VÖWG - Sozial Spezial, No. 1 - 2018                       

Ich freue mich, das aktuelle Sozial Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Bereich Soziales und Gesundheit.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff

 

Europäische Säule sozialer Rechte: In einer Erklärung zum Internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai zeigte sich EU-Arbeitskommissarin Thyssen erfreut darüber, dass die soziale Dimension Europas ganz oben auf der Tagesordnung angekommen ist. Nachdem im November 2017 auf dem Sozialgipfel in Göteborg vom Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert worden ist, müsse nun verstärkt an deren Umsetzung gearbeitet werden. Die europäische Säule sozialer Rechte umfasst 20 Grundsätze und Rechte, durch die der Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zu Maßnahmen des lebenslangen Lernens, zu guten Arbeitsbedingungen und wirksamen Sozialsystemen gefördert werden soll. Von den bereits laufenden Initiativen hob die Kommissarin insbesondere die Vorschläge zur verlässlicheren und transparenteren Gestaltung von Arbeitsbedingungen, zur Gewährleistung des Zugangs zu angemessenem Sozialschutz für alle Arbeitnehmer_innen und Selbstständigen sowie zur Schaffung von durchsetzbaren Regeln für mobile Arbeitnehmer_innen hervor. Sie betonte außerdem, dass die Umsetzung der Grundsätze und Rechte einer gemeinsamen Anstrengung aller - der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und schließlich auch der Zivilgesellschaft - bedarf. 

 

 

Vermeidung von Altersarmut: Am 30. April wurde der Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe veröffentlicht, der alle drei Jahre von der Europäischen Kommission und dem Ausschuss für Sozialschutz erstellt wird. In der Ausgabe 2018 wird untersucht, wie die derzeitigen und künftigen Renten und Pensionen dazu beitragen, Altersarmut zu verhindern und das Einkommen von Männern und Frauen für die Dauer ihres Ruhestands zu erhalten. Trotz einem deutlich stärkeren Fokus auf entsprechende Maßnahmen (insbesondere im Bereich niedriger Einkommen) in den Mitgliedstaaten, zeigt der Bericht die Notwendigkeit weiterer Schritte auf. Trotz des Rückgangs um 1,9 Millionen im Vergleich zu vor zehn Jahren, sind heute immer noch 17,3 Millionen (18,2%) der älteren Menschen ab 65 Jahren in der EU von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Zudem bestehen weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und Bevölkerungsgruppen. So sind etwa die Renten und Pensionen von Frauen nach wie vor um 37% niedriger als jene von Männern, was auf niedrigere Gehälter und ein kürzeres Erwerbsleben aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zurückzuführen ist. Die im Bericht erwähnten Maßnahmen, um angemessene und nachhaltige Pensionen und Renten zu gewährleisten, umfassen beispielsweise die Förderung lebenslangen Lernens, die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds oder die Belohnung eines späteren Eintritts in den Ruhestand. Zur Überwindung des geschlechterspezifischen Gefälles bei Renten und Pensionen betont der Bericht u.a. Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und eine gleichberechtigte Verteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben fördern und auf einen angemessenen Schutz von Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben abzielen.

 

 

Impfungen: Die Europäische Kommission fordert eine verstärkte EU-weite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten und legte Ende April diesbezüglich eine Reihe von Empfehlungen vor. Der Vorschlag der Kommission umfasst drei Schwerpunkte: 1. Bekämpfung der Impfskepsis und Erhöhung der Durchimpfungsraten, 2. nachhaltige Impfstrategien in der EU und 3. EU-weite Koordinierung sowie Beitrag der EU zur globalen Gesundheit. Die insgesamt 20 Maßnahmenempfehlungen beinhalten u.a. die Aufstellung und Umsetzung nationaler und/oder regionaler Impfpläne bis 2020, die Einrichtung eines europäischen Informationsportals zum Thema Impfungen bis 2019, die Einführung routinemäßiger Überprüfungen des Impfstatus und regelmäßiger Impfangebote in den verschiedenen Lebensaltern sowie die Erarbeitung von Optionen für einen einheitlichen Impfpass, der einen grenzübergreifenden elektronischen Austausch ermöglicht. In den nächsten Schritten wird der Kommissionsvorschlag vom Rat erörtert. Bei Inkrafttreten wird die Kommission alle drei Jahre über die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung Bericht erstatten.

