Feedback: Künftige Ernennung des Netzwerkmanagers für das Flugverkehrsmanagement (ATM) in der EU -
Die Europäische Kommission hat einen Durchführungsbeschluss zur Ernennung des Netzmanagers für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements (ATM) im einheitlichen europäischen Luftraum veröffentlicht. Sie können bis zum 20. März 2019 Ihr Feedback und Anmerkungen zur Durchführungsverordnung und zum zugehörigen Anhang einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 13.03.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 20.02.2019 - 20.03.2019 Feedback: Elektronische Meldepflichten für Schiffe, die die europäischen Binnenwasserstraßen befahren -
Die Europäische Kommission hat eine Durchführungsverordnung über technische Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 164/2010 veröffentlicht. Sie können bis zum 20. März 2019 Ihr Feedback und Anmerkungen zur Durchführungsverordnung und zu den zugehörigen Anhängen einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 13.03.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 20.02.2019 - 20.03.2019 Feedback: Fahrplan zur Bewertung und zur Eignungsprüfung der Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aus dem Jahr 2014 -
Die Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aus dem Jahr 2014 enthält ein Maßnahmenpaket für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der EU. Die Kommission wird bewerten, wie wirksam die Richtlinie und ihre Maßnahmen waren und ob sie angesichts der jüngsten technologischen Fortschritte und Marktentwicklungen noch relevant sind. Dazu hat die Europäische Kommission einen Fahrplan zur Bewertung und Eingnungsprüfung der Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe veröffentlicht. Dieser Fahrplan beinhaltet auch eine öffentliche Konsultation, die für das zweite Quartal 2019 vorgesehen ist. Sie können bis zum 20. März 2019 Ihr Feedback und Ihre Anmerkungen zum veröffentlichten Fahrplan einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 13.03.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 20.02.2019 - 20.03.2019
Feedback: Zugangsrechte zur europäischen Datenbank für nationale Sicherheitsempfehlungen und Antworten auf Sicherheitsempfehlungen für die Zivilluftfahrt -
Die Europäische Kommission hat einen Durchführungsbeschluss über das Zugangsrecht zu den im Europäischen Zentralspeicher gespeicherten Sicherheitsempfehlungen und Antworten und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/780/EU veröffentlicht. Der Durchführungsbeschluss sieht vor, dass alle Sicherheitsempfehlungen und ihre Antworten im Europäischen Zentralspeicher der Öffentlichkeit über eine öffentliche Website zugänglich gemacht werden sollen. Diese öffentliche Website soll von der Kommission eingerichtet und verwaltet werden. Sie können bis zum 22. März 2019 Ihr Feedback und Ihre Anmerkungen zum Durchführungsbeschluss einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 15.03.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 22.02.2019 - 22.03.2019 Feedback: Unionsweite Leistungsziele für das Flugverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024. -
Die Europäische Kommission hat einen Durchführungsbeschluss veröffentlicht, der unionsweite Leistungsziele für die Flugsicherung für den Zeitraum 2020-2024 festlegt. Die darin enthaltenen Ziele bestimmen den Grad der Ambitionen bezüglich Erhöhung der Pünktlichkeit der Flüge, Förderung effizienterer Flugrouten, um die Umweltauswirkungen des Flugverkehrs zur reduzieren, Verringerung der Kosten der Erbringung von Dienstleistungen zum Nutzen der Fluggesellschaften und Fluggäste und der gleichzeitigen Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards. Sie können bis zum 25. März 2019 Ihr Feedback und Ihre Anmerkungen zum Durchführungsbeschluss einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 18.03.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 25.02.2019 - 25.03.2019 Feedback: Evaluierung des Europäischen Güterverkehrsnetzes (2010-2019) -
Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan zur Bewertung und Eignungsprüfung der Europäischen Schienengüterverkehrskorridore veröffentlicht. Der Schienengüterverkehr kann einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsentlastung und Reduzierung der CO2-Emissionen in der EU leisten. Allerdings muss seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsträgern, insbesondere der Straße, gestärkt werden. Die Kommission wird daher die in Europa geschaffenen Schienengüterverkehrskorridore bewerten und untersuchen, ob der Schienengüterverkehr qualitativ besser (d. h. schneller, umweltfreundlicher, sicherer und effizienter) geworden ist. Sie können bis zum 28. März 2019 Ihr Feedback und Anmerkungen zum veröffentlichten Evaluierungs-Fahrplan einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 27.03.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 28.02.2019 - 28.03.2019 Feedback: Verordnung zum Grenzüberschreitender Eisenbahnverkehr mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit (Sicherheit und Konnektivität) -
