VKÖ / VÖWG Infosheet: COVID 19-Maßnahmen und Nachrichten aus der öffentlichen Wirtschaft Nr.07

Der VÖWG und der VKÖ berichten regelmäßig über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf öffentliche Unternehmen und die von ihnen gesetzten Maßnahmen, über die Erfahrungen aus europäischen Partnerverbänden sowie nationale und europäische Nachrichten.

Dadurch wollen wir unseren Mitgliedern dabei unterstützen, diese Krise gemeinsam zu bewältigen.

In dieser Ausgabe finden Sie:

Berichte aus der öffentlichen Wirtschaft in Österreich

  • Maßnahmen der Stadtwerke Kitzbühel
  • Aspern Smart City Research ASCR
  • Maßnahmen der Kelag

News aus der Europäischen Union

  • So wird der 100-Milliarden-Euro-Korona-Fonds der EU funktionieren
  • Praktische Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in aufgrund der Corona-Pandemie nicht bzw. kaum genutzten Gebäuden

News aus Österreich

  • Alle Informationen zur Kurzarbeit auf einer Website
  • Städtische Leistungen bieten Sicherheit in Krise
  • Entlastung für MieterInnen, die durch Corona in Zahlungsschwierigkeiten geraten, angekündigt

News von Partnerverbänden

  • Deutschland-Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich bei Kurzarbeit
  • Zahlungsmoratorium: So setzt es die Branche um
  • Kommunales Crowdfunding: Deutschlandweit gegen Corona

 

Berichte aus der öffentlichen Wirtschaft in Österreich:

Maßnahmen der Stadtwerke Kitzbühel:
Bereits am 11.03.2020 wurden 7 Personen für einen möglichen Notbetrieb definiert und für 14 Tage in die Selbstisolation nach Hause geschickt. Dies passierte auf freiwilliger Basis. Dadurch hätte eine allfällige 14-tägige Quarantäne des Gesamtbetriebes übertaucht werden können. Weiters wurde bei allen privaten Internetprodukten die Bandbreite im Up- & Download verdoppelt - kostenfrei für KundInnen und vorübergehend bis 05.04.2020 befristet, jedoch zwischenzeitlich bereits auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Betriebsgebäude wurde für betriebsfremde Personen gesperrt. Der KundInnenkontakt findet ausschließlich per Telefon, E-Mail, Fax bzw. online statt. MitarbeiterInnen, die gemäß AGES in die Risikogruppe fallen, wurden in Home-Office oder dienstfrei gestellt. Wo es möglich ist, wurde auf Home-Office bzw. bei den MonteurInnen auf Rufbereitschaft umgestellt. Die Versorgungssicherheit ist zu 100 % gegeben. Bei Bedarf werden die benötigten MonteurInnen von zu Hause aus zur Behebung des jeweiligen Störfalles gesendet.
Eine kleine Bestellung für Einmal-NMS-Masken wurde veranlasst, um diese den MitarbeiterInnen zur Verfügung stellen zu können. Zusätzlich wurden für alle MitarbeiterInnen je drei Stück waschbare Masken bei der Kitzbüheler Firma Sportalm, einem lokalen Textilhersteller/Händler bestellt. Dies ist ökologisch nachhaltig und stellt sicher, dass die ökonomische Wertschöpfung in der Region bleibt.
Aktuell wird geplant, wie langsam ein „Normal-Betrieb“ wieder gestartet werden könnte. Konkret werden z.B. Überlegungen angestellt, auf welchen Baustellen bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit aller MitarbeiterInnen und auch der externen ProfessionistInnen auch jetzt weiter gearbeitet werden kann. Mögliche Maßnahmen dazu sind zum Beispiel Sicherheitsabstände, gestaffelter Dienstbeginn, gestaffelte Pausen, etc. Jedes Fahrzeug wird nur noch mit einer Person besetzt, Lenkräder, Schaltknäufe, Türgriffe werden regelmäßig desinfiziert. Die Kurzarbeit-Regelung kommt, da bei den Stadtwerken Kitzbühel alle MitarbeiterInnen Vertragsbedienstete der Stadtgemeinde Kitzbühel sind, nach aktuellem Stand nicht zur Anwendung.