 

 

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat eine EU-weite Kampagne zum Thema "Gefährliche Stoffe und gesunde Arbeitsplätze" gestartet, um Arbeitnehmer_innen über gefährliche Stoffe und Substanzen am Arbeitsplatz aufzuklären. Die Kampagne soll den Einsatz von Techniken für den richtigen Umgang mit solchen Substanzen im laufenden Betrieb verstärken, wie etwa Risikobewertung, Entsorgung und Substitution. Zudem zielt sie auf die Verbreitung praktischer Tools und Fallstudien. Im Fokus stehen dabei besonders gefährdete Arbeitnehmer_innen. Wirksame Konzepte für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt zu schaffen, ist ein zentraler Teil der europäischen Säule sozialer Rechte.

 

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: Zum neuen Präsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) wurde der Italiener Luca Jahier gewählt. In dieser Funktion vertritt er für die nächsten zweieinhalb Jahre die organisierte Zivilgesellschaft auf EU-Ebene. Als neue Vizepräsidentinnen fungieren Milena Angelova aus Bulgarien (zuständig für Haushalt) und Isabel Caño Aguilar aus Spanien (zuständig für Kommunikation). Als Prioritäten seines Programms nannte Luca Jahier nachhaltige Entwicklung, Förderung des Friedens, Stärkung der Rolle der Kultur sowie das Ziel, der Jugend Europas eine Stimme zu verleihen.  

 

 

Investitionen in soziale Infrastrukturen: Von der European Association of Long-Term Investors (ELTI) wurde eine Studie zur Förderung der Investitionen in soziale Infrastrukturen veröffentlicht. Ein Expert_innenteam - bestehend aus Vertreter_innen der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank, der Entwicklungsbank des Europarates, einer Vielzahl nationaler Förderbanken sowie Vereinen und Verbänden aus dem sozialen Sektor - untersuchte, wie nachhaltige Investitionen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und leistbares Wohnen gestärkt werden können. Bei einer derzeitigen Gesamtinvestitionshöhe von 170 Mrd. Euro in soziale Infrastrukturen zeigt die Studie eine soziale Investitionslücke auf, die auf 100-150 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt wird. Ausgehend von dieser Situation werden Empfehlungen und Vorschläge für eine intelligente Kapazitätenstrategie vorgelegt, um die bestehende Lücke zu schließen. Die Vorschläge zur Überwindung von Engpässen umfassen u.a. technische Hilfe, finanzielle und nicht-finanzielle regulatorische Angelegenheiten sowie erleichterte Finanzierung.

 

 

Kinderbetreuung in der EU: Bereits im Jahr 2002 hat der Europäische Rat in Barcelona Zielvorgaben hinsichtlich der Verfügbarkeit von hochwertiger und erschwinglicher Kinderbetreuung gesetzt. Konkret sollten für 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter sowie für 33% der Kinder unter drei Jahren Betreuungseinrichtungen verfügbar gemacht werden. Die Verfügbarkeit, Leistbarkeit und die hohe Qualität von frühkindlicher Betreuung sind nicht nur wesentliche Faktoren, die Frauen und Männern mit Betreuungspflichten faire und gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen, sondern können auch möglicher sozialer Benachteiligung entgegenwirken. Nach dem letzten Bericht über die Umsetzung der Barcelona-Ziele aus dem Jahr 2013 liegt nun ein aktueller Bericht zur Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen in der EU vor. Im Jahr 2016 haben 16 EU-Länder, darunter auch Österreich, das Betreuungsziel von 33% der Kinder unter drei Jahren nicht erfüllt. Insgesamt werden nur ca. 20% der unter dreijährigen Kinder in Betreuungseinrichtungen gegeben. Zu den Ländern, die die Barcelona-Vorgaben erfüllt haben, zählen Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Schweden, Portugal, Slowenien und Spanien. Der Bericht hebt hervor, dass zwar seit 2011 das Betreuungsniveau in der EU insgesamt gestiegen ist, es aber weiterhin bedeutende Unterschiede zwischen den Ländern gibt.

 

 

Arbeitslosenquote: Im März 2018 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum bei 8.5% und verzeichnete somit einen Rückgang gegenüber dem März des Vorjahres (9,4%). In der EU28 lag die Arbeitslosenquote im März 2018 bei 7,1%, wobei sich auch hier ein Rückggang gegenüber März 2017 (7,9%) zeigt. Österreich lag mit 5,0% deutlich unter dem Durchschnitt der EU28 bzw. des Euroraums, Spitzenreiter sind jedoch die Tschechische Republik, mit einer Arbeitslosenquote von 2,2%, Malta mit 3,3% und Deutschland mit 3,4%. Über ein Jahr betrachtet, ist die Arbeitslosenquote im März 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Litauen und Estland gefallen. Während sie in Litauen auf dem selben Stand von 7,5% geblieben ist, ist sie in Estland zwischen Februar 2017 und März 2018 von 5,3% auf 6,5% gestiegen.

 

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