VÖWG - Sozial Spezial, No. 11 - 2019                       

Ich freue mich, das aktuelle Sozial Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Bereich Soziales und Gesundheit.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Jede dritte Person in der EU hat Betreuungspflichten

Im Oktober hat Eurostat ein Factsheet zu Betreuungspflichten in den EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Insgesamt haben etwas mehr als ein Drittel (34%) der 18- bis 64-Jährigen angegeben Betreuungspflichten zu haben, wobei darunter die Betreuung der eigenen Kinder oder der Kinder der Partnerin, des Partners unter 15 Jahren (29%) ebenso fallen wie die Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger (4%). Betreuungspflichten in beiden Bereichen gaben 1% der Befragten an. In allen Betreuungskategorien hatten mehr Frauen als Männer (37% zu 32%) Betreuungspflichten.

Beim Anteil von Personen mit Kinderbetreuungspflichten liegt Österreich mit 27% unter dem EU-Durchschnitt von 30%, wobei knapp 40% der Personen mit Kinderbetreuungspflichten Betreuungsangebote in Anspruch nahmen. Als häufigster Grund für einen Verzicht auf Kinderbetreuungsangebote wurden in Österreich "eigene Regelungen oder Regelungen mit dem Partner, der Partnerin" genannt.

 

 

Studie: Neue Technologien am Arbeitsmarkt

Bereits im Februar 2018 hat der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments eine Studie zu den Auswirkungen von neuen Technologien auf den Arbeitsmarkt und die Sozialwirtschaft veröffentlicht. Durchgeführt wurde die Studie vom Austrian Institute of Technology (AIT).

Die Studie untersucht die möglichen Beschäftigungseffekte der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, indem sie den Zusammenhang zwischen Innovation, neuen Technologien, Beschäftigung und Ungleichheit analysiert. Es werden die bestehende Literatur und die Erfahrungen früherer technologischer Revolutionen aufgearbeitet und es wird argumentiert, dass der Wettlauf zwischen der Schaffung von Arbeitsplätzen durch neue Produkte und der Zerstörung von Arbeitsplätzen durch Prozessinnovationen in der Vergangenheit durch die arbeitsplatzschaffenden Effekte von Innovationen gewonnen wurde.

Als eines der Hauptergebnisse wird angeführt, dass die Möglichkeiten aus Beschäftigtensicht von der Digitalisierung zu profitieren, ungleich verteilt sind. Die Entwicklung der Europäischen Arbeitsmärkte folgte in den letzten 20 Jahren dem qualifikationsorientierten technologischen Wandel. Das heißt, dass die Zahl der Arbeitsplätze, für die nur geringe Qualifikationen erforderlich sind, stetig zurückgegangen ist. Die durch technologischen Wandel geschaffenen Berufe werden sich vor allem durch einen geringen Anteil an Routineaufgaben und einen hohen Anteil an Aufgaben auszeichnen, die kreative und soziale Fähigkeiten erfordern. Dazu gehören viele Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufe. Die Herausforderung der Zukunft besteht also darin, die zunehmende Ungleichheit durch den technologischen Wandel zu bewältigen. Die Studie schlägt auch eine Reihe von politischen Optionen für den Umgang mit den Beschäftigungseffekten der Digitalisierung vor.

 

 

EU-Antidiskriminierungsrichtlinie: weiterhin keine Fortschritte

Angestoßen von der finnischen Ratspräsidentschaft führte der Rat am 24. Oktober 2019 eine Diskussion über eine breiter gefasste rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Diskriminierung in der EU, die auch außerhalb eines arbeitsbezogenen Kontexts Schutz bietet. Derzeit gelten die EU-Rechtsvorschriften nur für den Bereich Beschäftigung und Beruf und decken nur vier Gründe für Diskriminierung ab (Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung). Zahlreiche MinisterInnen sowie die EU-Kommission brachten ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass der Vorschlag für eine neue und breiter gefasste, allgemeine Gleichbehandlungsrichtlinie noch nicht angenommen ist. Die Mehrheit der Teilnehmenden an der Diskussion erkannten zudem an, dass Rassismus, Hassreden und Homophobie in Europa insgesamt zugenommen haben. Eine Zusammenstellung aller Ergebnisse der Ratsitzung finden Sie hier (Details zur Aussprache auf S. 6). 

 

 

Beschäftigungsausschuss: Kernaussagen zur Beschäftigungslage

Der Beschäftigungsausschuss hat am 24. Oktober 2019 im Rat die Kernaussagen ihrer jährlichen Analyse zur Beschäftigung und sozialen Lage in der EU sowie der politischen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten vorgestellt. Der Rat hat diese Aussagen vor der Veröffentlichung des Herbstwirtschaftspakets (d.h. Jahreswachstumsbericht, Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts und Warnmechanismusbericht) durch die EU-Kommission gebilligt. 

