Medienfilter - Aktuelle Meldungen aus europäischer Politik und Gesetzgebung, Ausgabe 14.01.2020

Nachfolgend der wöchentliche Medienfilter des Verbandes kommunaler Unternehmen Österreichs (VKÖ) mit aktuellen Nachrichten aus europäischer Politik und Gesetzgebung. In dieser Ausgabe werden folgende Themenbereiche behandelt:

    • Wirtschaft, Finanzen und Binnenmarkt
    • Soziales, Bildung und Beschäftigung
    • Gesundheit
    • Medien und Kommunikation
    • Energie
    • Umwelt und Verkehr

Die Schlagzeilen der Woche:

Brexit-Gesetz: Letzte Woche verabschiedete das britische Unterhaus, nun mehr als drei Jahre nach dem Brexit-Referendum, das Gesetz zur Ratifizierung des Brexit-Abkommens. Brexit-Minister Steven Barclay ist optimistisch, dass die Verabschiedung des Gesetzes das Vertrauen in das Parlament wiederherstellen wird. Die Ratifizierung des Abkommens per Gesetz ist die Voraussetzung dafür, dass Großbritannien Ende Jänner 2020 aus der EU austreten kann. Bis Ende des Jahres 2020 befindet sich das Land allerdings noch in einer Übergangsphase, in welcher sich nichts an der jetzigen Beziehung ändern wird und die um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann. In dieser Phase gilt es für London und Brüssel, sich auf ein Abkommen über die künftigen Beziehungen zu einigen. EU-Chefverhandler Michel Barnier verrät, dass die EU sich vor allem auf eine enge Sicherheitspartnerschaft und ein Handelsabkommen konzentrieren werde.

 

EZB: Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) jahrelang versuchte das selbst gesteckte Ziel einer Inflationsrate von unter zwei Prozent zu erreichen, wird nun an einer neuen Strategie in der Geldpolitik gearbeitet. Die Notenbank-Chefin Christine Lagarde erklärte, dass diese die erste große Moderationsaufgabe sei, da es zuletzt Differenzen im EZB-Rat über die Ausrichtung der Geldpolitik gab. Der letzte Strategiecheck der EZB liegt bereits 17 Jahr zurück. Die Überprüfung startet bereits jetzt, im Jänner 2020 und soll bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.


Weitere Meldungen nach Themenbereichen:

    

 Wirtschaft, Finanzen und Binnenmarkt

 

EU-Tarifrechtsvorschriften: Der Rechtsausschuss bestätigte letzte Woche die Verhandlungsposition des EU-Parlaments zu einem neuen Gesetzesentwurf zur Einführung EU-weiter Regeln für den kollektiven Rechtsschutz. Die Abgeordneten können nun demnächst mit dem Rat, der seine Ausrichtung dazu ebenso gebilligt hat, über die endgültige Form der Gesetzgebung verhandeln. Der Regelungsentwurf ermöglicht es den Verbraucherorganisationen, Rechtsmittel einzulegen, ein hohes Schutzniveau durchzusetzen sowie die kollektiven Interessen der VerbraucherInnen zu vertreten. Künftig wird auch das "Verlierer-Prinzip" eingeführt, welches sicherstellt, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten der obsiegenden Partei erstattet. Damit soll eine missbräuchliche Nutzung des neuen Instruments vermieden werden.

 

Zukünftige Beziehung mit Großbritannien: Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen traf sich letzte Woche mit dem britischen Premierminister Boris Johnson. Dabei ging es darum, den Rahmen für die bevorstehenden Gespräche über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien abzustecken. Beide waren sich einig, dass die EU und Großbritannien gemeinsame Werte und viele Interessen teilen und dass es viele Bereiche gibt, in denen die Zusammenarbeit auf der globalen Bühne von unschätzbarem Wert sein wird. Konkret geht es dabei beispielsweise um den Klimawandel, die Menschenrechte sowie die Sicherheit. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte, dass die EU die Entscheidung Großbritanniens, die EU zu verlassen, voll und ganz respektiert. Die EU wird im Rahmen der politischen Erklärung in gutem Glauben mit dem Ziel verhandeln, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

Soziales, Bildung und Beschäftigung

 

Schutz des geistigen Eigentums: Letzte Woche veröffentlichte die EU-Kommission ihren aktuellen Bericht über den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern. Während nach wie vor Bedenken bestehen, da auf einigen Gebieten noch Verbesserungsbedarf herrscht, sind seit dem letzten Bericht dennoch Fortschritte zu verzeichnen. Solche Eigentumsverletzungen können enorme Einnahmeausfälle bei europäischen Unternehmen verursachen sowie Arbeitsplätze gefährden. Maßgeblich für die geografischen und thematischen Prioritäten der EU-Maßnahmen ist das Ausmaß des wirtschaftlichen Schadens. Ziel des Berichts ist, bei einem fokussierten und gezielten Voranschreiten mitzuwirken.

