Wasserversorgung: Europäisches Parlament stärkt kommunale Wahlfreiheit

Das Europäische Parlament hat am 15. Jänner 2014 die drei Richtlinien zum EU-Vergabepaket mit großer Mehrheit angenommen. Seine Mitglieder nahmen dabei auch die lang diskutierte Konzessionsrichtlinie mit einer Mehrheit von 598 Stimmen an, nachdem die sensiblen Wasserdienstleistungen vom Anwendungsbereich ausgenommen wurden. Der Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Bereich Wasserversorgung auszunehmen. Der engagierte Protest von vielen EU-BürgerInnen konnte die Europäische Kommission dazu bewegen, die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung grundlegender Versorgungsleistungen im Bereich der Wasserwirtschaft fallen zu lassen. Die Richtlinien zur Reform der öffentlichen Auftragsvergabe wurden mit über 600 Stimmen ebenfalls angenommen.

Wegen der geplanten Ausschreibungspflicht bei der Trinkwasserversorgung geriet die Konzessionsrichtlinie schnell unter massive Kritik. Widerstand gab es von Teilen der Politik, der Gewerkschaft und der Zivilgesellschaft. Vor allem die erste erfolgreiche Bürgerinitiative auf europäischer Ebene – right2water. Wasser ist ein Menschenrecht – konnte ein Umdenken erreichen. Trotz dieses Erfolgs kann kein Schlussstrich unter die Debatte gezogen werden. Nach Ansicht des VÖWG darf dieser hart errungene politische Kompromiss bei laufenden Verhandlungen um ein transatlantisches Freihandelsabkommen nicht wieder unterlaufen werden. Grundsätzliches Ziel dieses Abkommens ist nach Angaben der Kommission, den Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu erleichtern. Die Gefahr eines derart weitreichenden Handelsabkommens ist aber, dass sich auch der kommunale Handlungsspielraum erheblich verengt.

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