Aktuelle Konsultationen, Ausgabe  Juli 2019


Nachfolgend übermitteln wir den monatlich erscheinenden Überblick des Verbands kommunaler Unternehmen Österreichs (VKÖ) zu laufenden Konsultationen der Europäischen Kommission (EK). In dieser Ausgabe werden folgende Themenbereiche behandelt:

  • Wirtschaft, Finanzen und Binnenmarkt
  • Soziales, Bildung und Beschäftigung
  • Gesundheit
  • Umwelt und Verkehr
  • Energie

 Wirtschaft, Finanzen und Binnenmarkt

 

-- derzeit keine laufenden Konsultationen --

 

 

Soziales, Bildung und Beschäftigung

 

-- derzeit keine laufenden Konsultationen --

 

 

 Gesundheit

 

-- derzeit keine laufenden Konsultationen --

 

 

 Medien und Kommunikation

 

-- derzeit keine laufenden Konsultationen --

 

 

 Umwelt und Verkehr

 

Öffentliche Konsultation: Nachhaltigkeitsanforderungen an Batterien

Batterietechnologien spielen bei der Dekarbonisierung des Straßenverkehrssektors eine Schlüsselrolle und sind sehr wichtig für Fragen der Energiespeicherung, und zwar sowohl hinsichtlich Anwendungen in Privathaushalten als auch hinsichtlich Netzanwendungen. Ihre großflächige Einführung kann einen wesentlichen Beitrag zur Energieunion und zu einer nachhaltigen Mobilitätspolitik leisten. Gleichzeitig können sich die Herstellung und Nutzung von Batterien negativ auf die Umwelt auswirken, insbesondere in Bezug auf die Energie- und Ressourcennutzung.

Im strategischen Aktionsplan für Batterien wurde angekündigt, dass die Kommission Anforderungen an die nachhaltige Konzeption und Nutzung von Batterien ausarbeitet, die für alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien gelten werden. Die Initiative „Sustainability Requirements for Batteries“ („Nachhaltigkeitsanforderungen an Batterien“) dient der Umsetzung dieser Maßnahme und kann in begründeten Fällen zu regulatorischen Eingriffen zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit führen. Mit der Initiative sollen vor allem die Herstellung und das Inverkehrbringen von leistungsstarken, sicheren, nachhaltigen und dauerhaften (d. h. langlebigen) Batteriezellen und Batteriepacks/-modulen auf dem EU-Markt gefördert werden. Dabei soll die Herstellung so umweltschonend wie möglich und zugleich kostengünstig sein. Gleichzeitig gewährleistet die Initiative gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten.

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sollen einen Beitrag zu diesem Vorhaben leisten. Die eingehenden Antworten der Konsultation werden zusammen mit den Ergebnissen aus verschiedenen Quellen bei der Analyse berücksichtigt.

Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Beantwortung der Konsulation haben, senden Sie Ihre Antworten bitte bis spätestens 01.08.2019 an theresa.doppelbauer@voewg.at.

Laufzeit: bis 05.08.2019


 

Öffentliche Konsultation: Industrieemissionen – Evaluierung der EU-Vorschriften

Die EU-Vorschriften über Industrieemissionen zielen darauf ab, die Verschmutzung und das Abfallaufkommen aus bestimmten großen Industrieanlagen zu verhindern bzw. zu verringern.

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Industrieemissionsrichtlinie) ist das wichtigste Instrument auf EU-Ebene, um die Auswirkungen von Indstrieemissionen in der EU auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu überwachen und einzudämmen. Etwa 50 000 der größten Industrieanlagen, einschließlich einer Vielzahl von Agrarindustriesektoren, unterliegen dieser Richtlinie. Hierzu gehören Kraftwerke, Raffinerien, die Herstellung von Stahl, Nichteisenmetallen, Zement, Kalk, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken ebenso wie die Abfallbehandlung und -verbrennung sowie die Intensivhaltung von Schweinen und Geflügel. Übergreifendes Ziel der Industrieemissionsrichtlinie ist es, Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.

Außerdem zielt die Richtlinie darauf ab, dass Industrieemissionen in integrierter Weise behandelt und auf ein Minimum reduziert werden. Für solche Industrieanlagen müssen von den nationalen Behörden Genehmigungen ausgestellt werden, die an Bedingungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken (BVT) geknüpft sind. Um sicherzustellen, dass die Vorgehensweisen EU-weit vergleichbar sind, werden im Wege der technisch-wirtschaftlichen Beurteilung durch eine Technische Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommission, der Mitgliedstaaten, der Industrie und der Zivilgesellschaft BVT-Referenzdokumente für die einzelnen Industriesektoren erarbeitet. Die BVT-Schlussfolgerungen werden als Durchführungsrechtsakte der Kommission erlassen.

