Ab dem 1.1.2020 treten neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren in Kraft. Diese werden voraussichtlich für die Jahre 2020 und 2021 gelten und sind im Vergleich zu den aktuell geltenden Werten – wie bereits im Oktober 2019 von der Europäischen Kommission vorangekündigt – deutlich gesunken.
Die Schwellenwerte sind in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt und werden alle zwei Jahre durch die EU überprüft und im Regelfall auch angepasst. Da dies zuletzt am 01.01.2018 geschah, war mit einer Änderung der Werte bis zum Jahresende zu rechnen.
Schwellenwerte | ab 1.1.2020 | derzeit |
Bauaufträge | 5.350.000 EUR | 5.548.000 EUR |
Konzessionen | 5.350.000 EUR | 5.548.000 EUR |
Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber | 214.000 EUR | 221.000 EUR |
Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Behörden (zentraler öffentlicher Auftraggeber iSd Anhnag III BVergG 2018) | 139.000 EUR | 144.000 EUR |
Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggeberin | 428.000 EUR | 443.000 EUR |
Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich | 428.000 EUR | 443.000 EUR |
Die österreichische Schwellenwerteverordnung bleibt weiterhin bis 31.12.2020 in Kraft und ermöglicht eine direkte Vergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Auftragwert in Höhe von EUR 100.000,-.