VÖWG - Sozial Spezial, No. 01 - 2020                                       

Ich freue mich, das aktuelle Sozial Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Bereich Soziales und Gesundheit.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff

 

EU-Kommission startet Anhörung der Sozialpartner zum Thema Mindestlohn

Am 14. Januar 2020 hat die Europäische Kommission die erste Anhörungsphase der Sozialpartner zur Frage eines europäischen Instruments für gerechte Mindestlöhne eingeleitet. Nach Art. 154 (2) AEUV ist die Kommission im Bereich der Sozialpolitik dazu verpflichtet, vor Unterbreitung von Vorschlägen die Sozialpartner darüber zu konsultieren, wie eine Unionsaktion gegebenenfalls ausgerichtet sein soll. In diesem ersten Schritt soll erhoben werden, ob die Sozialpartner ein Tätigwerden der EU für erforderlich halten und wenn ja - ob sie selbst dazu Verhandlungen aufnehmen wollen oder die Kommission einen Vorschlag vorlegen soll. Die Kommission betont, dass jeglicher Vorschlag die nationalen Traditionen - ob Tarifvereinbarungen oder Rechtsvorschriften - achten werde und es keinen Einheitsmindestlohn für alle geben wird. Wird nach dieser ersten Anhörungsphase eine Unionsmaßnahme für zweckmäßig befunden, werden die Sozialpartner in einer zweiten Anhörung zum Inhalt der geplanten Initiative konsultiert. Nähere Informationen zum rechtlichen, sozialen und politischen Hintergrund der geplanten Initiative finden Sie hier.

 

 

Studie: Aufwärtskonvergenz bei den Arbeitsbedingungen

Die Europäische Agentur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat im Dezember 2019 eine Studie zur Aufwärtskonvergenz im Bereich der Arbeitsbedingungen veröffentlicht. Infolge der Weltwirtschaftskrise hat soziale Konvergenz neben der wirtschaftlichen Konvergenz als EU-Ziel deutlich mehr an Bedeutung gewonnen. In diesem Bericht wird untersucht, ob und inwiefern sich die Arbeitsbedingungen in den letzten 20 Jahren in der EU insgesamt verbessert haben und ob die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten diesbezüglich geringer geworden sind. Die Analyse kontentriert sich insbesondere auf folgende Dimensionen der Arbeitsplatzqualität: Physisches Umfeld, Arbeitsintensität, Arbeitszeitqualität, soziales Umfeld, Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Zukunftsaussichten und Einkommen. Die Ergebnisse weisen insgesamt auf eine Aufwärtskonvergenz im Bereich der Arbeitsbedingungen hin, wobei die Fortschritte in den Mitgliedstaaten zum Teil sehr ungleich sind.

 

 

Arbeitspapier: Arbeitsplatzqualität in gemeinwohlorientierten Unternehmen

Das europäische Forschungsnetzwerk CIRIEC hat unter Mitwirkung des Insitution für Soziologie an der Universität Graz und dem Institut für Soziale Arbeit an der FH Joanneum in Graz eine Studie zur Arbeitsplatzqualität in gemeinwohlorientierten Unternehmen in Österreich und Deutschland veröffentlicht. Die Wirtschaft für das Gemeinwohl bezieht sich, ähnlich wie die Sozialwirtschaft, auf gemeinwohlorientierte Werte wie Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, Transparenz und demokratische Beteiligung. In diesem Wirtschaftsmodell werden das kollektive Interesse und das Gemeinwohl über die Gewinne der Unternehmen gestellt. Auf die Arbeitsplatzqualität bezogene Werte, wie die Bereitschaft, Diskriminierung und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden oder die Förderung von positiven psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz spielen in diesen Unternehmen eine wesentliche Rolle. Da die wissenschaftlich fundierten Kenntnisse über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen jedoch sehr spärlich sind, fokussiert die Studie konkret auf die Analyse und Beschreibung der Arbeitsqualität in gemeinwohlorientierten Unternehmen in Deutschland und Österreich, wo dieses Wirtschaftsmodell am weitesten verbreitet ist. Die Analyse erfolgt anhand von Daten in veröffentlichten Gemeinwohlbilanzen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass wesentliche Elemente hoher Arbeitsplatzqualität in diesen Unternehmen weit verbreitet sind. So gibt es etwa eine begrenzte Anwendung von prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie ein angemessenes Maß an Entscheidungsautonomie für die MitarbeiterInnen und diversie Möglichkeiten zur Weiter- oder Ausbildung. Die gesamte Studie finden Sie hier zum Nachlesen.

 

 

EU-Jugendgarantie: Neuausrichtung der Initiative

Die Europäische Jugendgarantie wurde 2013 als Initiative gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Folge der Finanzkrise gegründet und sollte Jugendliche bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Da die Laufzeit der Initiative nun dem Ende nähert, soll das Programm unter dem neuen Beschäftgigungskommissar Nicolas Schmit neu aufgesetzt werden. Dabei müsse sich die inhaltliche Ausrichtung der Initiative an die, im Vergleich zur Krisenzeit, veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Zwar ist die Jugendarbeitslosigkeit in manchen EU-Ländern nach wie vor ein großes Problem und erfordert eine aktive Auseinandersetzung. Es müsse jedoch, so Schmit, nun auch vermehrt das Thema Skills und Qualifikationen ins Zentrum der Initiative rücken. Das Hauptproblem vieler junger Arbeitssuchender sei ein Qualifikationsdefizit. Dieses Thema müsse nun in der Reform der Jugendgarantie verstärkt in Zentrum rücken. Nähere Informationen zu Möglichkeiten und Anforderungen einer Neuausrichtung der Initiative finden Sie hier.

 

 

EU-Kommission: Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt 

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Prozess zur Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf nationaler Ebene voranzutreiben. Laut einer Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) weisen 32% der gemeldeten Fälle sexueller Belästigung einen Bezug zum Arbeitsumfeld auf. Das im Juni 2019 von der Internationalen Arbeitsorganistation (IAO) verabschiedete Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das globale Standards für arbeitsplatzbedingte Belästigung und Gewalt festlegt. Es erkennt an, dass Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz eine Menschenrechtsverletzung sein können und eine Bedrohung für die Chancengleichheit darstellen. Die EU kann die IAO-Übereinkommen nicht ratifizieren, da sie kein Mitglied der Organisation ist. Für eine Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten ist ein Ratsbeschluss zur Genehmigung nötig, da die Inhalte des Übereinkommens die Zuständigkeit der EU berühren.

 

 

IMPRESSUM:

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