VÖWG Verkehr Spezial, No. 06 - 2019

Ich freue mich, das aktuelle Verkehr Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Verkehrssektor.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff

Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie" am 6. und 7. Juni 2019

Der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie tagt am 6. und 7. Juni 2019 in Luxemburg. Am 6. Juni werden Themen des Sektors Verkehr behandelt. Der Rat legt seinen Standpunkt zu einem Vorschlag für die Nutzung elektronischer Frachtbeförderungsinformationen fest. Damit wird ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der für mehr Effizienz im Verkehrssektor sorgen soll. Zudem werden die MinisterInnen prüfen, welche Fortschritte bei folgenden Vorschlägen erzielt worden sind:

  • Mietfahrzeuge - Festlegung klarer Regeln und Lockerung der Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Verkehr
  • Straßennutzungsgebühren - Vorschlag für eine sog. Eurovignette, mit der Probleme wie die Finanzierung der Straßeninfrastrukturen, Verkehrsstaus und Treibhausgasemissionen gelöst werden sollen
  • Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
  • Maßnahmen zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)

Weitere Themen, die behandelt werden, sind unter anderem die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in der öffentlichen Beschaffung, eine Information der Luxemburger Delegation zur Bekämpfung von Treibhausgasemissionen und Engpässen durch die Preispolitik in der Luftfahrt, eine Richtlinie betreffend eines Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur, sowie das Arbeitsprogramm der bevorstehenden finnischen Ratspräsidentschaft.
Am Rande des Rates werden die EU-MinisterInnen mit ihren AmtskollegInnen aus sechs östlichen Partnerländern (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) zum Thema Verkehr zusammenkommen. Hauptthemen sind die Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehrssicherheit und Infrastruktur.

Der 7. Juni wird von Themen des Sektors Telekommunikation bestimmt. Der Rat wird eine Politikdebatte führen und Schlussfolgerungen zur Zukunft eines hochdigitalisierten Europas nach 2020 annehmen. Außerdem wird der Rat einen Beschluss zur Vorbereitung der Weltfunkkonferenz 2019 verabschieden. Die MinisterInnen werden ferner prüfen, welche Fortschritte beim Vorschlag zur Aktualisierung der Datenschutzvorschriften in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) erreicht worden sind. Unter "Sonstiges" wird der Ratsvorsitz die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand bei folgenden Gesetzgebungsdossiers unterrichten:

  • Programm "Digitales Europa"
  • Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit und Netz nationaler Koordinierungszentren

31. StVO-Novelle in Kraft getreten

Am 1. Juni 2019 ist die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Ziel dieser Novelle ist die Erhöhung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs unter besonderer Berücksichtigung von Trendsportgeräten.

Die Novelle regelt die Benutzung von E-Scootern. Elektrisch betriebenene Klein- und Miniroller dürfen künftig nurmehr auf jenen Flächen und Fahrbahnen fahren, die für den Radverkehr vorgesehen sind. Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist grundsätzlich verboten. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige und Gehwege per Verordnung freigeben. Als E-Scooter gelten Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern fahren. Personen unter zwölf Jahren, die keinen Radfahrausweis besitzen, dürfen dies nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person.

Zudem wird es durch die 31. StVO-Novelle Leichenwagen gestattet, die Rettungsgasse zu befahren. Bisher war dies nur Einsatzfahrzeugen sowie Fahrzeugen des Straßen- und Pannendienstes vorbehalten.

Neu wird durch die Novelle auch, dass ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmte Fahrräder (Lastfahrräder) unter den Begriff des Lastfahrzeuges fallen, damit diese auch Ladezonen "ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen" benützen können.

Neue Vorschriften für offene Daten und die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors (Public Sector Information - RL)

Der Rat hat heute neue Vorschriften für offene Daten und die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors angenommen. Dies soll die europäische Datenwirtschaft fördern, zur Entwicklung einer datengestützten Gesellschaft beitragen und das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen anregen.

Mit der neuen Richtlinie wird der Geltungsbereich der Vorschriften für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erweitert, sodass er nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch öffentliche Unternehmen aus den Sektoren Verkehr und Versorgung umfasst.

Eingeführt wird außerdem das Konzept hochwertiger Datensätze, die über eine Programmierschnittstelle (API) kostenlos verfügbar gemacht werden müssen. Der Text nennt sechs große Kategorien von hochwertigen Datensätzen: Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität. Welche Daten konkret in diesen Kategorien enthalten sind, wird mittels Durchführungsrechtsakt definiert werden.

Die Vorschriften gelten für öffentlich finanzierte Forschungsdaten, die bereits in öffentlichen Datenarchiven verfügbar sind. Auch die Verbreitung dynamischer Daten wie Echtzeitdaten zu Wetter und Verkehr wird gefördert.