Die Industrieemissionsrichtlinie wird derzeit einer Bewertung nach den fünf folgenden Kriterien unterzogen: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert, und diese öffentliche Konsultation ist Teil dieses Bewertungsprozesses. Ihre Antworten auf den vorliegenden Fragebogen werden ausgewertet und fließen anschließend in den allgemeinen Bewertungsprozess der Richtlinie ein.

Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Beantwortung der Konsulation haben, senden Sie Ihre Antworten bitte bis spätestens 16.08.2019 an Florian.matzka@voewg.at.

Laufzeit: bis 04.09.2019

 

 

 Energie

 

Öffentliche Konsultation: Liste der Kandidatenprojekte von gemeinsamem Interesse für die Ölinfrastruktur

Die Konsultation über die Liste der Kandidatenprojekte von gemeinsamem Interesse im Bereich der Ölinfrastruktur im Hinblick auf die Erstellung der vierten Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse im Energiebereich wurde eingeleitet und wird bis zum 26.09.2019 offen bleiben. 

Die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 über Leitlinien für die transeuropäischen Energieinfrastrukturen (TEN-E-Verordnung) bildet den Rahmen für die Modernisierung der alternden europäischen Infrastruktur. Als Teil dieses Rahmens wurden neun vorrangige Korridore und drei Themenbereiche identifiziert, die eine dringende Modernisierung der Infrastruktur erfordern. Die TEN-E-Verordnung legt auch das Verfahren und die Kriterien fest, nach denen ein Projekt zu einem Projekt von gemeinsamem Interesse (PCI) auf einem dieser Korridore und Themenbereiche werden soll.

Alle zwei Jahre erstellt die Europäische Union eine Liste von Projekten von gemeinsamem Interesse. Die ersten drei unionsweiten Listen wurden im Oktober 2013, November 2015 und November 2017 verabschiedet.

Die Ermittlung und Auswahl der PCI basiert auf einem regionalen Ansatz, der von Regionalgruppen durchgeführt wird, die sich aus Vertretern der zuständigen Ministerien, der nationalen Regulierungsbehörden, einzelner Gas- und Stromübertragungsnetzbetreiber und anderer Projektträger, des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO) für Strom und Gas, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission zusammensetzen. Die Sitzungen der Regionalgruppen stehen allen interessierten Parteien, wie Umwelt- und Verbraucherorganisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft, offen, die eingeladen, konsultiert und aufgefordert werden, zu den Arbeiten in diesen Gruppen beizutragen.

Alle zwei Jahre beginnt der PCI-Prozess mit der Einreichungsphase des Projekts. Die Projektträger reichen ihre Projektvorschläge für Strom, Gas, intelligente Netze, Öl- und CO2-Netze bei den zuständigen Regionalgruppen zur Bewertung ein. Diese Projektanträge werden zu Kandidaten für den Status eines Projekts von gemeinsamem Interesse. Regionalgruppen bewerten die Projekte anhand der allgemeinen und spezifischen Kriterien der TEN-E-Verordnung und konzentrieren sich dabei insbesondere auf den Beitrag dieser Projekte zur Marktintegration, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und zum Wettbewerb. Im Hinblick auf die Erstellung der vierten Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse, die im Oktober 2019 erwartet wird, wird die Bewertung im Frühjahr 2019 durchgeführt und die Regionalgruppen werden im Juni 2019 über die regionalen PCI-Listen entscheiden.

Ziel dieser Konsultation ist es, Ihre Ansichten zu den spezifischen Kandidatenprojekten im Ölsektor und deren individuellen Beiträgen zur Versorgungssicherheit einzuholen, indem die Abhängigkeit von einer einzigen Bezugsquelle oder einer einzigen Versorgungsroute verringert wird, zur effizienten und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen durch Minderung von Umweltrisiken und zur Interoperabilität des Ölpipelinesystems der Mitgliedstaaten, die unter die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 fallen.

Falls Sie Interesse an einer gemeinsamen Beantwortung der Konsulation haben, senden Sie Ihre Antworten bitte bis spätestens 09.09.2019 an Konstantin.Schoefmann@voewg.at.

Laufzeit: bis 26.09.2019

 

 


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