VÖWG Wohnen Spezial, No. 03 - 2020                                   

 


Nachfolgend das neueste Förderung Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) mit aktuellen Meldungen aus dem Bereich Wohnen.



 

Grundrecht auf Wohnen in Zeiten der Krise
Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Dr. Johann Kalliauer, appelliert an die Landesregierung, dass entscheidende Maßnahmen im Wohnsektor ergriffen werden sollen. Hintergrund hierfür ist die aktuelle Covid-19-Krise, die dazu führt, dass sich Menschen unter Umständen aufgrund von Einkommensausfällen Miete und Betriebskosten nicht mehr leisten können. Diese Maßnahmen beinhalten ein Delogierungsverbot bis zum Sommer für alle Wohnbauträger und private Vermieter in Oberösterreich. Vermieter werden darum gebeten ihren MieterInnen eine Mietreduktion, -stundung oder gar einen -erlass zu gewähren. Diese sollen sich diesbezüglich bei Bedarf an den Krisentopf des Bundes wenden. Weiters sollen MieterInnen, deren bestehenden Mietverträge auslaufen, ein Recht auf unbürokratische Verlängerung haben.
Als Vorzeigebeispiel wird das Verhalten von Energieversorgern wie der Energie AG und der Linz AG herangezogen. Diese nehmen keine Stromabschaltungen vor, wenn KundInnen krisenbedingt ihrer Rechnungszahlungspflicht nicht nachkommen können.

 

Digitalisierung der Wohnungsvergabe
Wiener Wohnen und der Wohnservice Wien haben eine
digitale Serviceoffensive gestartet und damit den Vergabeprozess kunden- und servicefreundlicher gemacht. Bislang haben KundInnen, die auf der Suche nach einer Gemeindewohnung waren, zwei Angebote erhalten, worauf beide Liegenschaften vor Ort besichtigt werden konnten. Wer beide Angebote ablehnte, wurde im Vergabesystem für drei Jahre gesperrt. Mit dem neuen Reformschritt ist es KundInnen nun möglich Wohnungen mittels Internetzugang eine breite Auswahl an Wohnungen – gemäß selbstgewählter Kriterien und denen ihres Wiener Wohn-Tickets – virtuell zu besichtigen. Zur Verfügung gestellt werden nebst Bildern auch Grundrisspläne und detaillierte Zusatzinformationen. Wer jedoch den neuen Service nicht nutzen möchte, kann selbstverständlich auf das bewährte System zurückgreifen.

 

Haftungsfrage bei Baustopps
Aufgrund der COVID-19-Krise sind derzeit zahlreiche Baustellen faktisch eingestellt oder laufen auf Minimalbetrieb. Folglich haben etwaige Bauherren deshalb Mehrkostanmeldungen ihrer AuftragnehmerInnen erhalten, weshalb sich für diese bereits dramatische wirtschaftliche Schäden abzeichnen.
Aus diesem Grund hat der VÖWG in Kooperation mit dem österreichischen Städtebund ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die dargestellte Problematik analysiert. Unseres Erachtens sollte es nicht so sein, dass alle wirtschaftlichen Folgen einer weltweiten Pandemie im Baubereich von den Bauherren allein getragen werden. Dementsprechend befasst sich das Gutachten insbesondere mit der Frage, ob der Bauherr tatsächlich für alle Mehrkostenforderungen selbst aufzukommen hat.
Eine wesentliche Rolle für die Beurteilung der Risikoverteilung bei Ausfällen aufgrund der Corona-Krise spielt die Differenzierung von ABGB- und ÖNORM-Verträgen.
Detaillierte Ausführungen dazu finden Sie im Rechtsgutachten, welches von der Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH für uns erstellt wurde.

 

Gesetzänderung im deutschen Mietrecht
Aufgrund der COVID-19-Krise kommt es für viele MieterInnen vielerorts zu Einkommenseinbrüchen. Demnach kommen diese oft auch in Schwierigkeiten ihren Verbindlichkeiten bei VermieterInnen und Grundversorgungsunternehmen (Wasser, Energie, etc.) nachzukommen. Im Zuge eines milliardenschweren Hilfspakets plant die deutsche Bundesregierung nun eine Gesetzänderung auf den Weg zu bringen, der das Recht der VermieterInnen auf Kündigung durch Zahlungsverzug einschränken soll. Bislang erlaubte ein zweimonatiger Zahlungsverzug eine fristlose Kündigung. Nun sieht die Gesetzesänderung vor diese Regelung bis zumindest 30. Juni 2020 außer Kraft zu setzen. Damit wäre es den MieterInnen erlaubt – bei Glaubhaftmachung der finanziellen Einbußen und bei nachweislichem Ansuchen von staatlichen Hilfen – die Zahlungsverbindlichkeit aufzuschieben. Diese Maßnahme findet nicht nur Zustimmung auf Seite der Betroffenen, sondern wird auch seitens der VermieterInnen begrüßt.

 

Rekordjahr im Wohnungsbau
In Wien wird im Jahr 2020 mit 19.000 geplanten Fertigstellungen ein Rekord an neuen Wohnungen erreicht. Bei diesen Wohnungen findet sich ein Anteil von 60 Prozent an Mietobjekten. Laut EHL Wohnen schließt sich durch den deutlichen Zuwachs an Mietwohnungen zunehmend die Angebotslücke, was dazu beiträgt, dass der Mietpreis in den kommenden Jahren moderat – in etwa um die Inflationsrate – steigen wird. Bei Eigentumswohnungen wiederum wird aufgrund des zu knappen Angebots an Bauland für freifinanzierte Eigentumswohnungen ein Nachfrageüberschuss erwartet, der mit einem Preisanstieg von 2,5 bis 4 Prozent einhergeht.
Neben dem Trend zu mehr Mietwohnungen, zeichnet sich auch ein Trend zu mehr Großprojekten ab. Der Bau von kleineren Wohnanlagen habe abgenommen. Diese Art von Großprojekten ermöglicht neue Wohnkonzepte, bei denen vor allem das soziale Miteinander im Fokus steht und oft auch eine konkrete Vorgabe ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sozial gut verankerte Nachbarschaften innerhalb von Wohnbauten die Fluktuation von MieterInnen gering halten.

 



IMPRESSUM:


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