 Gesundheit

 

Pflanzenschutzmittel-Verbot: Letzte Woche bestätigte die EU-Kommission das künftige Verbot des lange genutzten Pflanzenschutzmittels Chlorpyrifos. Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides plant außerdem noch weitere Einschränkungen und Verbote bei der Nutzung von Pestiziden. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis von Gesundheitsgefahren. Chlorpyrifos steht im Verdacht, Erbgut und Nerven bei Kindern zu schädigen, wodurch eindeutig Gesundheitsbedenken vorliegen. Dies bestätigte auch die Lebensmittelbehörde Efsa. Aufgrund dessen wird nun die Ende Jänner 2020 auslaufende Zulassung für das Mittel nicht mehr erneuert. Die Mitgliedsstaaten müssen nun dafür sorgen, dass Clorpyrifos mit einer maximalen Übergangsfrist von drei Monaten von den nationalen Märkten genommen wird.

 

 Medien und Kommunikation

 

Verbraucherschutz: Seit letzter Woche gelten in der EU neue Verbraucherschutzregeln. Schon im Jahr 2018 wurde die Richtlinie von der EU-Kommission beschlossen und diese hat Ende 2019 die letzten Hürden der Gesetzgebung überstanden. Ziel der Richtlinie ist mehr Transparenz beim Onlinekauf sowie der Schutz vor angeblichen Rabatten und Internetrankings. Bei Verstößen drohen Online-HändlerInnen Strafen in Höhe von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Künftig sollen VerbraucherInnen informiert werden, ob es sich bei dem/der VerkäuferIn um eine Firma oder eine Privatperson handelt. Grund dafür ist, dass bei Privatverkäufen niedrigere Standards gelten. Außerdem muss bald erkennbar sein, nach welchen Kriterien eine gute Platzierung in der Ergebnisliste zustande kam. Um zu vermeiden, dass KäuferInnen mit angeblichen Rabatten gelockt werden, müssen HändlerInnen zum Vergleich den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben.

 

 Energie

 

Energieverbrauch von Haushaltselektrogeräten: Ab März 2021 gelten in der EU neue Regelungen, die zur Senkung des Verbrauchs von Wasser und Strom sowie zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen sollen. Künftig werden unter anderem Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner mit einem neuen Energieetikett ausgewiesen. Dasselbe gilt für Lampen ab September 2021. Außerdem werden die „Plusklassen" verschwinden und die Skala reicht wieder von A bis G. Durch die neuen Vorschriften wird es möglich sein, zusätzliche Informationen mittels QR-Codes am Smartphone auslesen zu können. Produkte, die ab 2021 am europäischen Markt produziert oder importiert werden, müssen ihren Energieverbrauch weiter senken. Zudem werden die Regelungen erstmals Anforderungen an die Reparatur- und Recyclingfähigkeit erfassen. Durch die Neuregelungen sollen bis zum Jahr 2030 jährlich etwa 167 Terrawattstunden Energie eingespart werden, so die EU-Kommission.

 

Kohlenstoff-Grenzsteuer: Im Dezember 2019 forderte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Einführung einer Kohlenstoff-Grenzsteuer. Im Rahmen einer Studie des französischen Wirtschaftsobservatoriums (OFCE) über die Folgen der Einführung, wäre diese dreimal billiger und weitaus gerechter als der französische Vorschlag einer nationalen Kohlenstoffsteuer für Energie. Die Grenzsteuer würde die Besteuerung von Importen nach Europa auf der Ebene des europäischen Kohlenstoffmarktes beinhalten. Dadurch könnte der Preis vieler in China hergestellter Waren, wie beispielsweise Metalle oder Haushaltsgeräte in die Höhe steigen. Die Studie schätzt die Einnahmen, die Frankreich mit dieser neuen Steuer erzielen könnte, auf etwa drei Mrd. Euro.

 

 Umwelt und Verkehr

 

Klimakrise: Die finanziellen Ausmaße des Klimawandels richten bereits Schadenskosten an. Das Umweltbundesamt für Österreich verzeichnete bisher Kosten in Höhe von einer Mrd. Euro pro Jahr. Da aber die Klimarisiken noch nicht in den Bilanzen aller Unternehmen durchgedrungen sind, vor allem in denen kreditgebender Banken, werden diese weiterhin unterschätzt. Bis zum Jahr 2050 könnten es bereits zwischen fünf und 8,8 Mrd. Euro pro Jahr sein. Wolfgang Pointner von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) befürchtet, dass die Klimarisiken vor allem bei den Banken noch unter dem Radar stehen. In einer Umfrage der OeNB Ende letzten Jahres gaben zwar zwei Drittel der Befragten an, das Klimarisiken an Bedeutung gewonnen haben, aber nur ein Viertel gab an, bereits entsprechende Maßnahmen gesetzt zu haben. Auch beim nächsten europaweiten Bankenstresstest wird die EZB vor allem auf die Klimarisiken abstellen, so Pointner.

 



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