VÖWG Umwelt Spezial, No. 03 - 2019 

Ich freue mich, das aktuelle Umwelt Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG)  zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten aus den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit.

Gemeinsam mit meinem Team, wünsche ich viel  Spaß bei der Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff 
 

 

Neue Studie zu Ultrafeinstaub: Das Karlsruher Institut für Technologie veröffentlichte im Bulletin of American Meteorological Society eine Studie, die auf die Ursachen und Folgen von Ultrafeinstaub aufmerksam macht. Dieser ist rund 100-mal kleiner als herkömmlicher Feinstaub. Die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt könnten wesentlich gravierender sein. Besonders das menschliche Herz-Kreislauf-System sei durch die Kleinstpartikeln gefährdet. Verursacht wird dieser Ultrafeinstaub der Studie zu Folge durch moderne Kohlekraftwerke, da die Bedingungen in der Abgasreinigung für die Partikelneubildung optimal seien. Die Partikel werden dann über die Schornsteine 200 bis 300 Meter in die Atmosphäre ausgestoßen und je nach Wetterlage mehrere hundert Kilometer weit transportiert. Ein wesentliches Problem sieht die Studie für die Beschaffenheit von Wolken und den damit einhergehenden meteorologischen Auswirkungen durch Ultrafeinstaub. Staubpartikel dienen als Kondensationskeime, um die sich Wassertröpfchen ansammeln. Bei Ultrafeinstaubpartikeln kann es jedoch auf Grund ihrer geringen Größe viel länger dauern bis die Regentropfen eine ausreichende Größe gebildet haben, um abzuregnen. Dies könnte einerseits Trockenperioden verstärken, andererseits aber auch plötzliche Extremregenfälle bedeuten.

 

 

Städte und Regionen machen Empfehlungen zum nächsten Umweltaktions-programm: Durch Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Industrie, Tourismus und Zersiedelung wird die Umwelt stark beansprucht. Lokale MandatsträgerInnen beklagen, dass Politikvernetzung, Finanzierung, Informationsaustausch und Koordinierung für eine wirksame Umsetzung des Umweltrechts in der EU unzureichend sind. Noch bevor das achte Umweltaktionsprogramm der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, haben die europäischen Städte und Regionen Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der Umweltpolitik und des Umweltrechts in Europa für das nächste Jahrzehnt vorgelegt. Der Europäische Ausschuss der Regionen hat einstimmig eine Stellungnahme zum achten Umweltaktionsprogramm verabschiedet, in dem die künftigen umweltpolitischen Prioritäten und Ziele der Europäischen Union dargelegt werden. Dabei stützte sich der Ausschuss der Regionen auf eine umfassende Studie aus dem Jahr 2018. Die Empfehlung prangert die fehlende Politikvernetzung sowie das unzureichende Maß an Finanzierung, Informationsaustausch und Verwaltungskapazität an und fordert alle politischen Ebenen auf, für eine engere Koordinierung, einen intensiveren Wissens- und Datenaustausch und eine bessere Einhaltung zu sorgen.

 

 

Rückgang des Bodenverbrauchs in Österreich: Nach den aktuellen Zahlen des Umweltbundesamts ist der Bodenverbrauch in Österreich im Vergleich zur Vorperiode zurückgegangen. Zwischen 2016 und 2018 wurden pro Tag 11,8 Hektar neu beansprucht. Das bedeutet einen Rückgang um rund neun Prozent gegenüber dem Zeitraum von 2015 bis 2017. Seit 2013 ist ein sinkender Trend zu beobachten. Im Jahr 2018 betrug der tägliche Bodenverbrauch 10,5 Hektar. Davon wurde ein Großteil für Bau- und Verkehrsflächen (5,4 Hektar) sowie für Betriebsflächen (4,7 Hektar) verbraucht. 0,4 Hektar pro Tag wurden für neue Erholungs- und Abbauflächen beansprucht.

 

 

Steigende Gefahren durch falsches Entsorgen von Lithium-Batterien: Jährlich werden ca. 4.700 Tonnen Geräte-Batterien/Akkus in Österreich verkauft, jedoch wird derzeit nur weniger als die Hälfte fachgerecht gesammelt und entsorgt. Der größte Teil wird jedoch in den Haushalten gelagert oder mit dem Restmüll entsorgt. Lithium-Batterien/Akkus im Restmüll oder bei der Sammelfraktion der Elektrokleingeräte sind jedoch Hauptverursacher von gefährlichen Bränden in Abfallbehandlungsanlagen, welche für Österreichs Entsorgungsbetriebe bereits zu Brandschäden in Millionenhöhe geführt haben. Die Abfallwirtschaft schlägt Alarm und fordert gemeinsame Bemühungen zur Erhöhung der Batterien-Sammelquote.

