der Steuerbetrugsbekämpfung aktualisiert werden.

 

Aufholbedarf bei sozialer Innovation: Angesichts wirtschaftlicher und politscher Krisen steigt der Bedarf an gesellschaftlicher Innovation. Laut einer Studie des Social Entrepreneurship Center der Wirtschaftsuniversität Wien besteht in Österreich ein deutlicher Aufholbedarf bei der Förderung sozialer Innovation. Europaweit wurden 250 soziale Innovationen sowie eine Feinanalyse von 13 Fallstudien mit Schwerpunkt auf Österreich durchgeführt. Dabei wurde jedoch kein Mangel an Initiativen festgestellt, sondern das Fehlen einer politischen Gesamtstrategie. Weitere Hürden für gemeinnützige Initiativen sind laut der Studie eine fehlende zentrale Anlaufstelle, professionelle MentorInnen und generell der Föderalismus speziell im Gesundheitswesen.

 

 

Wiedereingliederungsteilzeit: Ab 1. Jänner 2017 soll es für Personen, die sich seit mindestens sechs Wochen im Krankenstand befinden, die Möglichkeit geben, mit dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Diese kann ein bis sechs Monate andauern, jedoch muss das Dienstverhältnis vor dem Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens drei Monate lang bestanden haben. Neben dem Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld, das sich aus Mitteln der Krankenversicherungen zusammensetzt, erhalten ArbeitnehmerInnen entsprechend ihrer Arbeitszeitreduktion, die in der Regel zwischen 50 und 75 Prozent betragen kann, aliquot Lohn. Der Unterschied zum Teilkrankenstand liegt für ArbeitnehmerInnen darin, dass diese innerhalb der Wiedereingliederungsteilzeit als komplett arbeitsfähig gelten.

 

 

Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut: Zwar erholen sich die 28 EU Mitgliedstaaten allmählich von der Krise, aber Armut und soziale Ausgrenzung sind weiterhin real. Laut aktuellen Zahlen von Eurostat liegt der Anteil von armutsgefährdeten Personen nun bei 23,7 Prozent. In der EU sind noch rund 119 Millionen Menschen armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei Kinder und junge Menschen am stärksten betroffen sind. Deswegen hat die EK eine Investitionsoffensive für Europa gestartet, um mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Weitere Schritte sind die Etablierung einer europäischen Säule sozialer Rechte sowie die Unterstützung von Maßnahmen und Prioritären im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und Europäischen Semesters.

 

 

Wohnen: Die Vorarlberger Landesregierung hat Ende Oktober 2016 die neue Bautechnikverordnung beschlossen, welche zu Jahresbeginn 2017 in Kraft treten wird. Die Novelle beinhaltet zahlreiche Vereinfachungen und Erleichterungen, die auch Kostendämpfungen mitsichbringen soll. Mehr als die Hälfte von 50 Vorschlägen des Landes Vorarlberg sind bereits in die bautechnischen Richtlinien 2015 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinien) eingeflossen. Weitere wichtige, aber nicht aufgenommene Vorschläge, wurden nun in Vorarlberg in der neuen Bautechnikverordnung des Landes umgesetzt.

 

 

Zweiter Aktionsplan im Kampf gegen Antibiotikaresistenz: Bei einer Konferenz in Vilnius, der Hauptstadt von Litauen, thematisiert Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen (AMR), da diese eine große Bedrohungen für Menschen darstellen. Er kündigte an, dass das weitere Engagement der EU-Kommission darin bestehen wird, einen neuen Aktionsplan vorzulegen, der den derzeitigen Aktionsplan, der Ende 2016 auslaufen wird, ersetzen soll. Zumal hat die Evaluierung des Aktionsplanes 2011 – 2016 gezeigt, dass das Engagement der EU einen deutlichen Beitrag im Kampf gegen AMR geleistet hat.

 

 

Investitionsprogramm und Ausbildungsgarantie bis 25: Die österreichische Regierung stellt 175 Millionen Euro an Investitionszuwachsprämien bereit, davon können Kleinbetriebe bis zu 67.500 Euro und Mittelbetriebe bis zu 75.000 Euro an Prämien erhalten. Daneben werden auch Gemeinden zu mehr Investitionen animiert. So sollen im Jahr 2017 Mehrinvestitionen von Gemeinden mit 175 Millionen Euro gefördert werden. Um die Jugenarbeitslosigkeit zu reduzieren werden 2017 im Rahmen der Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre attraktive Nachqualifizierungsangebote für unqualifizierte 19 bis 24-jährige Arbeitslose geschaffen. Mittels dieser Maßnahme soll die umgesetzte Ausbildungspflicht bis 18 Jahre erweitert werden. Ein weiterer Teil des Pakets ist die Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums. Zusätzlich zum Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspaket der Regierung wird die Rot-Weiß-Rot Karte weiterentwickelt, die Möglichkeit der Kommunalfinanzierung über eine Investoren-Plattform verbessert und Unternehmensfinanzierungen durch Garantien der Österreichischen Kontrollbank unterstützt. Eine erste Evaluierung ist laut Bundesminister Alois Stöger (SPÖ) 2018 vorgesehen, dann könnte die Forschungsprämie auch erhöht werden.

 

Maßnahmen gegen Verletzung der Grundrechte von MigrantInnen: Die EU-Grundrechteagentur (FRA) hat im Rahmen eines Berichts, der von der EK in Auftrag gegeben wurde, festgestellt, dass zahlreiche Grundrechte von MigrantInnen im Sinne der europäischen Charta unzureichend gewahrt wurden. Davon sind insbesondere unbegleitete Minderjährige sowie die Sicherheit und der Schutz in Aufnahmeeinrichtungen betroffen. Auswirkungen auf Ortschaften in der Nähe von Flüchtlingseinrichtungen wie Hass und Gewalt gegenüber MigrantInnen geben ebenso Anlass zur Sorge. Deshalb fordert die FRA dringend in diesen Bereichen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten.

 

EU-Verhandlungen mit Senegal und Nigeria: Um bei der Bekämpfung von Migrationsursachen voranzukommen haben im Oktober 2016 der EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, und der Präsident von Senegal, Macky Sall, zwei Projekte in Höhe von 60 Mio. EUR vereinbart. Diese werden aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika finanziert. Mit dem Ziel, die Entwicklung von Wirtschaft und Unternehmen in den Ausgangsgebieten der Migration zu stärken und die Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten zu verbessern. Daneben haben die EK und Nigeria Verhandlungen für ein Rücknahmeabkommen von MigrantInnen aufgenommen. Mit einer wirksamen Rückkehrpolitik und Investitionen sollen die Ursachen der Migration, Schleusung und des Menschenhandels bewältigt werden.

 

IMPRESSUM:

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