Der VÖWG und der VKÖ berichten regelmäßig über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf öffentliche Unternehmen und die von ihnen gesetzten Maßnahmen, über die Erfahrungen aus europäischen Partnerverbänden sowie nationale und europäische Nachrichten. Dadurch wollen wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, diese Krise gemeinsam zu bewältigen. In dieser Ausgabe finden Sie: Berichte aus der öffentlichen Wirtschaft in Österreich - Das Rote Kreuz als Beschaffer von Schutzausrüstung
- Austrian Power Grid - Wiederaufnahme der Bautätigkeit
- Rettungsschirm für Städte und Gemeinden
News aus der Europäischen Union - Europäische Kommission: Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Krise
- Appell für mehr Solidarität
- Deutschland - Die Kommunen als Schulträger fordern eine längere Vorlaufzeit für den Neustart
News aus Österreich - ACHTUNG: Fristen laufen wieder ab 1.Mai
- Datenübermittlung im Interesse des Gesundheitsschutzes
- Öffinutzung für Freizeitfahrten wieder erlaubt
News von Partnerverbänden - Leiter Digitalisierung ist die Ausnahme
- Corona-Bekämpfung in der virtuellen Stadt
- Corona: Bewährungsprobe für den Emissionshandel
Berichte aus der öffentlichen Wirtschaft in Österreich:Das Rote Kreuz als Beschaffer von Schutzausrüstung: Das Rote Kreuz beschafft mit seinen Logistikern seit Beginn der Corona-Krise, im Auftrag der Regierung Schutzausrüstung im Wert von mehr als 116 Millionen Euro. Der Bedarf für die Einrichtungen der Bundesländer wird über deren Krisenstäbe beim Gesundheitsministerium gemeldet. Dieses teilt je nach Bedarf Kontingente zu und gibt die Bestellungen an das Rote Kreuz weiter. Die entsprechenden Mengen werden daraufhin an Verteilzentren in den Bundesländern geliefert. Das Rote Kreuz wurde bereits mit FFP2-Masken, OP-Masken für medizinisches Personal, Desinfektionsmittel für Flächen und Hände, Handschuhe und Überschuhe beliefert. Erwartet werden noch Overalls, Masken und Handschuhe, die verteilt werden, sobald diese eintreffen. Weiters werden auch hunderttausende Schutzmasken aus europäischer Produktion, darunter Produkte aus Schweden und England, verteilt. Mit Direktflügen der AUA aus China werden insgesamt 400.000 Schutzmäntel, 32 Mio. FFP2-Masken (2 Mio. Stück am 30.3 eingetroffen) sowie 73 Mio. OP-Masken beschafft. Durch Flügen aus Malaysia werden 75 Mio. Handschuhe der Firma Semperit erwartet, wovon bereits 11,5 Mio. am 28.3 eingetroffen sind. Ebenso wurden 50.000 Liter Desinfektionsmittel geordert. Dies ist Teil eines in diesem Umfang noch nie da gewesenen Beschaffungsvorgangs durch das Rote Kreuz für die Republik Österreich beziehungsweise für das Gesundheitsministerium. Im Normalfall würde eine Ausschreibung wesentlich länger dauern. Deshalb und aufgrund der Erfahrung im Krisenmanagement sowie beim Organisieren von Hilfsgütern, wurde das Rote Kreuz mit dieser Aufgabe betraut. Die für diese Bestellungen benötigten Vorabzahlungen werden durch das Ministerium geleistet. Sämtliche Chargen von Ware, die nicht nach europäischen Standards zertifiziert sind, werden im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von zertifizierten Stellen geprüft und erst im Anschluss über deren Qualität und Einsatzmöglichkeit entschieden. Austrian Power Grid - Wiederaufnahme der Bautätigkeit: Zum Schutz aller Mitarbeiter wurden die Baustellentätigkeiten mit 16. März unterbrochen. Die Vereinbarung der Sozialpartner (Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19) sowie eine intensive Planung möglicher Baustellentätigkeit unter den Maßgaben dieser Vereinbarung, schaffen nun die Basis für eine schrittweise Wiederaufnahme der Bauprojekte. Das aktuelle Investitions- und Ausbauprogramm umfasst rund 50 Baustellen. Bei wiederaufzunehmenden Bauprojekten muss als Rahmenbedingung die „Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19“ vom 26. März 2020 sichergestellt sein. Dazu zählen u.a. ausreichend Möglichkeiten für Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Vorhandensein von genügend Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Alle Mitarbeiter der Baufirmen als auch jene der APG werden vor dem jeweiligen Start der Bauarbeiten neuerlich unterwiesen. Basis dafür ist der bezüglich COVID-19 neu adaptierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Die Einhaltung dieser Pläne wird von Baustellen- und Sicherheitskoordinatoren laufend kontrolliert. Zu den aktuellen Bauprojekten zählen: die Errichtung, die Adaptierung sowie der Umbau von Umspannwerken, Leitungsneubauten, die Sanierung bestehender Leitungen sowie Korrosionsschutzmaßnahmen. 2020 umfasst das Investitionsvolumen der APG rund 350 Millionen Euro von insgesamt 2,9 Milliarden Euro, die für die kommenden zehn Jahre für den Netzaus- und Umbau vorgesehen sind.
