EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung tritt in Kraft

Das Amt für Veröffentlichungen hat am 4. April 2011 die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (RL 2011/24/EU) im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb einer 30monatigen Frist (d. h. spätestens bis 25. Oktober 2013) in nationales Recht umsetzen. Ziel war es, die in den Mitgliedstaaten nicht gesetzlich kodifizierte Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Behandlung in eine Rechtsform zu gießen.

Der umstrittene Rechtsakt sollte EU-BürgerInnen den Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten fördern. Wie jedoch bereits vom VÖWG in einer Information vom 9.3.2011 dargestellt, hatte Österreich den Kompromissvorschlag abgelehnt. Der Grund: Das ursprünglich mit dieser Richtlinie verfolgte Ziel der Klarstellung und Rechtssicherheit wurde aus heimischer Sicht nicht erreicht. Die in den österreichischen Länderpositionen geforderten Klarstellungen sind in der verabschiedeten Richtlinie nicht enthalten.

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