EU-Gesetzgeber einigen sich auf frühere Reform des EU-EHS

Im Rahmen der Trilogsverhandlung zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) konnten sich die VerhandlerInnen des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten auf einige grundlegende Kompromisse einigen, die in den kommenden Wochen von Parlament und Rat offiziell beschlossen werden müssen. Demnach soll per 1. Jänner 2019 eine Marktstabilitätsreserve (MSR) eingeführt werden, die automatische Anpassungen des Angebots an Emissionszertifikaten an die Nachfrage zulässt. Zudem werden die zwischen 2014 und 2016 von der Auktion zurückgehaltenen 900 Millionen Emissionszertifikate (Backloading) 2019 direkt in die MSR überführt. Auch nicht zugewiesene Zertifikate wandern nach neuer Beschlusslage in die MSR. Ihre Verwendung soll allerdings im Rahmen der Revision der EU-EHS neu überdacht werden. Die EU-Kommission schlug zunächst die Einrichtung einer MSR per 1. Jänner 2021 vor. Das EU-Parlament setzte sich daraufhin für eine frühere Reform im Jahr 2018 ein. Während Deutschland den Reformwünschen des EU-Parlaments weitgehend zustimmte, drängten vor allem die osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten auf eine Einführung zu Beginn der vierten Handelsperiode (2021).

Hintergrund: Im aktuellen Emissionshandelssystem ist das Angebot an Verschmutzungsrechten starr vorgegeben. Die Nachfrage verhält sich jedoch flexibel und unterliegt wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das hat nicht zuletzt aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise zum Anfang der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) zu einem massiven Preisverfall geführt.

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