Rettungsschirm für Städte und Gemeinden: Der Städtebund Steiermark tritt mit dem dringenden Appell an die österreichische Bundesregierung heran, diese möge, in Analogie zum Rettungsschirm für die heimische Wirtschaft, zur Absicherung der kommunalen Haushalte, für diese Hilfsprogramme des Bundes schaffen und für Kommunen einen Ausgleichsfonds für den Entfall von Einnahmen (Kommunalsteuer-, Ertragsanteilseinbrüche, Gebühren und sonstige Kosten), die durch die COVID-19-Maßnahmen entstanden sind, einrichten. Außerdem wird die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für kommende kommunale Investitionen, die vor allem der regionalen Wirtschaft zugutekommen werden, gefordert. Durch die COVID-19 Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung und des dadurch vollzogenen Shutdown der Wirtschaft und Gesellschaft, ergeben sich auch für die österreichischen Kommunen wesentliche Einbrüche im Bereich der Kommunalsteuer und bei den Ertragsteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, sodass es zu einer massiven Schmälerung der kommunalen Haushalte kommen wird. Die weitere Entwicklung, insbesondere nach dem Überstehen der Pandemie, sollte nicht außer Acht gelassen werden. Durch den Schutzschirm der Bundesregierung von 38 Mrd. Euro können Schäden in der österreichischen Wirtschaft abgemildert und ein schnelles Hochfahren nach Beendigung der Maßnahmen ermöglicht werden. Dabei wurde jedoch die Lage der Kommunen außer Acht gelassen. Der Deutsche Städtetag, welcher mit derselben Problematik konfrontiert ist, richtete bereits ein dringendes Appell an die deutsche Bundesregierung. Ähnlich wie in Deutschland betreiben in Österreich Kommunen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und weitere soziale Einrichtungen. Sie sind durch Ausgliederungen ebenfalls Teilnehmer am wirtschaftlichen Geschehen und betreiben kommunale Unternehmen. Weiters betreiben Städte und Gemeinden auch Veranstaltungszentren, Bäder und Versorgungsbetriebe für Strom, Wasser, Gas, Verkehrsbetriebe und vieles mehr. Die mit Versorgungsleistungen beauftragten Unternehmen verzeichnen auch Einbrüche durch die Stundung von Rechnungen. Zudem werden Kapitalgesellschaften an denen Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, zumeist nicht als KMU’s beurteilt wodurch ihnen der Zugang zu einem Großteil der Hilfspakete der Bundesregierung verwehrt ist. Kommunen setzen Mieten aus und verzichten auf die Einhebung von Gebühren für jene Zeiten, wo die kommunalen Einrichtungen durch den Shutdown nicht in Anspruch genommen werden können. Für Kommunen und kommunale Unternehmen sollten daher unbedingt auch vom Bund entsprechende Hilfsprogramme geschaffen werden.
