EuGH Urteil könnte Bauprojekte verlangsamen

Die in Österreich übliche Praxis, gewisse Bauvorhaben bescheidmäßig von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu befreien und stattdessen mittels eines abgespeckten Verfahrens zu beschleunigen wird in einem aktuellen Urteil des EuGH zerpflückt (C 570/13 vom 16.04.2015). Anlass war die Beschwerde einer 74-jährigen Kärntnerin, die als Anrainerin den Bau eines Fachmarkts in Klagenfurt bekämpfte. Ihre Beschwerde wurde vor nationalen Gerichten mit dem Hinweis abgewiesen, dass der Feststellungsbescheid, der keine UVP vorsah, rechtskräftig sei. Doch Frau Gruber hatte in dem Verfahren gar kein Mitspracherecht. Damit ist eine Novelle des UVP-Gesetzes notwendig. Aus Sicht der Rechtsstaatlichkeit wird das EuGH-Urteil durchaus begrüßt, aber die Durchführung von Bauprojekten droht nun noch schwieriger zu werden.

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