Aspern Smart City Research ASCR:
Die Forschungsgesellschaft ASCR leistet als Tochtergesellschaft der Wien Energie und den Wiener Netzen, dem Technologiekonzern Siemens, der Wiener Wirtschaftsagentur und der Stadtentwicklungsgesellschaft Wien 3420 einen wesentlichen Beitrag für eine zukünftige und vor allem robuste kommunale Energieinfrastruktur.
Die reale Umsetzung von erneuerbaren Energiesystemen im Rahmen der Sektorkopplung in der Seestadt Aspern ermöglicht auch deren Testung auf Krisenfähigkeit. Die umgesetzten Energiesysteme sind digital bestens überwacht und ermöglichen mit schlanken Teams deren Wartung, Instandhaltung und die rasche Beseitigung von Störungen. Die in Krisenzeiten vorteilhaften dezentralen Lösungen gliedern sich mittlerweile nahtlos in die zentrale ausgerichtete kommunale Energieinfrastruktur der Wien Energie und der Wiener Netze ein. Ein Weg der für eine städtische Energiezukunft richtungsweisend ist.
Aufgrund der gemeinschaftlichen Erforschung von damit in Zusammenhang stehenden technischen, praktischen und auch sozialen Fragen sehen wir einen Mehrwert für die in der Kommune lebenden Menschen; nämlich aufgrund der Tatsache, dass aus der kommunalen Wirtschaft in Kooperation mit den angeführten Partnern umsetzungsfähige, Energiekonzepte - die Gebäude, Netze und Energieerzeugungsanlagen umfassen - für die in der Kommune lebenden Menschen gemacht werden.


Maßnahmen der Kelag:
Das Krisenmanagement nahm bereits im Februar seine Tätigkeit auf und setzt seitdem laufend Maßnahmen, um bei der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus mitzuwirken. Die Schutzmaßnahmen der Bundesregierung und die Anweisung, die Anzahl der sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, werden im Kelag-Konzern konsequent umgesetzt. Die Störungsdienste sind unverändert für die Sicherstellung der Strom-, Erdgas- und Wärmeversorgung im Einsatz. Die Kraftwerke und Netzanlagen werden vollautomatisch betrieben und von Klagenfurt aus ferngesteuert. Die systemerhaltende Betriebsführung sowie alle notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, um den Betrieb der Anlagen der kritischen Infrastruktur (Erzeugung, Netz, Wärme, Müllentsorgung, IT) zuverlässig sicherzustellen, laufen ungestört. Besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Energie- und Netzleitstelle der Kelag und der KNG-Kärnten Netz GmbH sowie auch die Schichtpläne angepasst wurden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kelag-Kundenservice stehen weiterhin telefonisch zur Verfügung. Alle Kundenservice-Stellen wurden am 16. März geschlossen. Mobiles Arbeiten im Kelag-Konzern wurde stufenweise umgesetzt. In der ersten Umsetzungsphase konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit erhöhtem Betreuungsbedarf sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen von zu Hause arbeiten. Die zweite Umsetzungsphase umfasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmensbereichen, in denen mobiles Arbeiten abhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich eingesetzt werden kann. Nach diesen beiden Phasen sollen konzernweit rund 90 % der Büromitarbeiterinnen und -mitarbeiter von zu Hause arbeiten können. Zählermontagen wurden bis auf Weiteres ausgesetzt, um Kunden und Mitarbeiter vor unnötigen sozialen Kontakten zu schützen.