News aus der Europäischen Union Europäische Kommission: Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Krise: Der Schutz von Leben und Lebensgrundlagen steht im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Entscheidungen zur Bewältigung der Pandemie sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene. Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gehört zu den wesentlichen Dienstleistungen für die Gesellschaft. Das jährliche Gesamtabfallaufkommen in der EU beläuft sich auf circa 5 Tonnen pro Kopf. Die Mitgliedstaaten und Abfallunternehmen in der gesamten EU unternehmen nachhaltige Anstrengungen, um die Kontinuität der Abfallentsorgung zu gewährleisten. Dabei geht es häufig darum, Störungen aufgrund von Personalmangel zu vermeiden oder zu verringern, eine verbesserte Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, für einen sicheren Umgang mit Hausmüll von infizierten BürgerInnen zu sorgen, mit zunehmenden Mengen an medizinischen Abfällen umzugehen oder den reibungslosen Transport des Abfalls von der Sammlung bis zum Recycling oder einer anderen Behandlung sicherzustellen. Das EU-Abfallrecht erkennt an, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft von wesentlicher Bedeutung ist und dass es gewisse Flexibilitäten gibt, um auf festgestellte Risiken für die menschliche Gesundheit zu reagieren. Es liegt zwar in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, das EU-Recht im Abfallbereich umzusetzen, indem sie die geeignetsten Maßnahmen zur Erreichung seiner Ziele ergreifen, aber die EU-weite Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Herausforderungen, denen sich nationale, regionale und lokale Behörden und Abfallbetreiber gegenübersehen, stellt einen klaren Mehrwert dar. Die Europäische Kommission hat eine Anleitung zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und der Umwelt bei gleichzeitiger Verhinderung und Verringerung von Unterbrechungen bei der Bereitstellung ordnungsgemäßer Abfallentsorgungsdienste herausgegeben. Appell für mehr Solidarität: Die Bürgermeister von Mailand, Amsterdam, Paris und Barcelona forderten in einem Schreiben an Brüssel, dass Städten der direkte Zugang zu strukturellen Fonds gewährt werden solle, die die EU zur Bewältigung des Covid-19-Notstands bereitgestellt hat. Die Wirtschaftskrise des Jahres 2008 und die darauffolgende Sparpolitik habe die öffentlichen Dienstleistungen der Städte geschwächt, das Wirtschaftswachstum gebremst und soziale Unausgewogenheit verursacht. Hierfür werde bis heute noch ein hoher Preis gezahlt, argumentierten die Bürgermeister. "Die Städte haben lange Erfahrung in Sachen gegenseitiger Zusammenarbeit gesammelt und wir haben sie während dieser sanitären Krise vertieft. Wir wissen aus Erfahrung, dass man auf Krisen mit Einheit, Solidarität und Kooperation reagiert. Heute ist es mehr denn je notwendig, auf diese Prinzipien nicht zu verzichten", hieß es im Schreiben.
Deutschland - Die Kommunen als Schulträger fordern eine längere Vorlaufzeit für den Neustart: Mindestens eine Woche Vorlaufzeit sei nötig um die neuen Regeln umsetzen zu können, meint der der Vorsitzende des Städte- und Gemeindebunds NRW. Wenn die Schulen ab Montag wieder geöffnet würden, könne noch nicht alles reibungslos funktionieren, denn weniger Schüler gestaffelt auf mehr Zeit und Räume zu verteilen, bringt ganz neue Abläufe mit sich. Es werde auf jeden Fall eine gestaffelte Wiederaufnahme des Schulbetriebes geben. Nach derzeitiger Planung sollen die Schulen frühestens am Mittwoch erfahren, wie es genau weitergeht. Der kommende Montag aber ist in NRW bereits der erste Schultag nach den Osterferien. Die Kommunen würden dafür sorgen, dass die Anforderungen an Hygiene und Gesundheitsschutz erfüllt würden. Jedoch gebe es noch viele offene Fragen. Bekommen die Schulen auf dem Markt all die Hygienemittel, die es jetzt braucht? Wo sollen die Schüler und Lehrer den Mundschutz in ausreichender Zahl herbekommen? Wie oft müssen die Klassenräume gereinigt werden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren? Müssen die Tische mehrmals am Tag desinfiziert werden? Für diese Fragen werden noch genaue Empfehlungen benötigt. Ebenso fordern die Interessenvertreter der Schulträger, auch den Umgang mit künftigen Infektionsfällen zu regeln.