Generell werden Daten des öffentlichen Sektors entweder kostenfrei oder gegen ein sehr geringes Entgelt erhältlich sein.

Mit der Reform wird zudem das Konzept der offenen Daten – Daten in offenen Formaten, die für jeden Zweck frei genutzt und geteilt werden können – gefördert.

Der Rechtsakt wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Sichere und aerodynamische Lkw-Führerhäuser

Der Rat hat 22. Mai 2019 beschlossen, dass Lkw mit runderem Bug bereits ab 1. September 2020 auf Europas Straßen zugelassen sind. Mit dem Beschluss werden die Vorschriften für die höchstzulässige Länge von Lkw geändert, sodass längere Fahrzeuge mit runderem Bug, aber gleichem Stauraum schon früher als ursprünglich geplant erlaubt sein werden. Am 12. Februar 2019 hatten der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament bereits eine vorläufige Einigung erzielt.

Durch den längeren Bug werden tote Winkel im Gesichtsfeld der FahrerInnen verringert, sodass schwächere VerkehrsteilnehmerInnen wie FußgängerInnen und RadfahrerInnen besser zu sehen sind. Gleichzeitig sinkt das Risiko von Schäden und Verletzungen, die andere StraßenverkehrsteilnehmerInnen im Falle einer Kollision erleiden könnten. Nach Schätzungen der Kommission könnten dadurch jedes Jahr bis zu 500 Menschenleben gerettet werden, hauptsächlich unter FußgängerInnen und RadfahrerInnen in städtischen Gebieten.

Der verringerte Luftwiderstand dürfte den Kraftstoffverbrauch um bis zu 10 % senken. Niedrigere Emissionen sollen dazu beitragen, den Klimawandel einzudämmen. Bevor aerodynamische Führerhäuser auf den Markt gebracht werden können, müssen sie die erforderlichen Anforderungen für die Typgenehmigung erfüllen. Diese werden spätestens am 1. November 2019 feststehen. Die zusätzlich erlaubte Länge soll nur die aerodynamischen Eigenschaften der Führerhäuser verbessern und darf nicht dazu genutzt werden, die Ladekapazität des Fahrzeugs zu erhöhen.

 

Einführung des Intelligenten Tachografen ab 15. Juni 2019 für neue Lkw und Busse

Ab dem 15. Juni 2019 müssen neu zugelassene Busse und Lkw (Fahrzeugkombinationen) über 3,5t höchstes zulässiges Gesamtgewicht mit einem Smart Tachografen ausgerüstet sein. Die bisherigen Komponenten des digitalen Tachografen werden um ein GNSS-Modul (globales Navigationssatellitensystem) zur Ermittlung der Geoposition und ein DSRC-Modul (dedicated short range communication) zur Fernabfrage von Fahrtenschreiberdaten durch die Kontrollbehörden erweitert. Zusätzlich ist eine Vernetzung mit intelligenten Transportsystemen (ITS) über eine entsprechende Schnittstelle möglich. Die neuen Komponenten sollen die Früherkennung von Manipulationen oder Missbrauch des Tachografen per Fernkommunikation ermöglichen.

 

 Ausschreibung Zero Emission Mobility - einreichen bis 8. Oktober 2019

Zero Emission Mobility ist das Forschungsprogramm des Klima- und Energiefonds im Bereich der nachhaltigen Mobilität und Energieversorgung. Die 2. Ausschreibung zielt auf eine 100%-ige Elektrifizierung (Batterien, Brennstoffzellen, Hochleistungskondensatoren) von Fahrzeugen sowie die Entwicklung und Erprobung von intelligenter E-Mobilitätsinfrastruktur ab. Im Programm sind die drei Schwerpunkte Zero-Emission Vehicles, Zero-Emission Infrastructure und Zero-Emission Logistics & Mobility Solutions vorgesehen. Der Themenschwerpunkt Zero-Emission Logistics & Mobility Solutions behandelt dabei die Entwicklung und Demonstration von Zero-Emission-Güterlogistikkonzepten, sowie die Integration der Elektromobilität in das öffentliche Verkehrssystem. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 7 Mio. Euro.
 

Fahrgasttestbetrieb - Autonomer Bus in der Seestadt.