 

News aus der Europäischen Union

So wird der 100-Milliarden-Euro-Korona-Fonds der EU funktionieren:
Die Mitgliedsstaaten werden Garantien geben, um bis zu 100 Milliarden Euro für einen neuen temporären Fonds zur Unterstützung von Arbeitnehmern in Ländern, die vom Coronavirus schwer getroffen wurden, wie Italien und Spanien, aufzubringen, so der Vorschlagsentwurf.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, kündigte am 1. April an, dass die Institution ein neues Instrument zur vorübergehenden Unterstützung zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Notfällen (SURE) vorlegen wird. Das SURE-Instrument wird als zweite Verteidigungslinie fungieren und Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen unterstützen, um den Mitgliedsstaaten zu helfen, Arbeitsplätze und damit Arbeitnehmer und Selbständige vor dem Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust zu schützen. Das Programm, welches am 2. April verabschiedet wird, wird ein Kreditprogramm bis zu 100 Milliarden Euro sein, das durch ein System von Garantien der Mitgliedsstaaten unterstützt wird. Ziel ist es, die Bemühungen der nationalen Behörden zur Unterstützung der vom Coronavirus COVID-19 betroffenen Arbeitnehmer und beschlossenen Eindämmungsmaßnahmen zu ergänzen. Die finanziellen Mittel würden insbesondere zur Unterstützung der erhöhten finanziellen Belastung durch nationale Kurzarbeitsprogramme und ähnliche Maßnahmen bereitgestellt, die dazu beitragen, Arbeitsplätze gegen die Risiken von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust zu schützen. Die Kommission warnt jedoch davor, dass das neue Instrument angesichts seiner Rechtsgrundlage ad hoc und vorübergehend ist. Daher würde es nicht zu einer dauerhaften europaweiten Arbeitslosenrückversicherung werden, wie es die Abgeordneten und Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich und Spanien, seit Jahren zur Stärkung der Eurozone gefordert hatten. Die rechtliche Grundlage ist Artikel 122, der die Unterstützung der EU in Zeiten außergewöhnlicher Krisen erlaubt. Artikel 122(2) wurde schon einmal als Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines temporären Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) während der Finanzkrise verwendet. Sobald die Mitgliedstaaten Garantien in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro bieten können, wird der Fonds verfügbar gemacht. Auf Antrag eines Mitgliedstaates prüft die Kommission das Ausmaß des Anstiegs der öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Schaffung oder Ausweitung der Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen für Selbständige. Anschließend bewertet die EU-Exekutive die Bedingungen des Darlehens, einschließlich der Höhe, der Laufzeit, der durchschnittlichen Preisgestaltung und anderer technischer Modalitäten. Ebenso gibt es Obergrenzen für die Kreditaufnahme. Der Anteil der den drei Mitgliedstaaten gewährten Darlehen, die den größten Teil der Kredite ausmachen, darf 60 Milliarden Euro nicht überschreiten. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Garantien der Mitgliedstaaten "auf freiwilliger Basis" gewährt werden. Sobald sich die Mitgliedstaaten jedoch verpflichten, werden diese unwiderruflich, bedingungslos und auf Verlangen in einer Vereinbarung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt.
Die Eurogruppe wird dieses neue Instrument nächste Woche als Teil der verschiedenen Instrumente diskutieren, die die EU zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in betracht zieht.