 

 

Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft: Kommission zieht positive Bilanz: Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft kommt nach dem am 04.03.2019 veröffentlichten Bericht gut voran. Alle 54 Aktionen des Plans, wie etwa die EU-Strategie für Kunststoffe oder neue Zielvorgaben für das Recyceln und Deponieren von Abfällen, sind bereits angelaufen oder abgeschlossen. „Der Umbau unserer Wirtschaft ist im Gange. Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft haben Eingang in die Produktion, den Konsum, die Wasserbewirtschaftung, die Ernährungswirtschaft und die Bewirtschaftung von bestimmten Abfallströmen und insbesondere Kunststoffen gefunden“, so der erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. Timmermans erklärte weiter: „Dieser Bericht zeigt auf, dass die Kommission unsere Strategie für die Kreislaufwirtschaft in die Tat umsetzt. Aber wir dürfen uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass Europa seine wertvollen Ressourcen bewahrt und den darin enthaltenen wirtschaftlichen Wert in vollem Umfang ausschöpft.“ Die Feststellungen dieses Berichts wurden auf der jährlich stattfindenden Konferenz der Interessenträger der Kreislaufwirtschaft erörtert, die am 6. und 7. März in Brüssel abgehalten wurde.

 

 

Mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfungen in 5 EU-Ländern: Die Kommission fordert von Bulgarien, Kroatien, Frankreich, den Niederlanden und Polen, ihre Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit den neuen EU-Normen (UVP-Richtlinie, Richtlinie 2011/92/EU) in Einklang zu bringen. Die Richtlinie gewährleistet die Prüfung von Umweltauswirkungen öffentlicher und privater Projekte vor Erteilung einer Genehmigung. 2014 aktualisierten die Mitgliedstaaten das EU-Recht, indem sie den Verwaltungsaufwand verringerten und das Umweltschutzniveau verbesserten, während sie die Entscheidungen über öffentliche und private Investitionen gleichzeitig fundierter, besser vorhersehbar und nachhaltiger machten. Die Kommission hat bei den von den betroffenen Mitgliedstaaten übermittelten Aktualisierungen eine Reihe von Mängeln festgestellt.

 

 

EuGH macht Zugang zu Studien über die Toxizität von Glyphosat frei: Die Entscheidungen der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs Glyphosat verweigert wurde, werden für nichtig erklärt. Bisher waren die von der EFSA verwendeten Studien nicht öffentlich gewesen, da die geltenden EU-Regelungen einen Schutz der Geschäftsinteressen der betroffenen Unternehmen vorsehen. Im Jahr 2017 hatten deshalb vier grüne Europaabgeordnete die Lebensmittelbehörde der EU verklagt, als ihnen auf Anfrage nur stark geschwärzte Studien vorgelegt worden waren. Ausschlaggebend für die Entscheidung der RichterInnen in Luxemburg war die Definition von Glyphosat als Emission. Laut der Aarhus-Verordnung der EU müssen nämlich alle Studien mit Relevanz für die Umwelt öffentlich einsehbar sein. Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann.

 

 

Wie viel Energie braucht die Cloud? Eine österreichisch-deutsche Studie im Auftrag der Europäischen Kommission analysiert erstmals, welche IT-Infrastruktur und IT-Leistungen über das Internet genutzt werden und wie sich der Einsatz von Cloud Computing in den EU-28 in den nächsten Jahren entwickeln wird. Die ExpertInnen erheben, wie hoch der Energiebedarf des Cloud Computings ist und wie Energieeffizienz in der öffentlichen Beschaffung von Cloud Dienstleistungen berücksichtigt werden kann. Ein Fokus der ExpertInnen bei der Analyse des Cloud Computing Einsatzes in der EU liegt auf der Energieeffizienz der riesigen zentralen Rechenzentren, die dafür sorgen, dass Daten online gespeichert und überall abgerufen werden können. Für die Erhebung des Energieverbrauchs kommt ein Modell des Borderstep Instituts zum Einsatz, das in Deutschland bereits angewendet wird. Die deutschen Projektpartner sind für die Analyse der Cloud Technologien und Dienste sowie ihrer derzeitigen und künftigen Einsatzbereiche zuständig. Das österreichische Umweltbundesamt widmet sich den Rahmenbedingungen für den Cloud Computing Markt in Europa. Die ExpertInnen prüfen, welche Rahmenbedingungen, wie z.B. Ökolabel-Standards oder nationale Vorgaben für umweltfreundliche Technologien; es für die virtuellen Strukturen und Dienste derzeit in den Mitgliedsstaaten gibt. Auf dieser Grundlage entwickeln sie Strategien für die öffentliche Beschaffung umweltfreundlicher digitaler Dienste. Ziel ist es, Empfehlungen für energieeffiziente und umweltfreundliche Cloud Computing Dienste in Europa zu entwickeln.

 

 

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