VÖWG Umwelt Spezial, 07/2018

Ich freue mich, das aktuelle Umwelt Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG)  zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten aus den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit.

Gemeinsam mit meinem Team, wünsche ich viel  Spaß bei der Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff 
 


EuGH Verurteilt Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung:
Der
EuGH verurteilt Deutschland aufgrund zu hoher Nitratgehalte im Grundwasser. Nitrat ist essentiell für das Pflanzenwachstum und dadurch als Dünger in der Landwirtschaft unerlässlich. An sich ist Nitrat unbedenklich,  jedoch kann es durch die Umwandlung zu Nitrit oder Nitrosaminen, durch die Verdauung des Menschen zu gesundheitlichen Schäden kommen. Aufgrund dieses Risikos darf der Grenzwert von 50mg pro Liter nicht überschritten werden. In Deutschland wurde dieser Wert bei 28% der Grundwassermessstellen überschritten. 2014 wurde Deutschland das erste Mal durch die Europäische Kommission gemahnt. 2016 wurde eine Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht als klar wurde, dass diese nicht streng genug gegen die Überschreitungen vorging. Nach einreichen der Klage wurden in Deutschland strengere Regeln für die Verwendung von Düngemittel in Kraft gesetzt. Das EuGH- Verfahren wurde trotzdem vollzogen, weil sich die EU-Kommission auf die Messwerte von 2012 bezog. Die Verfahrenskosten trägt Deutschland. Strafzahlungen könnten erst in einem zweiten Schritt durchgesetzt werden. Die nächste offizielle Kontrolle der Messwerte findet 2020 statt. In Österreich kommt es bei 6% der Messstellen zu Grenzwertüberschreitungen.


Verabschiedung des EU- Kreislaufwirtschaftspakets: Das Mitte Juni verabschiedet Kreislaufwirtschaftspaket beinhaltet vier Rechtsakte welche sich auf die Abfallhierarchie beziehen, wodurch der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleiben soll. Die EU will damit CO2 reduzieren,  die Wirtschaft innerhalb von Europa ressourceneffizienter und wettbewerbsfähiger machen  und so langfristig einen globalen Wettbewerbsvorteil erarbeiten. Die gesetzten Ziele sollen vor allem durch eine Harmonisierung der europäischen Abfallgesetzgebung sowie verbindliche Recycling- und Deponierungsquoten erreicht werden. Weiter hat man sich auf ein einheitliches, outputorientiertes Berechnungsmodell für Recyclingquoten geeinigt, welches die tatsächlichen Mengen, der dem Recyclingprozess zugeführten Abfälle erfasst. Die neue Definition von Siedlungsabfällen enthält kein Mengenkriterium. Die Mitgliedsstaaten haben ab dem 4 Juli 2018 zwei Jahre Zeit die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen


Europäische Kommission (EK) bringt Vorschlag zum Verbot von Einweg- Kunststoffprodukten ein: Dabei handelt es sich um zehn ausgewählte Produkte,  welche gemeinsam mit verloren gegangenem Fischereiequipment 70% der Kunststoffabfälle an Europas Küsten ausmachen. Dadurch entstehen hohe Verluste von recycelbaren Materialien, Einbußen für den Tourismus, Kosten für das Beseitigen der Verschmutzung sowie Verluste für die Fischerei. Der Vorschlag basiert auf Kreislaufwirtschaftspaket, welches Mitte Juni verabschiedet wurde.  Ziel ist nicht nur eine Verbesserung des Umweltschutzes und aller Betroffenen sondern auch Klarheit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen. Dabei wird eine Reduktion von 50% der  Einwegplastikprodukte, die in das Meer gelangen angestrebt. Weiter, sollen diese Maßnahme bis 2030 Umweltschäden von ca. 22 Milliarden Euro verhindert und 3,4 Millionen Tonnen CO2- Äquivalent eingespart. Zu den vorgesehen Maßnahmen zählen Verbote wo diese sinnvoll sind, ein reduzierter Verbrauch der Produkte, Etablierung der Produzentenverantwortung, einheitliche Sammelquoten (90% aller Einweg- Kunststoffgetränkeverpackungen sollen bis 2025 gesammelt werden), die Kennzeichnung der Produkte sowie der Einsatz bewusstseinsbildender Maßnahmen.