Die Kernbotschaften spiegeln die wichtigsten Aspekte der im Jahresbericht über die Leistungen im Beschäftigungsbereich 2019 enthaltenen umfassenden Analysen wider und können hier abgerufen werden. Einige der Aussagen umfassen im Kern folgende Punkte:

  • Anstieg der EU-Beschäftigungsquote im Jahr 2018 um einen Prozentpunkt gegenüber 2017; Unterschiede innerhalb der EU bleiben jedoch bestehen.
  • zu erwartende Auswirkung des verlangsamten Wirtschaftswachstums auf die Beschäftigungsquote, weshalb anzunehmen ist, dass die EU die Zielvorgabe der Strategie Europa 2020 von 75% Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen nicht ganz erreichen wird.
  • Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs wird in den meisten Mitgliedstaaten zukünftig ein geringeres jährliches Beschäftigungswachstum nötig sein, um ihre Ziele für 2020 zu erreichen.

 

 

Empfehlung des Rates: Anpassung des Sozialschutzes an neue Formen der Arbeit

Mangelnder oder kein Zugang zu Sozialschutz aufgrund von atypischen Beschäftigungsformen oder Selbstständigkeit betreffen 4 von 10 ArbeitnehmerInnen in der EU. Der Rat hat zur Anpassung des Zugangs zu Sozialschutz an neue Arbeitsformen am 8. November 2019 eine Empfehlung verabschiedet. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, allen ArbeitnehmerInnen den Zugang zu ihren Sozialschutzsystemen zu ermöglichen und damit auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt zu reagieren. Sozialschutz könne im Einklang mit den Grundprinzipien der nationalen Schutzsysteme zum Beispiel im Rahmen einer Kombination verschiedener Systeme gewährt werden, einschließlich Systeme staatlicher Organisation oder Systeme, deren Organisation an Sozialpartner oder andere Stellen übertragen ist. Private Versicherungsprodukte sind im Geltungsbereich der Empfehlung nicht berücksichtigt.

Die Beschäftigungskommissarin Thyssen begrüßte die Inhalte der Empfehlung: Ein erweiterter Sozialschutz schaffe gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt und würde der Aushöhlung von Sozialstandards entgegenwirken. Die Kommission soll die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen.

 

 

European Social Network (ESN): Empfehlungen für Europäisches Semester 2020

Das Netzwerk für soziale Dienste in Europa (ESN) hat seinen jährlichen Bericht mit Empfehlungen für das den europäischen Semsterzyklus 2020 veröffentlicht. Der Bericht hebt drei Schlüsselthemen für öffentliche Sozialdiente in 24 Ländern hervor:

  • Angemessenheit der Sozialschutzsysteme und Armut
  • Wohnen und Obdachlosigkeit
  • Qualtät der Sozialdienste

Im Hinblick auf das Europäische Semester 2020 werden die Europäische Kommission und die nationalen Regierungen in den Mitgliedstaaten insbesondere dazu aufgefordert, stärker integrierte Ansätze zur Unterstützung der sozialen Eingliederung zu fördern (zB effektives integriertes Fallmanagement mit Informationen für die BenutzerInnen und einer klaren Rollenverteilung zwischen den Fachleuten; Integration und Erleichterung des Datenaustauschs zwischen verschiedenen Stellen). Außerdem empfiehlt der ESN-Bericht verstärkte Investitionen in Arbeitskräfte, um die Qualität der Sozialdienste zu sichern und zu verbessern.

Eine Zusammenfassung des Berichts sowie der wesentlichen Empfehlungen finden Sie hier.

 

 

European Labour Authority (ELA): Dachverband CEEP bei Verwaltungsrat-Meeting

Nach dem offiziellen Startschuss am 16. Oktober 2019 wird nun am 3. Dezember der Verwaltungsrat der Arbeitsbehörde zusammentreten, um das Arbeitsprogramm 2020 zu verabschieden und die wichtigsten Aktivitäten im Jahr 2020 weiter zu definieren.

Obwohl das Arbeitsprogramm für 2020 eine Reihe von operativen und vorbereitenden Maßnahmen vorsieht, die sich auf sämtliche sieben Aufgabenbereiche der Behörde erstrecken, stellen die beiden Aufgaben "Erleichterung des Zugangs zu Informationen über die Mobilität der Arbeitskräfte" und "Koordinierung und Unterstützung von konzertierten und gemeinsamen Inspektionen" die hauptsächlichen Prioritäten dar. Die Behörde wird zudem die erforderlichen Vorkehrungen für die Durchführung konzertierter und gemeindamer Inspektionen treffen, um mindestens eine Pilotinspektion im Jahr 2020 durchführen zu können.

Unser EU-Dachverband CEEP wird bei dem Meeting des Verwaltungsrats am 3. Dezember durch die Vorsitzende des Ausschusses für soziale Angelegenheiten des CEEP, Jeanette Grenfors, vertreten sein, um die wichtigsten Prioritäten für öffentliche Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Austausch hochwertiger Informationen hervorzuheben und Inputs zu liefern, wie gemeinsame Inspektion durchgeführt werden sollten. Wir halten Sie darüber weiterhin auf dem Laufenden.

 

 

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