Praktische Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte:
Dazu gehören unter anderem Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich und in der Lebensmittelbranche sowie in anderen wesentlichen Dienstleistungsbereichen wie Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch systemrelevantes Personal in Versorgungsunternehmen. 
In den neuen Leitlinien werden Arbeitskräfte mit systemrelevanten Aufgaben aufgeführt, für die die Wahrung der Freizügigkeit in der EU als wesentlich erachtet wird. Die Liste in diesen Leitlinien ist nicht erschöpfend.
In den Leitlinien wird außerdem klargestellt, dass die Mitgliedstaaten über die genannten Berufsgruppen hinaus Grenzgängern generell den Grenzübertritt für ihre Arbeit gestatten sollten, wenn die Beschäftigung in dem betreffenden Bereich im Aufnahmemitgliedstaat weiterhin erlaubt ist. Die Mitgliedstaaten sollten Grenzgänger und einheimische Arbeitskräfte gleichbehandeln.
In Bezug auf Saisonarbeitskräfte, insbesondere in der Landwirtschaft, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf in den bestehenden Fachgremien auszutauschen und spezifische Verfahren zur Gewährleistung eines reibungslosen Grenzübertritts für die betreffenden Grenzgänger einzuführen, um auf den krisenbedingten Arbeitskräftemangel zu reagieren.


Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in aufgrund der Corona-Pandemie nicht bzw. kaum genutzten Gebäuden: 
Aufgrund der Corona-Pandemie werden derzeit viele Gebäude nicht oder kaum genutzt. Daraus können sich trinkwasserhygienische Probleme ergeben. Zur Lösung dieses Problems gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder soll der bestimmungsgemäße Betrieb durch Spülpläne simuliert oder die Trinkwasser-Installation ganz oder teilweise außer Betrieb genommen werden. Nach der fachlichen Expertise des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist sowohl aus hygienischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht die Simulation des bestimmungsgemäßen Betriebs klar zu bevorzugen. Die Außerbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation kann schwer zu beseitigende Kontaminationen mit potenziellen Krankheitserregern (z.B. Legionellen und Pseudomonas aeruginosa) und hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.  Dazu wurde ein Merkblatt  sowie eine Kurzfassung erstellt. 

 

News aus Österreich:

Alle Informationen zur Kurzarbeit auf einer Website:
Eine neue Website bündelt ab sofort alle Informationen zur Kurzarbeit. Auf der neuen Plattform würden die wichtigsten Fragen von Arbeitnehmern übersichtlich beantwortet. Zum Beispiel: „Wie funktioniert die Kurzarbeit? Wie viel Geld bekomme ich, und wer zahlt wie viel von meinem Gehalt? Was ändert sich an meinen Arbeitszeiten?“ Sämtliche Informationen gibt es ab sofort unter Coronakurzarbeit.at.

Städtische Leistungen bieten Sicherheit in Krise:
„Städte und Gemeinden leisten einen enormen Beitrag in der momentanen Krisensituation. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, aber auch soziale Dienste, Pflege und Verkehr – all diese Leistungen tragen wesentlich dazu bei, dass Österreichs Städte für die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Zeit funktionieren“, sagte heute Bürgermeister Michael Ludwig, Präsident des Österreichischen Städtebundes. Dass die kommunale Infrastruktur das besondere Vertrauen der Bevölkerung genießt, beweisen die Ergebnisse des SORA-Städtebarometers, das alljährlich durch den Städtebund beauftragt wird. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass über 90 Prozent die Leistungen wie Wasserversorgung oder Müllentsorgung schätzen, 80 Prozent der BürgerInnen ist wichtig, dass diese Leistungen in städtischer Hand bleiben. Doch die Corona-Krise könnte für Städte und Gemeinden auch weitreichende finanzielle Auswirkungen haben.
Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung geht davon aus, dass – analog zur Wirtschaftskrise von 2008 die Ertragsanteile (Steueranteile, die im Rahmen des Finanzausgleichs an die Gemeinden weitergegeben werden) stark schrumpfen werden. Die Kommunalsteuer als wichtigste Steuer ist jetzt schon eingebrochen, zusätzlich entfallen Einnahmen aus Veranstaltungen oder Märkten.  Daher sollte langfristig daran gedacht werden, im Sinne eines europäischen Rettungsschirmes auch die kommunale Ebene abzusichern, die durch ihre Infrastruktur die wichtigste Basis für die lokale und regionale Wirtschaft ist.