Neue Erkenntnisse über den Beitrag der Antarktis zum Anstieg des Meeresspiegels: Einer in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Studie nach, trägt die Antarktis mittlerweile stärker zum Anstieg der Meeresspiegel bei als je zuvor. Um die Dynamik des antarktischen Eis zu verstehen wurde im Zuge der „Ice Sheet Mass Balance Inter-comparison Excercise“ (IMBIE) mit einer Rundumüberwachung des Kontinents via Satelliten begonnen. Bisher hielt man die Antarktis für deutlich träger als die Arktis. Doch die neuen Erkenntnisse suggerieren ein immer schnelleres Schmelzen des antarktischen Eisschildes. In Zahlen bedeutet dies, dass der Beitrag der Antarktis zum Anstieg des Meeresspiegels in den letzten Jahren von 6% (0,2mm) auf 18% (0,6mm) pro Jahr gestiegen ist. Bildlich gesprochen entspricht dies 1,5 olympischen Schwimmbecken an Eis, welche pro Sekunde verloren gehen. In der Wissenschaft hat man eine nahezu konsistente Meinung Zustand der Antarktis und deren Gefährdung, welche Faktoren jedoch wie wirken, ist bislang nicht eindeutig klar. Ebenso wenig gibt es verlässliche Prognosen für das zukünftige Verhalten des antarktischen Eis. Einig ist man sich jedoch, dass eine schnelle Reduzierung der Treibhausgase unerlässlich ist


EU-Badegewässerbericht: Pünktlich zum Start der Badesaison erschien im  Mai der EU-Badegewässerbericht der Europäischen Umweltagentur. Die Daten aus 2017 bescheinigen, dass in Österreich 99,6% aller getesteten Gewässer der Badegewässerrichtlinie entsprechen und 95,1% eine ausgezeichnete Wasserqualität aufweisen. Damit befindet sich Österreich EU-weit an fünfter Stelle. Insgesamt wurden 263 Badegewässer beurteilt. Seit dem Inkrafttreten der 1. EU – Badegewässerrichtlinie 1976 konnte die Wasserqualität europaweit stark erhöht werden. Von den 9600 Gewässern, welche seit 1991 europaweit geprüft werden, erfüllten am Anfang 56% die europäischen Standards. 2017 waren es bereits 85%. Aktuelle Daten zu österreichischen Badegewässer können über die Website der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) abgerufen werden.


Treibhausgasemissionen 2016 EU-weit zurückgegangen: Nach einem von der Europäischen Umweltagentur heraus gegebenen Bericht, sind die Treibhausgasemissionen im Jahr 2016 um 0,4% zurückgegangen. Die Reduktion ist auf einen geringeren Einsatz von Kohle zur Energie- und Wärmegewinnung sowie auf einen milden Winter zurückzuführen. Im Gegensatz dazu stiegen die Emissionen des Sektors Verkehr das dritte Jahr in Folge an. Für das Jahr 2017 wird aufgrund des strengen Winters wiederum ein Anstieg der Emissionen prognostiziert. Der Treibhausgasausstoß in der EU wurde bis zum Jahr 2016 in Bezug auf die Werte des Jahres 1990 um 22,4% gesenkt, womit das Ziel von 20% bis 2020 übertroffen wurde. Bis zum Jahr 2030 strebt die EU eine Reduktion von 40% an.


Neue Ziele für erneuerbare Energie in Europa: Mitte Juni kam es nach dem fünften informalen Trilog zu einer Einigung bei der Richtlinie zu erneuerbaren Energien. Dabei einigte man sich darauf bis zum Jahr 2030 einen EU-weiten Anteil von 32% an erneuerbarer Energie am Gesamtverbrauch zu erreichen. Dabei variieren die vorgeschriebenen Ziele innerhalb der Mitgliedsstaaten. Weiter soll der Anteil der im Transportsektor verwendeten Energieträger bis zum Jahr 2030 zu 14% aus erneuerbaren Quellen kommen. Zusätzlich sollen Biotreibstoffe, welche landwirtschaftlich angebaut werden und einen starken negativen Einfluss auf Landnutzungsänderungen haben (z.B.: Palmöl) über einen Zertifizierungsprozess vom Markt ausgeschlossen werden. Das Einspeisen von durch den Konsumenten erzeugten erneuerbaren Energien wird ebenfalls erleichtert. Anbieter von Fernwärme sowie Fernkälte müssen dem Konsumenten über den Anteil an erneuerbaren Energien informieren. Weiter darf der Konsument bei Ineffizienz des Anbieters bestehende Verträge kündigen und sich selbst aus erneuerbaren Energien versorgen.

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