VÖWG - Bildung Spezial, No. 7 - 2016

 

Ich freue mich, das aktuelle Bildung Spezial des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) zu präsentieren. Darin finden sich Kurznachrichten mit Relevanz für den Bildungssektor.

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich eine angenehme Lektüre!

Heidrun Maier-de Kruijff

Schulbildung in Krisengebieten: Mittels einer Kampagne der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen (UN) soll auf die Wichtigkeit von Schulbildung für geflohene und vertriebene Kinder aus Krisengebieten aufmerksam gemacht werden. Aufgrund von Krieg, Naturkatastrophen und Epidemien können Millionen von Kindern den Schulbesuch nicht wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund hat die EU in den letzten Jahren die Schulbildung für 2,3 Mio. Kinder aus Krisengebieten ermöglicht.

Bildungsoffensive: Vor Kurzem hat sich die Regierung darauf geeignet 750 Millionen Euro für den Ausbau der ganztägigen Schulformen und 50 Millionen Euro für eine neue Bildungsstiftung bereitzustellen. Ziel der neuen Bildungsstiftung ist die Förderung von Innovationen in Bildungseinrichtungen. Zudem werden 100 Millionen Euro für Forschungsprojekte  sowie weitere 100 Millionen Euro den österreichischen Fachhochschulen zur Verfügung gestellt.

Deutschland: In Deutschland zeigen sich wachsende Ungleichheiten zwischen sozialen Schichten und zwischen Institutionen. Laut dem deutschen Bildungsbericht 2016, der von unabhängigen WissenschafterInnen erstellt wurde, werden insbesondere in den Ballungsräumen mehr LehrerInnen, ErzieherInnen sowie Fachkräfte für Deutsch als Fremdsprache benötigt. Desweiteren konnte beobachtet werden, dass auch regionale Unterschiede im Norden und Süden bestehen.Vor diesem Hintergrund steigt der Anteil an Schulen in freier Trägerschaft an. In Deutschland liegt der Anteil insgesamt bei elf Prozent. Darunter finden sich kirchliche Träger, Waldorfschulen sowie freie Schulen, die durch Elterninitiativen entstanden sind. Derartige Initiativen lassen sich auf Schließungen öffentlicher Grundschulen im ländlichen Raum zurückführen.

Lehrplan: Ab dem Schuljahr 2016/17 wird Politische Bildung ab der sechsten Schulstufe als Pflichtmodul eingeführt und ist im Gegenstand "Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung" eingebettet. Durch diese Maßnahme sollen baldigst Demokratieverständnis und demokratische Grundwerte vermittelt werden. Daneben wird die aktive Mitgestaltung und Orientierung junger Menschen unterstützt. Der neue Lehrplan wird in Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und Allgemeinbildenden Schulen zum Einsatz kommen.

Schulrechtspaket: Der Nationalrat hat Mitte Juni 2016 den ersten Teil der Bildungsreform beschlossen. Darin sind Fortschritte in der Schulautonomie und Verbesserungen bei der Sprachförderung sowie beim Schuleintritt zu erkennen. Durch die Mitnahme von Förder- und Entwicklungsdaten aus dem Kindergarten in die Volksschule soll eine individuelle Förderung der SchülerInnen erreicht werden. Außerdem können Schulen bis zur dritten Schulstufe über die Form der Leistungsbeurteilung, alternative Leistungsbeschreibung oder klassische Ziffernoten, entscheiden. Die Sprachförderung wird künftig ebenso für Oberstufen-SchülerInnen und BerufsschülerInnen bereitgestellt. Anhand neuer Sprachstartgruppen soll gewährleistet werden, dass SchülerInnen dem Regelunterricht folgen können.

Europäische Kommission (EK): Am 10. Juni 2016 wurde eine neue europäische Agenda für Kompetenzen von der EK angenommen. Diese wurde zuvor im Rahmen des Arbeitsprogramms 2016 angekündigt.  Dahingehend werden die einzelnen Mitgliedstaaten dazu aufgefordert die Qualität der Kompetenzen sowie deren Bedeutung für den Arbeitsmarkt zu stärken. Dazu wurden zehn Maßnahmen für die kommenden zwei Jahre formuliert: 1) Kompetenzgarantie für geringqualifizierte Erwachsene 2) Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens 3) Schaffung eines Reservoirs an IT-Fachkräften "Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze" 4) Verbesserung der Datenerfassung über Kompetenzen "Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen" 5) Schaffung eines "Instruments zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangeghörige" 6) Überarbeitung des Europass-Rahmens 7) Förderung der Berufsausbildung 8) Überarbeitung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen 9) Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von HochschulabsolventInnen 10) Vorlegung eines Vorschlags über die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte.

Ausbildungspflicht bis 18: Am 6. Juli 2016 wurde im Nationalrat die Ausbildungspflicht bis 18 beschlossen. Dahingehend wird an die Schulpflicht eine Ausbildungspflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres angehängt. Damit sollen frühzeitige Ausbildungs- und Bildungsabbrüche vermieden werden, um das Ausbildungsniveau junger Menschen zu erhöhen. Ferner ist vorgesehen eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu schaffen. Für diese Neuerung werden Koordinierungsstellen, eine Steuerungsgruppe und ein Beirat für die Umsetzung eingerichtet. Ebenso ist ein System vorgesehen, das betroffene Jugendliche identifiziert und meldet. Außerdem werden Angebote des Sozialministeriumsservice und Arbeitsmarktservice erweitert. Bei Nichteinhaltung der Ausbildungspflicht ergeben sich Verwaltungsstrafen für Erziehungsberechtigte. Die meisten Bestimmungen treten mit 1. August 2016 in Kraft und solche, die sich aus dem § 17 Ausbildungspflichtgesetz ergeben spätestens mit 1. Juli 2018. Die Ausbildungspflicht gilt für Jugendliche, die Ende des Schuljahres 2016/2017 ihrer allgemeine Schulpflicht nachkommen.

Berufsbildung: Bildungsministerin Hammerschmid nahm Ende Juli 2016 am OECD-Skills Summit 2018 in Bergen, Norwegen, teil. In Österreich besteht eine 80 Prozent-Quote an 14-Jährigen, die sich für eine Lehre oder berufsbildende Schule entscheiden. Im internationalen Vergleich nimmt Österreich eine Vorreiterposition ein. Auf der Konferenz trafen BildungsexpertInnen aus 16 Nationen aufeinander, um sich mit bildungspolitischen Strategien und zukünftigen Trends auseinanderzusetzen.

Forschungsquote: Bereits das dritte Jahr in Folge stagniert die Forschungsquote bei knapp über drei Prozent. Die österreichische Regierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 eine Quote von 3,76 Prozent zu erreichen. Laut dem Wirtschaftsforschungsinsitut müssten die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 10,1 Milliarden Euro auf etwa 15 Milliarden Euro im Jahr 2020 ansteigen, um ein derartiges Ziel erreichen zu können. Im aktuellen Innovationsanzeiger der Europäischen Union befindet sich Österreich auf dem 10. Rang und liegt somit über dem EU-Durchschnitt.

IMPRESSUM:

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