Entlastung für MieterInnen, die durch Corona in Zahlungsschwierigkeiten geraten, angekündigt:
Wer seine Miete nicht zahlt, kann gekündigt werden. Von diesem Grundsatz soll jetzt eine Ausnahme gelten für BewohnerInnen, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wie Justizministerin Alma Zadic ankündigte, werden die Wohnungsmieten bis Jahresende gestundet.
Der Zahlungsaufschub ist mit einem Kündigungsstopp verbunden und gilt laut BM Zadic für „MieterInnen, die aufgrund der Corona-Einschränkungen ihre Miete nicht zahlen können“. Erfasst sind die Monate März bis inklusive Juni, die Mieten müssen erst bis Jahresende gezahlt werden.
 Dafür gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent. Delogierungen werden auf Antrag der MieterInnen um bis zu drei Monate aufgeschoben. Kautionen dürfen von den VermieterInnen nicht verwendet werden, um die entstandenen Mietrückstände auszugleichen. Für Mietverhältnisse, die während der Corona-Krise enden, kann einvernehmlich zwischen MieterInnen und VermieterInnen eine Verlängerung vereinbart werden. Diese Maßnahmen zum Schutz von Wohnungsmietern sind Teil des 3. Corona-Gesetzespakets, das diese Woche noch im Nationalrat behandelt werden soll.
 „Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird", sagte BM Zadic. In Österreich gibt es rund 1,5 Millionen Mietverhältnisse, rund 700.000 davon allein in der Bundeshauptstadt Wien. Die Arbeitslosigkeit ist durch die Epidemie auf einen historischen Rekord von 562.522 gestiegen. Zudem befinden sich bereits rund 250.000 Personen in Kurzarbeit

 

News von Partnerverbänden

Deutschland-Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich bei Kurzarbeit:
Tarifverhandlungen sind oftmals eine zähe Angelegenheit. Doch nun, unter dem Eindruck der Corona-Krise, haben sich die kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaften im Rekordtempo auf einheitliche Regeln für Kurzarbeit in der Corona-Krise verständigt. Unter anderem ist im Tarifvertrag vorgesehen, dass das staatliche Kurzarbeitergeld auf 90 bis 95 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt wird. Darüber hinaus sind betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeitsphase und drei Monate darüber hinaus nicht möglich.


Zahlungsmoratorium: So setzt es die Branche um:
Stadtwerke-Kunden, die wegen der Corona-Pandemie in Finanznöte geraten sind, haben das Recht, ihre Rechnungen später zu bezahlen. Was den Betroffenen eine Atempause verschafft, bereitet vielen Energieversorgern Kopfzerbrechen. Wie soll das Zahlungsmoratorium konkret umgesetzt werden? Müssen Nachweise erbracht werden? Oder sollten kommunale Unternehmen in der Krise Gnade vor Recht walten lassen? Und was ist mit dem finanziellen Risiko? 


Kommunales Crowdfunding: Deutschlandweit gegen Corona:
Das kleine Café um die Ecke, der umtriebige Kulturmanager oder der örtliche Sportverein – sie alle sind durch die Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Um ihnen durch die Krise zu helfen, hat der VKU Verlag eine deutschlandweite Crowdfunding-Aktion ins Leben gerufen. VKU-Mitgliedsunternehmen sowie Kommunen, die keine eigene Crowdfunding-Plattform betreiben, können das Angebot kostenlos bis Ende Juli nutzen.  



Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Herzlichst,

Ihr VKÖ & VÖWG-Team!


 

IMPRESSUM:

   Verband kommunaler Unternehmen Österreichs

Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
 
Geschäftsführung: MMag. Heidrun Maier-de Kruijff

Stadiongasse 6-8, A-1010 Wien
Telefon: 0043-1-4082204
E-Mail:
sekretariat@vkoe.at
Web: www.vkoe.at und www.voewg.at
Rückfragehinweis: Florian.Matzka@voewg.at