News aus Österreich: ACHTUNG: Fristen laufen wieder ab 1.Mai Der VÖWG und VKÖ möchten darauf aufmerksam machen, dass etliche behördliche und gerichtliche Fristen, wie zum Beispiel Fristen in Bauverfahren, mit 1.Mai wieder in Kraft treten. Genaue Informationen zu den Fristen können Sie hier entnehmen. Datenübermittlung im Interesse des Gesundheitsschutzes: Unter gewissen Umständen können BürgermeisterInnen auf Gesundheitsdaten ihrer BürgerInnen zurückgreifen. Im Gegensatz zu anderen Regelungen in der DSGVO und im DSG haften für eine gesetzwidrige Verwendung dieser Daten nunmehr auch die betroffenen BürgermeisterInnen. Eine der Voraussetzungen zur Anwendung dieser Daten ist auch das Vorliegen einer gültigen Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA). Damit die Stadtverwaltungen von der zeitintensiven Erstellung einer solchen DSFA in der aktuellen Situation entlastet werden, haben sich die kommunalen IT-Versorger IT-Kommunal und CleverData bereit erklärt kostenfrei je ein Muster / Vorlage für eine solche DSFA zu erstellen und den Städten und Gemeinden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen finden Sie in Beilage 1 bis Beilage 4 und können hier abgerufen werden.
Öffinutzung für Freizeitfahrten wieder erlaubt: Seit der Lockerung der Coronavirus-Schutzmaßnahmen gibt es für das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel keine Einschränkungen mehr. Der Passus, wonach zum Gang ins Freie, der nicht bestimmten Zwecken dient, auf die Fahrten verzichtet werden muss, wurde ersatzlos gestrichen. Vorgeschrieben ist allerdings für jegliche Benutzung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bisher war laut der Verordnung die Nutzung nur in vier Fällen erlaubt: zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen, für Fahrten zum Einkaufen („Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse“) sowie zur Fahrt in die Arbeit. Für andere Wege war die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel hingegen nicht gestattet. Betroffen davon war die fünfte Ausnahme zum Verlassen der Wohnung – das Betreten von „öffentlichen Orten im Freien“ (alleine oder mit Personen des gleichen Haushaltes oder mit Haustieren). Diese Einschränkungen gibt es nun nicht mehr, man kann die Verkehrsmittel nun auch für Freizeitaktivitäten nutzen. Auf der Seite des Ministeriums heißt es, die Benutzung sei nun (auch) gestattet, „um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinauszukommen an öffentliche Orte im Freien“. Klargestellt wird auf der Website auch, dass man die Verkehrsmittel nun auch für Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse nutzen darf („zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen“).
News von Partnerverbänden Leiter Digitalisierung ist die Ausnahme: In den wenigsten deutschen Unternehmen gibt es einen Chief Digital Officer (CDO). Gerade die Corona-Krise zeigt aber wieder, wie wichtig die Digitalisierung ist, sagt Bitkom. Nach einer repräsentativen Umfrage unter 603 Unternehmen aller Branchen im Auftrag des Digitalverbands hat nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) einen Leiter Digitalisierung oder CDO berufen. Damit steigt die Zahl gegenüber dem Vorjahr (15 Prozent) zwar leicht, vor allem kleine Unternehmen sind aber weiterhin sehr zurückhaltend. Corona-Bekämpfung in der virtuellen Stadt: Wie wirken sich bestimmte Maßnahmen auf den Verlauf der Pandemie aus? Das kann man mit einem Online-Modell testen, das die Universität Hohenheim entwickelt hat. Damit kann man zum Beispiel sehen, wie sich Krankheits- und Todesfälle entwickeln, wenn die Schulen offen bleiben oder geschlossen werden. Mit Erweiterungen könnte das Tool auch von den Stadtwerken genutzt werden. Betreiber des ÖPNV zum Beispiel könnten Simulationen zu Optimierungsinstrumenten, wie Taktfrequenz, größere Züge mit mehr Abstand der Fahrgäste, Maskenpflicht etc., durchführen.
Corona: Bewährungsprobe für den Emissionshandel: Die Corona-Krise ist auch eine Bewährungsprobe für den Zertifikatehandel. Die Preise sind massiv gefallen, von 24 Euro pro Tonne CO2 zu Jahresbeginn auf jetzt etwa 16 Euro pro Tonne CO2. Um die Zertifikatepreise insbesondere in Krisenzeiten stabil zu halten und so langfristige Investitionen zur Treibhausgasminderung anzuregen, hatte die Europäische Kommission in den Jahren 2015 und 2018 grundlegende Reformen des EU ETS beschlossen. Wie sich die neu eingeführte Marktstabilitätsreserve (MSR) nun auswirken könnte, hat das EWI untersucht.
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