Mit 6. Juni 2019 startet der Fahrgasttestbetrieb von Wiens erstem fahrerlosen Autobus in der Seestadt. Das Forschungsprojekt auto.Bus – Seestadt wird durch das Verkehrsministerium im Rahmen des Programms „Mobilität der Zukunft“ gefördert. Im Autonomen Fahren wird großes Potenzial gesehen, Städte und Mobilitätskonzepte nachhaltig zu verändern. Auch für öffentliche VerkehrsanbieterInnen sind durch Autonomes Fahren große Veränderungen zu erwarten. Das Projekt auto.Bus – Seestadt soll durch die geplanten Technologieinnovationen einen Qualitätssprung für den Betrieb zukünftiger autonomer Buslinien ermöglichen. Ziel ist die nachhaltige Erhöhung der Effizienz und der Betriebssicherheit autonomer Fahrzeuge, um letztlich eine Buslinie in der Seestadt unter realen Bedingungen testen zu können – mit Haltepunkten,  einem Fahrplan und Fahrgästen. Die Seestadt wird als ideales Umfeld für eine Pilot-Linie erkannt. Einerseits, weil hier ein urbanes Umfeld entstanden ist, das dennoch weniger komplex ist, als Strecken im Zentrum. Andererseits, weil die Seestadt ein innovatives Wohnumfeld ist – ein Urban Lab bzw. Testgebiet der Smart City Wien.

VCÖ-Mobilitätspreis 2019 - einreichen bis 14. Juni 2019

Der VCÖ-Mobilitätspreis, Österreichs größter Wettbewerb für klimaverträgliche Mobilität und nachhaltigen Gütertransport, zeigt Jahr für Jahr mit vorbildlichen Projekten, dass die Mobilitätswende möglich ist.
Bis 14. Juni 2019 können bereits umgesetzte Projekte und Maßnahmen, innovative Konzepte und Ideen sowie Forschungs- und wissenschaftliche Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien eingereicht werden.

Unter dem Motto „Mobilitätswende voranbringen“ prämiert der VCÖ in Kooperation mit dem Verkehrsministerium, dem Nachhaltigkeitsministerium und den ÖBB innovative Ansätze für eine gesellschaftliche und ökologische Mobilitätswende.
Das Ziel einer klimaverträglichen Gesellschaft ist längst beschlossen, die Zielrichtung ist klar – nun müssen wir in’s Tun kommen. Der Verkehr ist dabei ein Schlüsselbereich, die Herausforderungen sind groß: vom hohen Energie- und Platzbedarf, über die steigenden Treibhausgas-Emissionen, bis hin zu negativen gesundheitlichen und sozialen Aspekten.
Wie kann Mobilität sozial gerecht, wirtschaftlich effizient und ökologisch nachhaltig gestaltet werden? Wie können Unternehmen bei Mobilität oder Gütertransport ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen? Was können Gemeinden, Städte und Bildungseinrichtungen tun?
Der VCÖ-Mobilitätspreis 2019 möchte innovative Ansätze vor den Vorhang holen.

10. Staatspreis Mobilität 2019 - einreichen bis 16. Juli 2019

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat den Staatspreis Mobilität 2019 ausgeschrieben, der heuer bereits zum 10. Mal vergeben wird. Er ist die höchste Auszeichnung, die das BMVIT an österreichische Unternehmen und Institutionen verleiht. Bis 16. Juli 2019 können innovative Konzepte, Produkte und Lösungen eingereicht werden.

Der Staatspreis Mobilität steht unter dem Motto Wirtschaftsmotor Innovation, um der Bedeutung des Verkehrs- und Mobilitätssektors in Österreich für die Ökonomie ebenso wie für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Innovation ist die Chance international wettbewerbsfähig zu bleiben und stellt gerade in schwierigen Zeiten einen wesentlichen Motor für die Wirtschaft unseres Landes dar. Eine unabhängige internationale Jury wird die Siegerprojekte aus den Kategorien "Forschen. Entwickeln. Neue Wege weisen", "Wertschöpfung steigern. Märkte erschließen", "Betreiben. Nutzen. Lernen" und "Mobilität sicher gestalten. Risiken minimieren" auswählen.

 

Neue Regeln für den Betrieb von Drohnen auf EU-Ebene

Der Drohnenverkehr soll in Europa für alle Beteiligten auf dem Boden und in der Luft sicherer werden. Dazu hat die Europäische Kommission am 24. Mai 2019 neue Regeln beschlossen, die sowohl für die berufliche als auch die private Nutzung von Drohnen gelten. DrohnenbetreiberInnen müssen ab 2020 bei den nationalen Behörden registriert sein. Außerdem können Flugverbotszonen für Drohnen festgelegt werden, etwa über Flughäfen und Stadtkernen. Die neuen Regeln sind Teil der Luftverkehrsstrategie für Europa‚ die für größtmögliche Sicherheit sorgen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Luftfahrtindustrie stärken soll. Sie werden die nationalen Vorschriften für Drohnen schrittweise ersetzen.

 

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