Beihilfenregelung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse naht

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat am 12. Juli 2011 in einer Rede vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) in Brüssel neue Regeln für staatliche Beihilfen in der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) angekündigt. Nachdem das Parlament jüngst eine Resolution über die Zukunft von sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI) auf Basis der Berichterstattung des irischen MEP Proinsias de Rossa angenommen hatte, lässt Almunias Rede auf die Vorlage einer Mitteilung samt Entscheidung und Rahmenregelung für Mitte September 2011 schließen. Dabei scheint die Arbeit des Verbands der öffentlichen Wirtschaft Österreichs (VÖWG) und seiner Partner Früchte zu tragen.

So wird etwa eine de-minimis-Regel für SDAI, die geringfügige Beihilfenzahlungen ohne Binnenmarktrelevanz einer Überprüfung der Europäischen Kommission entzieht, kommen. Diese soll jedoch Kriterien wie etwa die Dimension der Beihilfe gewährenden Behörde bzw. des Dienstleistungserbringers mitberücksichtigen. Einer weiteren Forderung des VÖWG, nämlich zusätzliche SDAI ähnlich wie den sozialen Wohnbau und den Krankenhaussektor von der Notifizierungspflicht auszunehmen, soll laut Kommission ebenfalls entsprochen werden.

Jedoch bekräftigte Almunia seine Absicht, via Beihilfenprüfung für eine effizientere Erbringung von DAWI sorgen zu wollen. Dabei gab er zu bedenken, dass ein Teil der Ausgleichszahlungen nur aufgrund niedriger Effizienzniveaus zu zahlen sind. Das in Geltung stehende Monti-Kroes-Paket (Entscheidung und Gemeinschaftsrahmen) erlaubt Ausgleichszahlungen in Höhe von 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie gegebenenfalls eine angemessene Rendite für das mit der Erbringung der DAWI betraute Unternehmen, wenn die Behörden dies für richtig halten. Almunia hatte allerdings auf dem CEEP-Kongress 2011 in Budapest eingeräumt, dass ein Benchmarking im Sinne des vierten Altmark-Kriteriums praktisch nicht umsetzbar sei.

Die Mitteilung soll die Schlüsselkonzepte der Kommission zur Ausführung ihrer Kontrolltätigkeiten klarstellen. Die Entscheidung dient der Implementierung eines einfacheren und flexibleren Zugangs für lokale DAWI und SDAI. Die Rahmenregelung wird den Fokus auf die Zahlung sehr hoher Beträge zur Kompensation von Dienstleistern außerhalb des Sozialbereichs legen. Die Kommission hofft, dass der europäische Gesetzgebungsprozess nach Konsultation der Stakeholder noch im Jänner 2012 abgeschlossen wird.

Bild: ec.europa.eu/social