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung über bestimmte Aspekte der Sicherheit und Konnektivität im Eisenbahnverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union veröffentlicht. Der Vorschlag ist als lex specialis gedacht, mit der auf einige der Folgen reagiert wird, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Richtlinie 2004/49/EU nicht länger für das Vereinigte Königreich gelten wird. Die vorgeschlagenen Bestimmungen beschränken sich auf das hierfür unbedingt Notwendige, damit Störungen im grenzüberschreitenden Betrieb vermieden werden. Sie sollen zudem nur für einen begrenzten Zeitraum gelten. Die allgemeinen Bestimmungen dieser Rechtsakte gelten ansonsten weiter. Dieser Vorschlag steht daher uneingeschränkt im Einklang mit geltendem Recht. Sie können noch bis zum 10. April 2019 Ihr Feedback und Ihre Anmerkungen zur Verordnung einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 03.04.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 13.02.2019 - 10.04.2019 Feedback: Delegierte Verordnung für standardisierte Ladestellen für bestimmte Fahrzeuge, die alternative Kraftstoffe (Wasserstoff, Gas, Strom) verwenden -
Die Europäische Kommission hat eine delegierte Verordnung zur Ergänzung und Änderung der Richtlinie 2014/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ladestellen für Kraftfahrzeuge der L-Kategorie, zur landseitigen Stromversorgung von Binnenschiffen, zur Wasserstoffversorgung für den Straßenverkehr und zur Erdgasversorgung für den Straßen- und Wasserverkehr und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/674 veröffentlicht. Ziel dieser technischen Änderung der delegierten Verordnung EU 2018/674 ist es, sicherzustellen, dass Fahrzeuge der L-Kategorie und Binnenschiffe, die mit verschiedenen alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff und Gas betrieben werden, EU-weit an standardisierten Auflade- und Betankungspunkten tanken können. Sie können bis zum 12. April 2019 Ihr Feedback und Anmerkungen zum veröffentlichten Evaluierungs-Fahrplan einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 05.04.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 15.03.2019 - 12.04.2019 Feedback: Folgenabschätzung zur Überarbeitung einer Richtlinie zur grenzüber-schreitenden Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften -
StraftäterInnen aus dem Ausland werden oft nicht bestraft, weil sie nicht identifiziert werden können oder Strafen nicht vollstreckt werden. Die geplante Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte soll den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Verfolgung von StraftäterInnen helfen, indem sie die Offenlegung der Person hinter der Fahrzeugzulassung ermöglicht. Zudem stoßen StraftäterInnen auf Schwierigkeiten, weil bei der Berufung keine Übersetzung vorliegt oder wegen unklarer Strafzahlungssysteme. Die Überarbeitung der Richtlinie zielt darauf ab, die grenzübergreifenden Durchsetzungsverfahren weiter zu verbessern und eine faire Behandlung der StraftäterInnen sicherzustellen. Eine vorläufige Bewertung der Auswirkungen rechnet mit negativen Auswirkungen auf die Kosten des öffentlichen Sektors. Die Hauptkosten für die Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften in der EU dürften auf den öffentlichen Sektor entfallen. Abhängig von den Details der Initiative wird erwartet, dass sie zumindest zu einigen zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Digitalisierung (Investitionen) führt, z.B. für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und die Polizei. Im Rahmen des Optionsdesigns in der Folgenabschätzung wird untersucht, wie dieser Kostenanstieg auf ein Minimum reduziert werden kann. Dennoch sollten die negativen Auswirkungen durch Effizienzeinsparungen durch die Digitalisierung (geringere Betriebskosten) ausgeglichen werden. Sie können bis zum 12. April 2019 Ihr Feedback und Anmerkungen zur ersten Folgenabschätzung der Europäischen Kommission einbringen. Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Rückmeldung haben, senden Sie bitte Ihre schriftliche Stellungnahme bis spätestens 05.04.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at. Laufzeit: 15.03.2019 - 12.04.2019 |